Gerichtsverhandlung zur Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler noch in 2025?

Im Dezember 2019 haben Anwohnende der Nuklear-Firma Eckert & Ziegler in Braunschweig-Thune eine Klage gegen die enorm hohe Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler beim Braunschweiger Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Strahlengenehmigung erlaubt das 300fache der Radioaktivität in den 126.000 ASSE-Fässer, in einem Wohngebiet neben zwei Schulen und KiTas.

Nach mehreren hundert Seiten von Klageschrift, Stellungnahmen des angeklagten Landesumweltministeriums und der beisitzenden Nuklear-Firma Eckert & Ziegler, sowie Stellungnahmen zu den Stellungnahmen, teilte das Braunschweiger Gericht mit, dass dieses Verfahren derzeit das älteste anhängige Verfahren ist und es noch in 2025 zu einer Gerichtsverhandlung kommen soll.

Dagegen haben nun die Anwälte des Landesumweltministeriums neue Einwände. Für sie ist das Verfahren bereits zu lange und umfangreich, als dass sie sich noch dieses Jahr wieder einarbeiten könnten.
Auch eine Antwort auf eine Frage des Gerichts scheint den Anwälten plötzlich zeitliche Schwierigkeiten zu bereiten.

Denn diese Frage trifft genau den Kern der Klage.

Denn es [Schreiben des Verwaltungsgerichts Braunschweig] … „stellt sich der Kammer die Frage, warum mit der Genehmigung Nr. 11/04 vom 5. Juli 2004 andere Freigrenzen – im Vergleich zu den mit der Genehmigung Nr. 31/98 La vom 23. Juli 1998 genehmigten Freigrenzen – für den Umgang mit radioaktiven Stoffen festgesetzt worden sind“.

Wir haben als BISS bereits mehrfach betont, dass die Voraussetzungen für die Erhöhung der Strahlengenehmigung im Jahr 2004 nicht vorhanden gewesen sein können. Unter anderem wurde auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung, bzw. Vorprüfung durchgeführt.

Wir haben die Vermutung, dass der Termin für 2025 nochmal verschoben werden wird und damit die Verzögerungstaktik des Landesumweltministeriums weitergeht.

Aber wir werden dranbleiben und berichten. Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. – Flyer

BISS e.V.