Welchen Zweck hat der geplante Hallenneubau?

Die Frage, was Eckert & Ziegler zukünftig in ihrem Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallkonditionierung beabsichtigt, beschäftigt uns hier in Braunschweig derzeit sehr. Welchen Zweck hat der geplante Hallenneubau?

Hinsichtlich dieser Frage haben die Aussagen von Herrn Eckert in seinem Schreiben vom 13.02. an den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Wendroth, erfreulicherweise für Klarheit gesorgt.

Herr Eckert macht in diesem Schreiben deutlich, dass der Neubau dem Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallwirtschaft dienen soll. „Aus welchen Herkunftsquellen, also Medizin, Forschung oder Industrie (auch kerntechnische Anlagen) das zur Konditionierung angenommene Material stammt“ ist aus seiner Sicht hierbei unerheblich.

Im Tagesspiegel hat Herr Eckert am 09.06.2011 deutlich gemacht, dass Eckert & Ziegler bei der Abwicklung der „17 Kernkraftwerke und ein paar Forschungsreaktoren“ mit vielen Aufträgen rechnet, da es nur zwei Mitbewerber gibt. „Wir können alles dekontaminieren, was in einem Meiler steckt. (…) Beim Endlager Asse (…) werden wir ebenfalls zu Spezialthemen gefragt. (…) Sicher wird man das vor Ort machen müssen. Aber der Weg wäre nicht weit, denn mit unserer Tochterfirma Eckert & Ziegler Nuclitec sitzen wir in Braunschweig in unmittelbarer Nähe.“

Handelt es sich bei dem geplanten Neubau ausschließlich um eine Modernisierung oder auch um eine Erweiterung?

Herr Eckert bestreitet, dass der geplante Neubau eine Erweiterung darstellt. Er bezieht sich hierbei darauf, dass „keine qualitative Ausweitung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen“ angestrebt wird.

Wie bereits auf dem Hearing im Januar ausgeführt, hat Eckert & Ziegler in BS-Thune eine enorm hohe Umgangsgenehmigung. Uns liegt hierzu ein Schreiben des GAA vom 14.10.2011 vor: Auf dem Betriebsgrundstück darf mit radioaktiven Abfällen bis zu 1013 Freigrenzen in umschlossener Form und 1011 Freigrenzen in offener Form umgegangen werden. Im Jahr 2010 wurde die Umgangsgenehmigung zu 4,48 % ausgenutzt.

Herr Eckert macht in seinem Schreiben deutlich, dass derzeit das Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallwirtschaft lediglich 5 % der vorhandenen (!) Aktivität ausmacht; also 5 % von den in 2010 genutzten 4,48 % der Umgangsgenehmigung. Bezogen auf die Umgangsgenehmigung betrug das Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallwirtschaft daher nur 0,224 %.

Herr Eckert schreibt auf Seite 5 seines Schreibens, dass er die Umgangsgenehmigung für die neue Firma UWD mit dem Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallwirtschaft auf „10 % der am Standort erlaubten Umgangsaktivität“ festsetzen möchte. Gegenüber den 0,224 % im Jahr 2010 würden diese 10 % eine 45-fache Erhöhung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen darstellen.

Zusammenfassend lässt sich also eindeutig sagen, dass der Hallenneubau mit der damit zusammenhängenden, geplanten Umgangsgenehmigung die Grundlage für eine enorme Expansion im Geschäftsfeld der radioaktiven Abfallwirtschaft in BS-Thune darstellt.