(CS/ 24.05.2025) Der 2009 durchgeführte „Optionenvergleich“ kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die einzig verantwortbare Option – wie man mit dem Desaster der Einlagerung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten ehemaligen Salzbergwerk umgehen kann – ist die Rückholung der Abfälle. Dies wurde im gleichen Jahr noch durch eine Änderung im Atomgesetz im § 57b verankert.
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