Fragen, die an die BISS gesendet wurden

Die folgenden weiteren Fragen wurden an die BISS gesendet:

  1. Die Stadt Braunschweig bietet im Moment keine Möglichkeit, sodass ehemalige Mitarbeiter, oder Angehörige ehemaliger Mitarbeiter oder aktuelle Mitarbeiter der Firma  Eckert&Ziegler oder der Firma Buchler anonyme Hinweise zu Störfällen und gesundheitlichen Schädigungen durch radioaktive Strahlung an die Stadt melden könnten. Wäre es möglich, dass die Stadt solch eine Meldestelle einrichtet, die auch einen Schutz durch Anonymität gewährleistet, damit die Melder keine Repressalien befürchten müssen und dann die gewonnen Informationen zum Schutz der Braunschweiger Bevölkerung einsetzen kann?
  2. was ist die Begründung dafür, dass eine sachliche Diskussion um Fakten durch brutalste Polemik (Kindersoldaten) unerträglich belastet wird?
  3. Inwieweit kann man überhaupt von zuverlässiger Abschätzung der gesundheitlichen Risiken sprechen, wenn bereits die WHO (Weltgesundheitsorganisation) sich nur nach Absprache mit der internationalen Atomenergiebehörde – sprich, der Atomlobby – überhaupt zum Thema äußern darf?
  4. Frage an EZN (Herrn Eckert): Nachdem schon 3 Anfragen zur Veröffentlichung des strahlenden Inventars von Eckert & Ziegler mit immer neuen Begründungen abgeschmettert wurden: was wollen Sie uns eigentlich an Strahlungsquellen verheimlichen und an Strahlenmüll unterjubeln?
  5. Frage an EZN / GAA: Die Veröffentlichung der Inventarlisten von Eckert & Ziegler wird u.a. mit der Gefahr zum Ziel terroristischer Anschläge zu werden abgelehnt. Da stellt sich doch jedem normal denkenden Bürger die Frage? wie brisant ist den das jetzt bereits vorhandene radioaktive Material wirklich, das von Herrn Eckert immer so verharmlosend dargestellt wird.
  6. Frage an Herrn Eisenberg: wie beurteilen Sie die Übertragbarkeit der Ergebnisse der durch das BfS beauftragten KIKK-Studie auf die atomtechnischen Anlagen von Eckert & Ziegler auch unter dem Aspekt, dass die am Zaun von Eckert & Ziegler gemessene Strahlung die gemessenen Werte am Zaun jedes deutschen Atomkraftwerkes übersteigen.
  7. Frage an Herrn Eisenberg: In wie weit Kann man eine einmalige medizinisch notwendige hohe Röntgenbestrahlung mit permanenter niedriger dosierten Dauerbestrahlung vergleichen? Gibt es hierüber wissenschaftliche Untersuchungen?
  8. Frage an das GAA: Wieso wurde eine unbestristete Umgangsgenehmigung erteilt und somit die Möglichkeit einer späteren Einflussnahme erschwert bzw. genommen.
  9. Frage an Stadtverwaltung: Will die Verwaltung die Stadt Braunschweig jetzt von der Stadt der Wissenschaft und der Kultur zur Stadt des Atommülls entwickeln?
  10. Die durch die Politik – mit ihren Experten – durchgesetzte Einlagerung von Atommüll in der Asse ist ja unbestritten ein großer und für den Steuerzahler teurer Fehler. Wollen Sie – jetzt mit Ihren Experten – uns weiss machen, dass eine Aufbereitung und Zwischenlagerung von Atommüll direkt im Wohngebiet und unmittelbar neben Schulen völlig unproblematisch und ungefährlich ist?
  11. Wie sind die langfristigen Auswirkungen von Direktstrahlung und insbesondere von radioaktiven Substanzen, die z. B. durch EZN-Abluft in den menschlichen Körper gelangen?
  12. Wie unterscheiden sich die Strahlungsgrenzwerte für Kleinkinder von denen von Erwachsenen? (Bitte mit biologischen Wirkungen erklären und begründen!)
  13. Was bedeutet die KIKK-Studie für die Kleinkinder im 5-km-Umkreis von EZN?
  14. Welche Mediziner garantieren mit Ihrem Namen und geben Ihr Ehrenwort, dass eine Gesundheitsgefährung durch die Atom-Aktivitäten auf dem Buchler-Gelände heute (!) und durch einen Einstieg in die Atommüllbearbeitung für Kleinkinder, Schüler und Anwohner ausgeschlossen ist?
  15. Welche Auswirkungen hat ein Feuer mit Rauchentwicklung auf dem EZN-Gelände auf die Bewohnbarkeit des Ballungsgebietes Braunschweig? (Bitte die Gefahr einer radioaktiven Kontaminierung durch Rauch und Fallout darstellen, nicht die Löschpläne der Feuerwehr erläutern!)
  16. Welche Notfallpläne für Schüler und Anwohner gibt es bei den Atomfirmen auf dem Buchler-Gelände für den Fall eines Brandes, eines terroristischen Anschlags, ect.?
  17. Warum erfolgen Kontrollen bei EZN in Eigenregie? Wie werden die anderen Atomfirmen kontrolliert?
  18. Welche Firmen gibt es am Buchler-Standort? Wer macht was, mit welchen radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Materialien? Wie sehen jeweils Betriebserlaubnis und Grenzwerte aus? (Absolute Transparenz ist gefordert!)
  19. Welche alternativen Standorte gibt es für EZN außerhalb von Ballungsgebieten?
  20. Dr. Eckert hat sein Versprechen gebrochen, keinen Atommüll in Thune bearbeiten zu wollen. Sein persönliche Vertrauens- und Glaubwürdigkeit hat er damit in der Bevölkerung verloren. Welche charakterlichen und persönlichen Eigenschaften sind eine notwendige Bedingung zum Betrieb einer Atomfirma?
  21. Im Falle des Erlöschens einer, mehrerer oder aller Firmen auf dem Betriebsgelände in Thune, wer übernimmt die Verantwortung für die Lagerung und/ oder Entsorgung der radioaktiven Gefahrstoffe?
  22. Im Falle einer unkontrollierten Freisetzung radioaktiver Substanzen (Störfall), wer haftet in welcher Höhe für zerstörtes oder kontaminiertes Privateigentum und für Produktionsausfälle in den umliegenden Betrieben?
  23. In wie weit sind die jetzigen und die geplanten Produktionsanlagen und Läger sicher gegen Flugzeugabstürze?
  24. Als direkt in der Nachbarschaft der Unternehmen Wohnender frage ich, ob es eigentlich nicht Ihre moralische Pflicht wäre, mit den Nachbarn in so einer sensiblen Angelegenheit offen und ehrlich zu sprechen?
  25. Im September 2011 hat Eckert und Ziegler eine Anwohnerinformation verteilen lassen, die ein Faustschlag mitten ins Gesicht der Menschen war, die in der Umgebung des Unternehmens wohnen, arbeiten, spielen und lernen. Wir wurden quasi als dumm und einfältig, als Angstmacher und Menschen die Halbwahrheiten verbreiten dargestellt. Warum dieser Zynismus? Können Sie sich denn wirklich nicht vorstellen, dass Menschen Angst haben?
  26. Warum haben Sie (EZN) nicht die Gelegenheit wahrgenommen, anstelle von zweifelhaften Geschäftspräsentationen auch mal sachlich und ehrlich zu informieren?
  27. Immer wieder betont das Unternehmen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Wie soll man das glauben, wenn die Belastungen an Ihrer Grenze höher sind als bei jedem Kernkraftwerk?
  28. EZN verweist immer auf die Prüfungen der staatlichen Behörden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben unterliegen Sie aber der kontinuierlichen Eigenüberwachung. Warum veröffentlichen Sie nicht Ihre permanenten eigenen Messungen und schaffen damit bewertbare und vergleichbare Grundlagen?
  29. Das GAA Braunschweig beauftragt das NLWKN Messungen und Umgebungsüberwachung bei GE und EZN durchzuführen. Nach Aussage des GAA sind alle Firmen auf dem gemeinsamen, eingezäunten Areal als eine Emissionsquelle zu betrachten. In der Vergangenheit wurden die entsprechenden Jahresberichte auch entsprechend veröffentlicht. Für das Berichtsjahr 2010 sind nun erstmalig firmengetrennte Berichte veröffentlicht worden. Warum?
  30. Warum werden eigentlich in den Berichten immer nur zwei Abgaskamine bewertet, obwohl die alle zur gleichen Zeit im Produktionsprozess laufen?
  31. Die Kanalsiedlung liegt ca. 50 – 100 m östlich vom Betriebsgelände und somit in der durch die Abluft (Hauptwetterrichtung aus Westen) am stärksten gefährdeten Zone. Keine der Messsonden ist in diesem Gebiet, es werden auch keine Bodenproben in diesem Bereich genommen, warum nicht?
  32. Anmerkung: radioaktive Partikel können in den Körper gelangen und Zellen schädigen.
  33. Bis heute gibt es keine Abwasserbewertungen, jedenfalls wurden keine öffentlich gemacht, was ist der Grund dafür?
  34. Der Rat der Stadt Braunschweig hat dieses Hearing am 13.12.2011 beschlossen und die Verwaltung wurde mit der Organisation beauftragt. Warum gibt die Verwaltung diese Aufgabe an das GAA weiter?
  35. Wie können sich die Bürger und ihre gewählten Vertreter (der Rat der Stadt) ein objektives Bild machen bzw. eine politische Entscheidung treffen, wenn Institutionen, gegen die Strafanzeige gestellt wurde mit der Organisation und der Besetzung des Podiums beauftragt sind?
  36. Welche Veranlassung hat die IHK im Vorfeld dieses Hearings schriftlich auf die Ratsfraktionen Einfluss nehmen zu wollen?
  37. Das Umweltinformationsgesetz gibt jedem das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Seitens der Bürgerinitiative wurden im November schriftlich Angaben zu dem auf dem Betriebsgelände vorhandenen emittierenden Stoffe und deren Mengen (Inventarliste) angefordert. Diverse Nachfragen auf Herausgabe dieser Informationen wurden stets abgelehnt. Am 21. 01.2012 bekam die BISS dann vom GAA mit Datum 18.01.2012 zwei Schreiben (GE und EZN getrennt). Von GE liegt eine Inventarliste mit Datum 30.06.2011 (!) bei. Von EZN nicht, dafür der Hinweis, dass die Herausgabe abgelehnt wird. Es besteht nämlich die Gefahr, dass bei Bekanntwerden des dort gelagerten Inventars mit Diebstahlsversuchen oder terroristischen Anschlägen zu rechnen sein könnte!!?? Außerdem wird darauf hingewiesen, dass für EZN Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. Ein Unternehmen, dass nach Darstellung Herrn Dr. Eckert, einmalig ist auf dieser Welt, hat sicherlich nicht mit Konkurrenz zu kämpfen. Auch der Hinweis der GAA auf § 8 Abs.1 Nr.1 UIG (bedeutsamer Schutz der öffentlichen Sicherheit) ist nach unserer Auffassung an den Haaren herbeigezogen. Es besteht ein öffentliches Interesse daran zu wissen, was hier in diesem Wohngebiet passieren kann!!!! Es ist unglaublich, dass dies kein Störfallbetrieb ist, das niemand weiß, was hier eigentlich passiert, das Messdaten manipuliert werden, das die Bürger systematisch verschaukelt werden und das die Genehmigungsbehörde GAA auch über eventuelle Terroranschläge nicht verwundert wäre. Und diese Behörde organisiert dieses Expertenhearing!!! Was passiert hier in dieser Stadt, was passiert in dieser Region?? Bergwerk Asse, Schacht Konrad, Gorleben und als Krönung Eckert & Ziegler Nuclitec, Ge Healthcare, Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH usw. !!
  38. Warum wurde E&Z bisher nicht als Störfallbetrieb mit allen notwendigen Überwachungen und Störfallplänen eingestuft?
  39. Was spricht dagegen,E&Z und alle weiteren Firmen auf dem Buchlergelände als Störfallbetriebe einzustufen?
  40. Wie weit sind die bei E&Z gelagerten Abfälle (Container) gegen terroristische oder kriminelle Angriffe geschützt (siehe dazu neue Auflagen für Zwischenlager)?
  41. Welche Auswirkungen hätte ein Großbrand auf dem Firmengelände von Buchler in Bezug auf die Freisetzung radioaktiver Stoffe?
  42. Warum besteht kein Überflugverbot für das Firmengelände? – bitte nicht wieder die Aussage, dass dafür die Stadt nicht zuständig wäre-.
  43. Warum darf E&Z solche Mengen von radioaktiven Stoffen auf seinem Firmengelände inmitten von Wohngebieten und in der Nähe von Schulen lagern?
  44. Warum weist E&Z höhere Strahlungswerte auf als atomare Zwischenlager und Atomkraftwerke und das inmitten von Wohngebieten und Schulen?
  45. Warum ist die messtechnische Überwachung von E&Z so lückenhaft und grob fahrlässig trotz der grossen Menge strahlenden Materials auf dem Gelände?
  46. Warum ist E&Z die Genehmigung zur Lagerung von so grossen Mengen radioaktiven Materials überhaupt erteilt worden und wann?
  47. Wann werden die Mengen der eingelagerten radioaktiven Stoffe begrenzt, um die Strahlung und das Risiko bei einem Störfall zu mindern?
  48. Die Vertuschung kleinerer Störfälle durch die sich selbst überwachenden Firmen liegt im Bereich der Möglichkeiten. Wie wollten die Behörden dieses bei den jetzigen Überwachungsmethoden eigentlich ausschliessen?
  49. Wie wäre bei einem Störfall bei den jetzigen passiven Meßsonden die Bevölkerung rechtzeitig gewarnt worden?
  50. Warum verweigert das GAA die Herausgabe umweltrelevanter Daten über das strahlende Inventar von E&Z?
  51. Wie kann das Hearing als Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt dienen, wenn wichtige Daten und Fakten (strahlendes Inventar) nicht bekannt gegeben werden?
  52. Warum muss der Bürger die Verwaltung bzw. die Behörden auf solche Mißstände und Gefahrenquellen wie bei E&Z erst aufmerksam machen?
  53. Warum sitzen keine Vertreter von Robin Wood mit auf dem Podium?
  54. Was will die Stadt Braunschweig unternehmen, um die Wünsche Ihrer Bürger nach mehr Sicherheit in Bezug auf permanente Überwachung der Strahlungsemissionen, Verringerung der Strahlungswerte und verlässlicher und rechtzeitiger Störfallreaktion bei E&Z entgegen zu kommen?
  55. Wie können GAA und andere Behörden auf dem „Podium“ sitzen und zu Themen Stellung beziehen, wenn in der gleichen Sache der Staatsanwalt gegen sie ermittelt?
  56. Die Stadt Braunschweig hat in Thune vor Jahren Baugebiete ausgewiesen, in denen Familien mit vielen Kindern in Bezug auf die Bauplätze bevorzugt wurden. Desgleichen gab es in den letzten Jahren im Baugebiet Harxbüttel-Rösekenwinkel Kinderrabatte auf den Quadratmeterpreis. Gleichzeitig munkelt man, dass das Baugebiet Wenden-West nun Wirklichkeit werden soll, einschließlich eines neuen Jugendzentrums.
    a) Inwieweit gedenkt die Stadt die Anwohner zu entschädigen oder überhaupt nur Verantwortung zu übernehmen, sollten sich die Anklagepunkte der BISS als wahr herausstellen, die teilweise nagelneuen Häuser an Wert verlieren und – was niemand hofft – gesundheitliche Beeinträchtigungen sichtbar werden?
    b) Würde die Stadt das Baugebiet Wenden-West auch ausschreiben bzw. das Jugendzentrum errichten wollen, falls die vorgeworfenen Grenzwertüberschreitungen bestätigt würden?
  57. Das Gewerbeaufsichtsamt spricht im Zusammenhang mit der Verweigerung der Herausgabe der EZN-Inventarliste von einer möglichen Erhöhung der Terrorgefahr. Das heißt, dass bereits jetzt Terrorgefahr besteht. Weshalb gibt es dann keine Notfallübungen, Evakuierungspläne usw.?
  58. Welche baulichen Schutzmaßnahmen bestehen bei EZN gegen eine Freisetzung von Radioaktivität bei einem möglichen Flugzeugabsturz auf das EZN-Betriebsgelände, das sich innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Braunschweig mit dichtem Flugverkehr befindet?
  59. Wer haftet bei einem schweren Unfall bei EZN mit einer hohen Freisetzung von Radioaktivität für die Folgekosten hinsichtlich Evakuierungen und Erkrankungen der Bevölkerung?
  60. Wieviel radioaktives Material darf E&Z bearbeiten und lagern?
    – momentan?
    – nach möglicher Erweiterung
    – Wieviel wird momentan ( im Januar 2012) tatsächlich gelagert?
  61. Trifft es zu , dass die Direktstrahlung bei Eckert& Ziegler schon jetzt 6 Mal höher ist als die am Zaun von Gorleben zulässig sind? Wenn ja: Was wollen die verantwortlichen Stllen unternehmen?
  62. Trifft es zu, dass der Grenzwert für radioaktive Emissionen in Thune dem von AKW`s entspricht und 14,5 mal so hoch wie im schwach besiedelten Gorleben sein darf?
  63. Trifft es zu, dass die Arbeitnehmer von E&Z nicht gefährdet sind, weil sie der Strahlung höchstens 2000 Stunden im Jahr ausgesetzt sind?
  64. Trifft es zu, dass die umliegenden Einwohner nicht gefährdet sind, weil sie wenigstens 50 Meter entfernt wohnen, obwohl sie doch der Strahlung bis zu 8780 Stunden jährlich ausgesetzt sein können?
  65. Liegen Untersuchungen vor bzw. sind sie geplant, die Häufigkeit von Krebserkrankungen in einem bestimmten Radius um E&Z sowie bei Arbeitnehmern von E&Z festzustellen?
  66. wieso liegen dem GAA keine Listen zum chemischen Inventar vor. Wie soll denn so die Feuerwehr einen Störfall behandeln? Siehe Antwort des GAA auf die Anfrage der BISS vom 18.1.2012.
  67. aufgrund von anonymen Hinweisen ehemaliger Mitarbeiter stellt sich uns die Frage, ob die Stadt Braunschweig momentan überhaupt informiert genug ist, angemessen die Gesundheit ihrer Bürger zu gewährleisten.
  68. An Wolfgang Neumann: Ist es rechtlich in Ordnung, dass eine Firma eine überhöhte Umgangsgenehmigung bekommt, die sie für ihr eigentliches und aktuelles Geschäft nicht benötigt?
  69. An Wolfgang Neumann: Was halten sie fachlich von einer Firma, die folgende Aussage trifft: „die Gammastrahlung halbiert sich alle 3m um die Hälfte“? Mit besonderer Berücksichtigung der Mitarbeiter auf dem Gelände hinter dem Zaun?
  70. An Wolfgang Neumann: Die 2000 Stunden Regel sorgt dafür, dass die gemessenen und zu hohen Grenzwerte, nur für eine Aufenthaltszeitdauer von drei Monaten statt für ein Jahr aufsummiert werden. Nur dadurch werden die geltenden Grenzwert der Strahlenschutzverordnung eingehalten. Ist die 2000 Stunden Regel rechtmäßig angewendet worden?
  71. An Wolfgang Neumann: Bei der Ermittlung der Neutronenstrahlung am Zaun wurde die biologisch höhere Wirksamkeit gegenüber der Gammastrahlung nicht durch einen laut Strahlenschutzverordnung festgelegten Faktor 10 berücksichtigt. Ist das zulässig?
  72. An Wolfgang Neumann: Inwieweit ist es (rechtlich UND moralisch) in Ordnung, dass im Wohngebiet derselbe Grenzwert gilt wie bei AKWs, die weiter von Wohnbebauung entfernt stehen.
  73. An Wolfgang Neumann: §46, Abs. 3 erlaubt „begründete Angaben“ zu eingeschränkten Aufenthaltszeiten zur Bestimmung der effektiven Dosis der Direktstrahlung. Sind Ihnen Fälle in Deutschland bekannt, bei denen derartige Annahmen nötig sind, da Jahreswerte den zugelassenen Grenzwert übersteigen? Wie „sicher“ müssen derartige „begründeten Angaben“ sein?
  74. An Herrn Dr. Eckert: Haben Sie Ende letzten Jahres, als die BZ Interviews mit Ihnen abgedruckt hat, die Redaktion kontaktiert, um Teile der veröffentlichten Formen Ihrer Äußerungen richtig zu stellen oder haben Sie das Bedürfnis verspürt, dies zu tun?
  75. weitere Fragen zum Hearing.