[Update] BISS stellt Hilfe für Einwendungen zum B-Plan Wenden-West WE 62 zur Verfügung

Die Frist für Einwendungen gegen den

Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift
„Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62

endet am 25. September 2020.

Die BISS stellt hiermit ihre Unterlagen als Muster für Einwendungen zu den Themen

  • Verkehrslärm
  • Verkehrsmengenverdoppelung in Wenden
  • Fahrrad- und Gehwege-Mängel
  • nicht sparsamer Umgang mit Wendener Flächen
  • Gefährdungserhöhung durch die Nuklearfirmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare
  • nicht erfolgter Ausschluss von Nuklearfirmen

zur Verfügung.

Wer möchte, kann die Textvorschläge nutzen und anpassen, um seine eigene Einwendung/Stellungnahme zu schreiben und auf den Seiten der Stadt Braunschweig abzugeben.

Elektronische Dateien können über die Email-Adresse Stellungnahmen.Bauleitplanung@braunschweig.de an die Stadt Braunschweig abgegeben werden.

Die beiden BISS-Vorlagen lauten:

Weitere Themen, wie Fluglärm oder zuviele Parkplätze, lassen sich aus den Unterlagen auf der Webseite der Stadt nachlesen.

Nur Anwohner*innen, die sich im näheren Umkreis des Gebietes vom B-Plan WE 62 befinden, können als „Betroffene“ gegen Verfehlungen im B-Plan juristisch vorgehen. Und auch nur dann, wenn sie das sie interessierende Thema in einer Einwendung bis zum 25. September genannt haben.

[Update] Aber jeder (auch nicht direkt Betroffene) kann Einwendungen machen, die auch berücksichtigt werden müssen.

Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.

BISS e.V.