Antwort der Landesregierung zum Strahlenunfall in Braunschweiger Nuklearfirma wirft Fragen auf

Welche Lehren zieht Niedersachsen aus dem Zwischenfall, der sich am 22.11.17 am Braunschweiger Atomstandort ereignete? Kurz: Die Bevölkerung wird bei der Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht informiert. Da wir Radioaktivität nicht sehen, riechen oder schmecken können, sind Kinder und Erwachsene im Fall von Zwischen- oder Störfällen einer erhöhten radioaktiven Strahlung schutzlos ausgeliefert.

Dieses Fazit lässt sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Grünen zum Zwischenfall bei GE Healthcare ziehen. Die Antworten zeigen: Der Schutz der Bevölkerung tritt zurück hinter einen Wust von Fragwürdigkeiten und Nicht-Antworten.

Am 22.11.17 kommt es morgens um ca. 8 Uhr zu einem Unfall, bei dem radioaktives Jod-131 freigesetzt wird. Zu dieser Zeit befinden sich viele Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg in die Kindergärten und Kinder sowie Jugendliche auf dem Weg in die Schulen. Sie alle sind der Strahlung schutzlos ausgeliefert, da die Firma weder die Stadt noch die Zivilbevölkerung informiert.

Erst 24 Stunden später hat die Firma eine Idee davon, wie viel Radioaktivität freigesetzt wurde. Jetzt wird klar, dass selbst der extrem hohe, genehmigte Tageswert überschritten wurde. (Dabei muss man wissen: Der momentan noch genehmigte Tageswert ist 60-mal so hoch wie der Wert, der in der Strahlenschutzverordnung genannt wird.) Nun erst wird das Umweltministerium informiert. Auch das Umweltministerium informiert jedoch Stadt und Bevölkerung nicht.

Die Landesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass auch bei zukünftigen Unfällen und radioaktiven Freisetzungen weder die Stadt noch die Bevölkerung zeitnah informiert werden.

Wir fragen:

    • Warum wird die Bevölkerung bei der Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht sofort informiert?

    • Was wäre, wenn nach mehreren Tagen rauskäme, dass die Strahlenbelastung der Bevölkerung so hoch war, dass selbst der Jahresgrenzwert übertroffen wurde?

    • Wurde ein solcher Störfall auch in der bislang verheimlichten Störfallanalyse berücksichtigt und wenn ja, welche Strahlenfreisetzungen werden in der Störfallanalyse betrachtet? Am 22.11.17 wurden 21.700.000 Becquerel freigesetzt. Wenn dieser Wert höher sein sollte als die Annahmen der Störfallanalyse, so müsste die Störfallanalyse komplett in Frage gestellt werden.