Es muss wohl sehr schnell und leise vonstatten gegangen sein, sodass die Feuerwehr durch Braunschweig-Wenden-Thune fahren konnte, ohne dass es jemand bemerkt hat.
Also gibt es dieses Mal keine Fotos von der BISS zu diesem Unfall bei Eckert & Ziegler, aber einen Bericht auf der Webseite von regionalheute.de.
Ammoniakunfall: Feuerwehr bei Eckert und Ziegler im Einsatz
Ein Arbeitsunfall mit Ammoniak in einem Braunschweiger Industriebetrieb hat am Freitag einen Feuerwehreinsatz ausgelöst.
Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand
von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall.
Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische
Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich.
Aktuell gibt es noch nicht mal ein einziges Abfallgebinde, das in Schacht KONRAD eingelagert werden dürfte. Kein einziges erfüllt die aktuellen Anforderungen an den Grund- und Trinkwasserschutz.
Doch an Schacht KONRAD wird festgehalten—notfalls unter Beugung des geltenden
Rechts— nur weil die Entscheidungsträger nicht zugeben wollen, dass ein falscher Standort gewählt wurde. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist.
Nur so kann das nächste atomare Desaster nach der ASSE II in der Region verhindert werden.
(CS/ 24.05.2025) Der 2009 durchgeführte „Optionenvergleich“ kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die einzig verantwortbare Option – wie man mit dem Desaster der Einlagerung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten ehemaligen Salzbergwerk umgehen kann – ist die Rückholung der Abfälle. Dies wurde im gleichen Jahr noch durch eine Änderung im Atomgesetz im § 57b verankert.
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz Leese fordert den Abtransport sämtlicher Atommüll Gebinde aus Leese bis 2028
In Leese gibt es eine Genehmigung für mittel- und schwachradioaktiven Atommüll aus dem Jahr Jahr 2008. 13620 Fässer dürfen auf dem Gelände gelagert werden. Dafür wurde ein Mietvertrag bis 2030 abgeschlossen. Um das Gelände wieder uneingeschränkt nutzen zu können, wird eine Freimessung des Geländes benötigt. Somit sollte 2028 das letzte Gebinde mit dem radioaktiven Müll das Gelände Leese verlassen haben.
Die 13620 Fässer können grob in drei Kontingente unterschieden werden.
Die so genannten 1485 Steyerberg Fässer, sie wurden aus dem alten Zwischenlager von Steyerberg nach Leese verbracht.
Weiter lagern dort 3400 GE- Fässer, für die im letzten Jahr das Land Niedersachsen die Verantwortung übernommen hat.
Die verbliebene genehmigte Einlagerungskapazität nutzt die Firma EZN für ihr Business [Anmerk.d.BISS: 8500 Fässer gehören EZN und müssen freigemessen werden].
Für die Steyerbergfässer und die Fässer von EZN gibt es ein nachvollziehbares Konzept für den Abtransport aus Leese bis 2028 [Anmerk.d.BISS: EZN hat die Genehmigungen, die eigenen Fässer in Braunschweig zu öffnen, umzupacken und zu lagern.].
Problematisch sind die 3400 GE Fässer. Für diese Fässer gibt es eine Ausschreibung zur Nachqualifizierung und Nachkonditionierung [Anmerk.d.BISS: Die Ausschreibung zur Verarbeitung der Fässer könnte auch EZN in Braunschweig gewinnen und die Fässer in Braunschweig verarbeiten und lagern]. Was heißen soll, dass die Fässer in einen Zustand verbracht werden, der einer aktuellen Spezifikation für eine Endlagerung entspricht. Es ist davon auszugehen, dass sich diese in den nächsten Jahren wieder ändert. Ein geeignetes Endlager gibt es nicht und es ist auch nicht absehbar, dass es eines geben wird.
Bevor die Fässer abtransportiert werden können, müssen sie in spezifische Chargen zusammen gestellt werden. Ansonsten würden sie die Stahlenschutzbestimmungen für den Transport nicht einhalten. Es gibt auch Fässer die unter so großen Innendruck stehen, dass sie nicht transportiert werden können, diese müssen vorher in Leese vom Druck entlastet werden.
Bereits vor 11 Jahren wusste das Referat 41 des Niedersächsischen Umweltamtes [Anmerk.d.BISS: Referat 41 Grundsatzangelegenheiten der Kernenergie, nukleare Entsorgung], dass es Probleme mit der vollständigen Ablieferung der zwischengelagerten Abfälle geben wird. Das Ministerium merkte an, dass es dafür keine Garantie geben kann.
Der BISS-Leese wurde in den letzten Jahren mehrmals vom Umweltministerium versichert, dass hier der geforderte Terminplan einzuhalten wäre.
Auch im niedersächsischen Landtag wurde letztes Jahr gesagt das 2030 Schluss sein muss.
Von daher beharren wir auf die Forderung den Atommüll vollständig bis 2028 abzutransportieren.
Kein neuer Vertrag mit einer Laufzeit über 2028 darf abgeschlossen werden. Schluss mit dem Atommüllpark in Leese
Der Standort in Leese mit Publikumsverkehr, mitten im Gewerbegebiet und einer nahen Wohnbebauung, ist nicht geeignet für die Zwischenlagerung von strahlendem Müll.
Das Recht auf Strahlenminimierung muss umgesetzt werden. Atommülllogistik und Zwischenlagerung von strahlendem Material haben an diesem Standort nichts verloren.
Das Strahlenminimierungsgebot muss umgesetzt werden, unabhängig von rein rechtlichen Grenzwerten.
VViele Verbände, Bürgerinitiativen, Parteien, Gewerkschaften, Sozial-Verbände und -Vertretungen waren heute anwesend und schufen eine angenehme Atmosphäre bei genialem Wetter.
Wir konnten viele Menschen treffen und Unterhaltungen führen.
Familien und Gruppen trafen sich zum entspannnen und unterhalten.
So sieht konstruktiver gesellschaftlicher Austausch aus.