4 Anormaler Betriebszustand

Am 22.11.2017 kam es bei GE Buchler Healthcare zu einer Freisetzung radioaktiven Jods über die Abluft.

Eine Flasche war zerquetscht worden und 40ml Flüssigkeit mit 314 GBq waren ausgelaufen.

Besonders kritisch war, dass laut dem Sicherheitsgutachten überhaupt nur maximal 18,5 GBq in einem Behälter sein dürfen, der z.B. herunterfallen und dann auslaufen kann (sogen. Behälterabsturz-Fall).

Es handelte sich damit nicht nur um eine gravierende Freisetzung eines sehr leicht durch den Menschen aufnehmbaren Radionuklids, sondern außerdem um einen Störfall, der ganz klar die für die Genehmigung zentralen Auslegungsannahmen überschritt.
Man nennt so etwas auch einen „Auslegungsüberschreitenden Störfall“.

Da das aber nicht gut klingt, besteht die Firma und das Niedersächsische Umweltministerium bis heute darauf, da der Behälter ja nicht abgestürzt, sondern bloß gequetscht worden sei, handele es sich lediglich um einen
„anormalen Betriebszustand“.

 Merke: richtig formuliert klingt es gleich viel netter: „Anormaler Betriebszustand“, „sozialverträgliches Frühableben“, „kostenfreie Vorsorge gegen Jodmangel“…
Es braucht halt etwas Phantasie…