Das makabere Spiel mit dem Feuer: Eckert & Ziegler setzt Brandschutzauflagen nicht um!

Der TÜV NORD hatte vor geraumer Zeit für die Atomfirma verschiedene Brandschutzmaßnahmen empfohlen, welche der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden sollten. Konkret handelt es sich u.a. um ein Brandlastenverzeichnis sowie ein Brandschutzkonzept. Hierin sind die möglichen Brandwirkungen aufzuzeigen.

Laut TÜV sind dabei folgende Nachweise zu erbringen:

  • die Begrenzung eines Brandes hinsichtlich Temperaturhöhe und Branddauer,
  • dass ein Folgebrand im Falle eines Erdbebens mit der lntensität Vll hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Gebäude begrenzt ist.
  • dass beim Absturz eines Kleinflugzeugs kein Folgebrand im Gebäudeinneren zu unterstellen ist.

Eine weitere Forderung des TÜV bezieht sich darauf, Arbeitsbereiche  durch Schleusen zu trennen, weil dies die Sicherheit im Umgang mit radioaktivem Material erhöht. Zudem war gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass das vom Brand betroffene lnventar auf 10 % oder weniger der Gesamtaktivität begrenzt ist.

Die Umsetzung dieser sicherheitstechnischen Anforderungen soll u.a. durch vier Bauanträge gewährleistet werden. Diese hat Eckert & Ziegler im Jahr 2017 eingereicht.

Völlig überraschend hat eine Anfrage der BIBS-Fraktion vom April 2021 ergeben, dass diese Bauanträge zum Brandschutz und zur Erhöhung der Sicherheit nicht in die Realität umgesetzt wurden.

Die Stadt Braunschweig hat bestätigt: „Für alle vier Baumaßnahmen liegen der Abteilung Bauordnung keine Baubeginnanzeigen vor. Mit Datum vom 08.02.2021 sind Anträge auf Verlängerung der Baugenehmigungen gestellt worden.“

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. (BISS) fordert, keine weitere Verlängerung zuzulassen. Die Maßnahmen sind längst überfällig und müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Der BISS ist unverständlich, warum ein derart laxer Umgang mit Brandschutz und Sicherheit in der Nähe zu Wohngebieten, Kitas und Schulen geduldet wird. Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich, ob der Betrieb eingeschränkt werden muss, solange diese sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht erfüllt sind?!

Besondere Brisanz ergibt sich aus der Tatsache, dass laut TÜV die entsprechende firmeneigene Störfallanalyse (sog. Brenk Gutachten) darauf basiert, dass diese ausstehenden Nachweise vollständig erbracht werden. Entsprechend muss nun leider davon ausgegangen werden, dass der Betrieb seit Jahren auf Grundlage einer Störfallanalyse läuft, die unzutreffend ist. Denn wesentliche Annahmen sind ja falsch. Das niedersächsische Umweltministerium wird sich daher mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie hoch das Risiko für die Bevölkerung wirklich ist und warum die Einhaltung der Sicherheit nicht konsequent kontrolliert wird. Der Rechtsanwalt der Klägergruppe aus AnwohnerInnen wird diesen Sachverhalt aufgreifen.

Verlieren Sie auch so langsam das Vertrauen in die Nuklear-Firma und die zuständigen Überwachungsbehörden? Dann unterstützen Sie den Rechtshilfefonds Strahlenschutz, um derartige Vorgänge gerichtlich klären zu lassen.

BISS e.V.