Jahresberichte der Strahlungsmessungen

Die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen obliegt dem jeweiligen Betrieb. Die behördliche Überwachung dient der Kontrolle. Diese Kontrolle übt das Gewerbeaufsichtsamt in Zusammenarbeit mit einer weiteren Behörde aus, die Messungen durchführt und Berichte anfertigt. Dies war bis 2003 das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ). Nach dessen Auflösung wurden die Arbeiten durch das Gewerbeaufsichtsamt fortgeführt. Seit 2006 ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hierfür zuständig.