Das Abluftproblem

Während das Umweltministerium in Hannover noch nach Jahren die Genehmigungen überprüft, wird dem aufmerksamen Beobachter schnell klar: Nicht nur die 2000-Stunden-Regelung, sondern auch die Genehmigung für Radioaktivität in der Abluft sind haarsträubende Fehlentscheidungen.

Die 2000-Stunden-Regelung (siehe hier: https://www.biss-braunschweig.de/?p=6379) ist bundesweit einmalig und erlaubt am Zaun der Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Strahlendosen, die 14,5-mal so hoch sind wie am Atomlager Gorleben. Dieser Skandal wurde inzwischen in der Öffentlichkeit wahrgenommen, sodass Eckert & Ziegler im Rahmen des „Gesamtpaketes“ in Zukunft auf diesen unhaltbaren Zustand verzichten will. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen erfahren: Es liegt Radioaktivität in der Luft. Mit anderen Worten: Auch mit der Abluft liegt Einiges im Argen.

Die Abluftgenehmigung für den Nuklearstandort neben Schulen und Wohnhäusern erlaubt die Emission von radioaktiven Stoffen in erheblichem Maße – und dieses Problem ist noch weitaus gefährlicher als die Direktstrahlung am Zaun, denn: Bürger*innen können mit der Abluft aus der Nuklearfirma auch noch in größerer Entfernung mit radioaktiven Stoffen belastet werden. Offizielle Quellen betonen hierbei die besondere Gefahr, die durch das Einatmen von Radionukliden ausgehen kann (Inhalation).

Hier ein paar Eckdaten zum Braunschweiger (Ver-)Strahlungsproblem:

  • hohe Sondergenehmigung
  • fehlende Begründungen und Berechnungen
  • Nichtanwendung der Summenformel

Im Einzelnen:

  • Eckert & Ziegler stößt täglich über 900.000 Kubikmeter Abluft über die Schornsteine aus.
  • Die Genehmigungen erlauben hierbei bei verschiedenen Nukliden (u.a. radioaktives Jod-131, Tritium und das besonders gefährliche Americium-241) ein Vielfaches(!) dessen, was in den Tabellenvorgaben der Strahlenschutzverordnung vorgesehen ist. Das betrifft die Emissionen über das gesamte Jahr und darüber hinaus in Stoßzeiten Spitzenwerte, die ein Mehrhundertfaches(!) über den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung liegen.Die Begründung für diese hohe Genehmigung wurde uns trotz mehrfacher Nachfrage nicht genannt. Das bedeutet u.a.: Die vorgeschriebene Berechnung für die Ausbreitung der Nuklide wurde uns nicht zur Verfügung gestellt. Hierfür sind nur zwei Gründe denkbar: Entweder wird die Begründung verheimlicht oder existiert ganz einfach nicht.
  • Das Problem mit den hohen Abluftgenehmigungen für einzelne Nuklide wird noch einmal verschärft, da die Summenformel der Strahlenschutzverordnung nicht berücksichtigt wird. Was hat es mit dieser Summenformel auf sich? Sie besagt, dass die (Radio-)Aktivität für alle in der Abluft vorhandenen radioaktiven Stoffe (Radionuklide) zusammen nicht höher sein darf als der in der Tabelle der Strahlenschutzverordnung angegeben Wert eines einzelnen Nuklids.Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Laut Strahlenschutzverordnung ist der Abluft-Grenzwert erreicht, wenn in einem Kubikmeter Luft 100 Becquerel (Bq) Tritium vorhanden sind. Sollte noch ein anderer radioaktiver Stoff (Radionuklid) hinzukommen, so wäre der Grenzwert überschritten. Das Hinzukommen eines weiteren Radionuklids ist also nur zulässig, wenn die Strahlenbelastung durch Tritium reduziert wird.Wenn die Strahlenbelastung von Tritium um 50% reduziert wird – von 100 Bq auf 50 Bq -, so kann ein weiteres Radionuklid mit bis zu 50% seines Tabellenwertes in der Abluft vorhanden sein. Wird nicht reduziert, so würde mit dem weiteren Nuklid der Grenzwert überschritten.Diese Begrenzung durch die Summenformel wird jedoch in der Abluft-Genehmigung der Braunschweiger Nuklearfirmen nicht erwähnt. Dadurch addiert sich die radioaktive Belastung durch die verschiedenen radioaktiven Stoffe. Die potentielle Strahlenbelastung wird erheblich erhöht.

Wir fragen:

  • Wie konnte es passieren, und wie kann man rückgängig machen, dass für die Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Sondergenehmigungen für die Direktstrahlung und auch die Abluft erteilt wurden, welche eine erhöhte Strahlenbelastung erlauben und sogar die vorgegebenen Höchstwerte der Strahlenschutzverordnung deutlich überschreiten?
  • Wie konnte es passieren, und wie kann man zukünftig verhindern, dass die Behörden dies genehmigten und hierbei die sensible Lage, die sich durch die enge Nachbarschaft zur Wohnbevölkerung und Schulen und Kitas ergibt, ignorierten?

Die Nähe zu Wohnhäusern, Schulen und KiTas ist besonders brisant, da eigentlich das Minimierungsgebot gilt. Jede vermeidbare Strahlung ist zu vermeiden. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt hierzu aus, „dass die Strahlenexposition auch unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte oder Richtwerte zu reduzieren ist“.

Der Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat offenbar angenommen, dass das Minimierungsgebot in Braunschweig Anwendung findet – es ist schließlich geltendes Recht! So konnte es passieren, dass der Richter der Stadt Braunschweig untersagte, sich mit den täglichen Emissionen von Nuklearfirmen zu beschäftigen – bei Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, so offenbar die Logik, müsse ja nichts mehr minimiert werden.

Tatsächlich bietet sich aber ein ganz anderes Bild. Die Sondergenehmigungen für die Abluft und Direktstrahlung lassen nur einen Schluss zu: Das Minimierungsgebot wird in Braunschweig ignoriert.