Pressemitteilung – Braunschweig will Atommüllkonditionierung bedingungslos erlauben

Nach einer zum wiederholten Male schlechten Vorstellung vor Gericht hat die Stadtverwaltung nach dem verlorenen Prozess gegen Eckert & Ziegler dem zuständigen Gremium am Freitag eine Entscheidung vorgeschlagen, die mehr ist als ein Schlag ins Gesicht der Braunschweiger Bürger*innen.

  • Die Stadt Braunschweig soll keine Revision gegen das Urteil beantragen
  • Die Atomfirma Eckert & Ziegler soll alle Zugeständnisse bekommen, um sich faktisch ohne Einschränkungen erweitern zu können: Die neue Atommüll-Halle soll genehmigt werden!

Die Realität, das Braunschweiger Atom-Klo, wäre dann nur noch eine Frage von Monaten. Bis nämlich die neue Atommüll-Konditionierungshalle genehmigt, gebaut und in Betrieb ist. Bereit, als Zulieferer für Schacht Konrad und sogar zur Verarbeitung Europäischen Atommülls.

Jetzt kommt es darauf an. Wo steht Braunschweig?

Die BISS hatte den B-Plan TH22 trotz seiner Einschränkungen für die Atomfirmen mit ähnlichen Argumenten für verbesserungswürdig gehalten wie das OVG Lüneburg. Darum muss Braunschweig jetzt endlich aktiv voranschreiten.

Die BISS hatte hier zahlreiche Argumente aufgelistet, die beweisen, dass auch mit dem neuen B-Plan den Nuklearfirmen (viel zu) weitrechende Erweiterungsmöglichkeiten gegeben wären (Stichworte: erhöhter Schallpegel, 3-Schicht-Betrieb, zugelassene Gebäudehöhen höher als in anderen Braunschweiger B-Plänen, maximale Ausschöpfung der überbaubaren Grundflächenzahl). Diese Argumente wurden gegenüber dem OVG nicht in das Feld geführt, um zu beweisen, dass auch den Bürger*Innen mit dem aktuellen B-Plan (zu) viel zugemutet wurde.

Die Stadt darf sich nicht hinter dem OVG-Urteil verstecken, sondern muss aktiv werden:

  1. Die Stadt muss einfordern, dass das Landesumweltministerium, sich zu den (nicht) vorhandenen Betriebsgenehmigungen und zu den enormen Strahlengenehmigungen belastbar äußert.
  2. In dem bundesweiten Stresstest der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) deutscher Zwischenlager und Konditionierungsanlagen ist Eckert&Ziegler als einziger Standort aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung durchgefallen. Die ESK hat daher einen spezifischen Stresstest gefordert und darauf hingewiesen, dass es „bei einer gleichzeitigen Einwirkung auf mehrere der am Ort vorhandenen Anlagen“ zu „deutlich höheren Auswirkungen“ kommen könnte. Das Fehlen des spezifischen Stresstests hat auch das OVG bemängelt. Die Stadt muss hier von dem Landesumweltministerium einfordern, dass dieser bislang ausstehende spezifische Stresstest durchgeführt wird.

Braunschweig muss endlich eine Richtung für die Entwicklung des Braunschweiger Nordens vorgeben.

Dazu müssen sämtliche rechtlichen Mittel ausgenutzt werden. Einen Zeitdruck für unausgereifte Entscheidungen darf es nicht geben. Darum darf es auch nicht zu Gremienentscheidungen oder Ratsentscheidungen kommen, die den Mitgliedern gerade 2 Tage vorliegen.

BISS e.V.