Meldepflichtiges Ereignis im AKW Grohnde

Pressemitteilung Nr. 13/2017

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Am 26. Januar kam es um 03.56 Uhr zum Ausfall einer elektronischen Baugruppe in einem von vier Strängen des Reaktorschutzsystems. Das damit verbundene Signal zur Anforderung einer Sicherheitsteileinrichtung durch das Reaktorschutzsystem ist nach dem Kriterium N 2.5.7 (Normal) meldepflichtig.

Da sich die Anlage derzeit im Leistungsbetrieb befindet und aufgrund geplanter Wartungsarbeiten eine weitere Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung stand, ist das Ereignis auch nach Kriterium E 2.1.1 (Eilt) innerhalb von 24 Stunden zu melden. Durch die Funktionsstörung standen somit zwischenzeitlich von insgesamt vier Sicherheitsteileinrichtungen nur die zur Störfallbeherrschung notwendigen zwei zur Verfügung.
Das Ereignis wurde gemäß der internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde haben sich im Laufe des Tages vor Ort informiert, die Untersuchung der Baugruppenstörung wurde veranlasst. „Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird über weitere gegebenenfalls notwendige Maßnahmen entschieden“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel am Freitag (heute) in Hannover.