Die Anwohner der Nuklear-Firma Eckert & Ziegler in Braunschweig-Thune haben 2019 eine Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.
Die Anwohner-Klage wurde am 17. Dezember 2019 angenommen. Der Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. sammelt Geld von Unterstützern der Kläger ein, um die Kosten für die Kläger klein zu halten. Denn schließlich sorgen sie für die Sicherheit von uns allen.
Nach vielen Seiten von Schriftstücken mit Stellungnahmen zur Klage hat nun im September 2025 das Verwaltungsgericht angefangen, die Gerichtsverhandlung vorzubereiten und Fragen zu stellen.
Neben anderen Klagepunkte geht es um:
- die Rücknahme der Vorratsgenehmigung.
- Es ist nicht erlaubt mit mehr nuklearem Material umzugehen als für den Zweck notwendig. Aber Eckert & Ziegler besitzt eine Strahlengenehmigung die 100 Mal höher ist als die im Moment am Nuklear-Standort genutzte Radioaktivität.
- die Durchführung einer (UVP) Umweltverträglichkeits-Prüfung.
- 2004 hat das Gewerbeaufsichtsamt die UVP-Vorprüfung rechtswidrig unterlassen. 2025 hat das Landesumweltministerium NMU eine UVP-Vorprüfung nachgeholt und bei der Bewertung offensichtliche Fehler begangen. Eine im Ergebnis negative UVP wäre ein Grund für die Rücknahme der Strahlen-Genehmigung.
- Schaffung der Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit nuklaerem Material.
- Die erst im Jahr 2012 durchgeführte Störfall-Analyse für die Strahlen-Genehmigung aus 2004 wurde nach einer Prüfung durch den TÜV als nicht ausreichend, und damit nicht geeignet als Grundlage für die vorhandene Strahlen-Genehmigung erachtet. Seit mittlerweile 14 Jahren wehrt sich Eckert & Ziegler gegen die vollständige Umsetzung der 18 Auflagen aus dem TÜV-Gutachten, wie zum Beispiel, dem Einbau eines feuersicheren Dachfensters.
Die Anwohner bemühen sich um einen baldigen Gerichtstermin in Braunschweig.
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