[Update_2020-08-21] JETZT! Einwendungen gegen den Bebauungsplan WE 62

BISS e.V.

[Update_2020-08-21] Brief vom Rechtsanwalt der BISS zum Aussschluss von Nuklearbetrieben. Nutzbar als Muster für Einwendungen.

[Update] Verlängerung und neue Fachgutachten

Der Bebauungsplan WE 62 „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“ liegt noch bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] öffentlich aus, damit alle Bürger Einwendungen vorbringen können.

Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62

Der Anwaltsbrief der BISS zum Thema „Ausschluss von Nuklearbetrieben“ wird hiermit als [Update_2020-08-21] Mustervorlage zur Verfügung gestellt.

Es gibt aber auch andere Themen, die unserer Meinung nach, in keinster Weise mit diesem Bebauungsplan gelöst oder gar behandelt worden sind.

  • Kein Lärmschutz trotz einer Verdoppelung des Verkehrs durch Wenden
  • Keine Fahrradwege, Fußwege oder Schulwege, trotz neuen Wohngebieten
  • Keine Verkehrsplanung für Wenden (Veltenhöfer Str. und Hauptstr.) über das Plangebiet des WE 62 hinaus, obwohl die Verwaltung verpflichtet ist, auch Auswirkungen des WE 62 zu betrachten und zu beplanen
  • Kein Lärmschutz gegenüber den Überflügen vom Flughafen (siehe Beitrag vom Flughafen)

Wer jetzt bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] ein Thema nicht als Einwendung vorbringt, darf zu diesem Thema danach nichts mehr sagen. So ist die gesetzliche Vorgabe.

Wer Hilfe bei der Einwendung benötigt, kann sich an uns wenden.

BISS-Kontakt