Rechtshilfefonds

Den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. haben wir gegründet, weil nur Einzelpersonen klagen können, die Klage aber die finanziellen Mittel Einzelner weit überschreitet. Einen Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigung am Standort Braunschweig hatten AnwohnerInnen bereits gestellt. Wenn viele sich daran beteiligen, stehen uns dieser und ggf. andere Wege offen.

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Den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. kann man auf drei verschiedene Arten unterstützen:

  1. Beitritt als stimmberechtigtes Mitglied mit einer Einlage von 1000,- €
  2. Beitritt als nicht stimmberechtigtes Mitglied mit einer Mindesteinlage von 500,- €
  3. Spenden (auch zweckgebunden) können jederzeit und in jeder Höhe getätigt werden.

Mit dem Eintritt erklären Sie sich / erklärst Du Dich mit der Satzung des Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. einverstanden.

Spenden speziell für den Rechtshilfefonds sind (im Gegensatz zu Spenden an die BISS e.V.) nicht steuerlich absetzbar, weil der Verein Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. nicht gemeinnützig sein kann: Der Rechtshilfefonds unterstützt konkret einzelne Personen und wird daher nicht als gemeinnützig anerkannt, obwohl er einen gemeinnützigen Auftrag hat – nämlich den Strahlenschutz für die Bevölkerung zu verbessern.

Bei Fragen wenden Sie sich / wendest Du Dich bitte an die BISS e.V.:

  • Kontakt
  • Email: info@biss-braunschweig.de
  • Telefon: 05307- 4 97 26 47 (Anrufbeantworter wird täglich abgehört)
  • Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.
    Meinestraße 10 d
    38110 Braunschweig.

Den Flyer des Rechtshilfefonds finden Sie hier.

Formulare: