Fehlgeplant und angeklagt

Veranstaltung zum Sachstand bei Schacht KONRAD

Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand
von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall.
Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische
Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich.
Aktuell gibt es noch nicht mal ein einziges Abfallgebinde, das in Schacht KONRAD  eingelagert werden dürfte. Kein einziges erfüllt die aktuellen Anforderungen an den Grund- und Trinkwasserschutz.
Doch an Schacht KONRAD wird festgehalten—notfalls unter Beugung des geltenden
Rechts— nur weil die Entscheidungsträger nicht zugeben wollen, dass ein falscher Standort gewählt wurde. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des  Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist.
Nur so kann das nächste atomare Desaster nach der ASSE II in der Region verhindert werden.

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V., weitere Informationen