Kein einseitiges Moratorium: BISS fordert Klärungsmöglichkeit

Der Terminus „Moratorium“ bezeichnet eine Art „Stillhalteabkommen“, bei dem eine fällige Leistung vorläufig unterlassen wird. Sinn dieser „Schonzeit“ ist es, Lösungen herbeizuführen.

Ein Moratorium soll also Klärungen schaffen, ohne dass die „fälligen Leistungen“ häppchenweise doch schon zugestanden werden.

„Still halten“ bedeutet deshalb ebenso wenig, dass eine der beiden Parteien absolut überhaupt nichts tut (also eben auch keine Genehmigungslage oder Nutzung klärt), während zugleich der anderen Seite Zugeständnisse gemacht werden (drei beantragte Baugenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung). Aber das ist genau das, was Eckert & Ziegler offenbar darunter versteht – und gerade einfordert.

Eine Klärung der Genehmigungslage und der Nutzung ist im Sinne eines Moratoriums ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Klarheit im Gesamtzusammenhang, weil dabei vorliegende Fakten zutage kommen können, die weitere Entscheidungen massiv beeinflussen können:

  • Liegt keine Genehmigung für die Konditionierung von Atommüll Dritter vor, kann die Atommülldrehscheibe verhindert werden.

Eine solche Klärung ist keine „fällige Leistung“, die aufzuschieben wäre.

Die Aussage der Braunschweiger Zeitung, die BISS „begrüße ein Moratorium“, ist daher in dieser absoluten Formulierung eine Fehlinterpretation unseres offenen Briefes.

Die BISS begrüßt ein echtes Moratorium im Sinne beiderseitigen Stillhaltens ohne Entscheidungen, aber mit definierten Zielen, die geklärt werden sollen.

Wir warnen vor einer Hinhaltetaktik Eckert & Zieglers. Die Stadt Braunschweig darf diesen „Global Player“ nicht noch einmal unterschätzen.

BISS e.V.