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Keine Strahlungsmessung für Nahrungsmittel aus Fukushima

Seit Anfang Dezember sind gemäß Beschluss der EU-Kommission gelockerte Bestimmungen für Landwirtschafts- und Fischereiwaren aus Fukushima und den angrenzenden Präfekturen in Kraft. Das bedeutet konkret: Reis und bestimmte Fischereiprodukte dürfen ohne Nachweis von Strahlungsmessungen importiert werden. Im Gegensatz zur EU halten z.B. die USA an Beschränkungen fest.

Der Beschluss der EU-Kommission steht im Gegensatz zum offensichtlichen Willen des EU-Parlamentes, das noch im September eine Lockerung der Kontrollverpflichtungen abgelehnt und die Kommission aufgefordert hatte, einen entsprechenden Vorschlag zurückzuziehen. Ein Zusammenhang mit den Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA, ist zu vermuten.

Die Begründung für die Lockerung der Importbeschränkungen ist ebenfalls umstritten: Während die EU-Kommission sich auf Daten der japanischen Behörden beruft, die Werte unterhalb der hiesigen Grenzwerte ausweisen, wurde im EU-Parlament bemängelt, dass die zugehörigen ausführlichen Daten und Analysen nicht veröffentlicht würden. Es gäbe lediglich Überblicksdokumente.

Die EU verzichtet also auf die Verpflichtung zu eigenen Messungen und verlässt sich auf unvollständige Datensätze aus Japan, während Fukushima-Daiichi-Betreiber Tepco weiterhin verstrahltes Kühlwasser in den Ozean kippen will. Dadurch sind aber weiterhin hohe Strahlenwerte für Fischereiprodukte zu erwarten.

Die radioaktive Belastung von Verbrauchern, die diese Nahrungsmittel zu sich nehmen, würde dadurch entsprechend erhöht. Es gibt aber keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität ungefährlich wäre.