Anwohnerklage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler in Braunschweig

Luftbild der Atomanlangen in Braunschweig | Foto: Dieter Heitefuß

(auf die Genderung des Textes ist aus Lesbarkeitsgründen verzichtet worden)

Seit 2011 ist die BISS engagiert dabei, die Situation der Atomfirma Eckert & Ziegler zu untersuchen, und die Öffentlichkeit sowie die Politik darüber zu informieren.

Dabei zeigte sich, dass bei Eckert & Ziegler mehr als das 300fache des ASSE-Inventars lagern darf und bis zu 15.000 Fässer.

Wie sich immer wieder gezeigt hat und auch immer noch zeigt, wurden und werden Regeln und Gesetze nicht eingehalten – und das zur Vermehrung des Kapitals der Aktionäre von Eckert & Ziegler und zum Schaden der Allgemeinheit.

Neben Störfällen mit Austritt von radioaktivem Material, ungenügender und fehlender Überwachung, gefährlichen und unerlaubten Transporten, fehlendem Brandschutz, fehlenden Sicherheitsnachweisen und dem lässigen und gefährlichen Umgang bei der Lagerung von radioaktivem Material im Außenbereich, gehört die Strahlengenehmigung zu den wichtigsten Argumenten, weswegen die Atomfirma Eckert & Ziegler solch eine enorme Gefährdung für die Bevölkerung ist. Der durch die BISS durchgeführte Stresstest beweist auf Basis der Berechnungen des Bundesumweltamtes, dass ein Störfall bei Eckert & Ziegler eine bis zu 20km große Evakuierungszone um die Atomfirma bedeuten könnte. Die Bewertung solch einer Katastrophe ist rechtswidrig nicht Grundlage der Stahlengenehmigung von Eckert & Ziegler gewesen (fehlende Störfallanalyse) und hat auch nicht zu einem notwendigen Katastrophenschutzplan geführt.

Darum haben Anwohner vier Jahre nach dem Antrag auf Rücknahme der Strahlengenehmigung von 2015, am 17. Dezember 2019, eine Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Erst eineinhalb Jahre danach sah sich das angeklagte Landesumweltministerium in der Lage eine Klageerwiderung zu schreiben. Und seitdem  betreiben das Landesumweltministerium und auch Eckert & Ziegler eine Verzögerungstaktik. Sie ziehen das Gerichtsverfahren in die Länge und versuchen nun, die Anklagepunkte der Anwohner scheinbar zu beheben.

Das Landesumweltministerium und Eckert & Ziegler hoffen, je länger das Gerichtsverfahren dauert, desto mehr Anklagepunkte könnten „geheilt“ werden, und betonen immer wieder, dass ja nur „der Zustand zum Zeitpunkt des mündlichen Hauptverfahrens“ zählt.

Die Anwohner sollen also als Kläger an der Nase vorgeführt werden. Wenn es endlich zum mündlichen Gerichtsverfahren kommt, können Landesumweltministerium und Eckert & Ziegler dann sagen, „Was wollt ihr? Alle Klagepunkte sind behoben worden! Die Klage ist obsolet, also unnötig geworden.“.

Aber die scheinbare „Heilung“ der Anklagepunkte ist nur ein Pflaster auf Symptome, die die eigentliche Ursache, nämlich die enorm hohe Strahlengenehmigung und die daraus entstehende Gefährdung für die Braunschweiger Bevölkerung durch die Lage mitten in einem Wohngebiet/Stadtgebiet und direkt neben Schulen und Kindergärten, nicht beheben. Sonst wäre diese Atomfirma ja auch inmitten einer Innenstadt genehmigungsfähig.

Die Anwohner als Kläger hoffen, dass das Gericht das auch so sieht und die damaligen und heutigen gesetzlichen Abweichung ahndet und die Strahlengenehmigung zurück nimmt.

Die BISS unterstützt die Kläger durch Informationen und Hilfe in der Kommunikation mit dem Gericht und dem Anwalt. Aktuell hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht einer Aufforderung zum mündlichen Gerichtsverfahren leider auch eine Absage erteilt, weil „… eine Terminierung wegen der hohen Verfahrensbelastung des Gerichts derzeit noch nicht absehbar.“ ist.

Die BISS bleibt am Ball und unterstützt, mit Hilfe vieler Spender und dem Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V., weiterhin die Anwohner bei Ihrer Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler.

BISS e.V.