als die enorm hohe Strahlengenehmigung im Jahr 2004 für die Vorgänger-Firma der Nuklear-Firma Eckert und Ziegler genehmigt worden ist, sind einige wichtige Dinge nicht durchgeführt worden.
Zum Beispiel eine Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP). Nicht mal eine Vor-Prüfung ist durchgeführt worden.
Im Rahmen der Hinhalte-Taktik des Landesumweltministeriums ist diese Vor-Prüfung zur Umweltverträglichkeits-Prüfung nun innerhalb des aktuellen Gerichtsverfahrens nachgeholt worden.
21 Jahre zu spät
Erst als das Braunschweiger Verwaltungsgericht die Gerichtsverhandlung (zur Klage der Anwohner:Innen von 2019 gegen die enorm hohe Strahlengenehmigung) dieses Jahr endlich ansetzen wollte und berechtigte Nachfragen zur Handlung des Landesumweltministeriums/Gewerbeaufsichtamtes Braunschweig bei der Erhöhung der Genehmigung von 2004 hatte, kam plötzlich wieder Bewegung in das Thema.
Und wieder wird die Zeit vor der Gerichtsverhandlung genutzt, die Fehler der Vergangenheit auszuräumen.
Wir werden die 21 Jahre zu spät abgegebene Umweltverträglichkeits-Vor-Prüfung einer sachlichen Prüfung unterziehen. Denn das positive Ergebnis durch das Landesumweltministerium ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
Dieses Verhalten zeigt wieder einmal, dass die Klage der Anwohner:Innen berechtigt ist und weiter unterstützt werden muss.
Wir hoffen nur, dass das Gericht bei der Bewertung der Klage berücksichtigt, dass viele der Angklage-Punkte in der Klageschrift erst nach der Erhebung der Klage behoben worden sind.
Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.








