Archiv der Kategorie: GAA

Aufruf:

Es reicht!
Protestkundgebung vor dem DGH in Thune.

– Freisetzung von Radioaktivität neben Wohnhäusern und Schulen,
– Hinterzimmergespräche und ein ‚dreckiger Deal‘
mit Eckert und Ziegler als sogenanntes Gesamtpaket.
Kein Atommüll neben Schulen.

Mittwoch letzter Woche gab es einen Zwischenfall mit Jod-131 auf dem Gelände, bei dem es eine Freisetzung gab. Laut Angaben des Umweltministeriums wurde der genehmigte (erhebliche) Höchstwert der Emissionen um 40% deutlich überschritten.

Stadt, Bevölkerung sowie Feuerwehr erfuhren dies
erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

Am 04.12.2017 ab 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Thune, Thunstr. 8a
eine Bürgersprechstunde mit dem Schwerpunktthema neuer Bebauungsplan statt.

Aufgrund derartiger Ereignisse und der damit verbundenen Informationspolitik,
dem nicht vorhandenen Krisenmanagement,
den offensichtlich nicht vorhandenen Sicherheitsmechanismen
(wenn das Umfallen eines Glases schon ausreicht den bereits zu hohen genehmigten Grenzwert zu überschreiten …)

ist das ‚Gesamtpaket‘ der Verwaltung im Hinterzimmer mit Eckert und Ziegler bei dem seitens der Stadt der Strahlenschutz und damit der Schutz der Bevölkerung völlig ausgeklammert werden soll für uns Bürger untragbar und ein Schlag ins Gesicht.

Zeigen wir der Verwaltung, dass es so nicht geht!

Wir treffen uns
am 04.12.17 um 16:30 vor dem Eingang des DGH in Thune,
Thunstr. 8a

zu einer Protestkundgebung.

Kommt zahlreich!

Pressemitteilung der BiBS-Fraktion: „Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?“

Pressemeldung der BIBS:

Braunschweig, 23. November 2015

Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?

Die Firma Eckert & Ziegler (E&Z) besitzt offenbar keine Genehmigung zur Bearbeitung von Atomabfällen bzw. Konditionierung von Abfällen am Standort in Braunschweig. Seit November 2011 wurde der Bauantrag von Eckert & Ziegler (E&Z) zur Erweiterung des Konditionierungs-Zentrums in Braunschweig-Thune durch eine Veränderungssperre der Stadt blockiert… Doch nun steht der Bauantrag vor der Entscheidung.

Ein Bescheid zugunsten von E&Z setzt allerdings eine Betriebs- bzw. Gewerbegenehmigung für die dort geplanten Konditionierungsarbeiten für Fremdabfälle im industriellen Maßstab voraus. Auf Nachfragen der BIBS-Fraktion bei der Stadt und vor allem beim Gewerbeaufsichtsamt wurden seit August dieses Jahres alle jemals für Thune erteilten Genehmigungen geprüft.

Seit dem 9. November 2015 liegt der BIBS-Fraktion nun die Antwort des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne) vor, wonach eine direkte Genehmigung für diese Konditionierungsarbeiten nicht gefunden wurde (Brief siehe Anlage). Das Ministerium prüfe nun, inwieweit aus einer 40 Jahre alten Genehmigung – die am 12. Mai 1975 zugunsten der damaligen Firma Amersham Buchler ausgestellt worden war – eine „Befugnis“ für die Jetzt-Zeit zugunsten der Nachfolgefirmen wie Eckert & Ziegler „hergeleitet werden“ könne. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann demnach die Antrag stellende Firma keine Genehmigung zur industriellen Bearbeitung von atomaren Fremdabfällen vorweisen.

„Der Bauantrag ist daher abzulehnen, auch weil der Bauantrag die Prüfung des Zweckes des beabsichtigten Gewerbes beinhaltet“, erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, „Eckert&Ziegler/Buchler heben ja immer gern auf ihre Genehmigungen gemäß Strahlenschutzverordnung ab: Die greifen aber nicht, wenn die Gewerbegenehmigung für die Arbeitsabläufe selbst (als der industriellen Konditionierung von Atommüll) fehlt. Diese Gewerbegenehmigung müsste doch nun Herr Wenzel eigentlich noch beibringen. Ansonsten wird es eng mit dem von Allen eigentlich längst gewollten Standort Thune für das landesweite Konditionierungs-Gewerbe,“ schließt Rosenbaum.

Weiteres zum Thema finden Sie auch in der neuen Ausgabe der Zeitung der Bürgerinitiativen „unser-braunschweig“.

Anzeige: Verdacht auf unnötige radioaktive Belastung

Um die Bevölkerung vor vermeidbarer radioaktiver Belastung zu schützen, bietet die Strahlenschutzverordnung in Deutschland die Kategorie des sogenannten Minimierungsgebotes. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig hat des Öfteren aufgezeigt, dass diese Vorschrift in Braunschweig mitunter sehr locker ausgelegt wird (noch immer die unserer Einschätzung nach ohnehin rechtswidrige 2000-Stunden-Regelung, des Weiteren die Nichtanwendung der Summenformel, dann Tanken eines mit radioaktiven Substanzen beladenen (Medizin-)Transporters…).

Am 07. September parkte nun zur Mittagszeit ein Kleintransporter mit Radioaktivitätskennzeichnung längere Zeit vor einem Lebensmittelgeschäft, das gerade auch zu dieser Zeit gern von der Schülerschaft des nahegelegenen Schulzentrums frequentiert wird (wir berichteten). Tatsächlich befanden sich Jugendliche im Gebäude. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren im Verhältnis zur Hintergrundstrahlung erhöhte Strahlenwerte messbar.

Drei Tage später, am 10. September, beobachteten wir einen ebenfalls mit dem Gefahrenzettel für Radioaktivität gekennzeichneten (Medizin-)Transporter auf dem Parkplatz eines weiteren Supermarktes der Nachbarschaft. Auch hier wäre es angesichts der Nähe zum Firmengelände sicherlich möglich gewesen, ohne das Fahrzeug oder mit unbeladenem Fahrzeug einkaufen zu gehen.

Wir haben beide Vorfälle sowohl dem Gewerbeaufsichtsamt als auch dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) angezeigt. Aus dem NMU verlautete, man würde uns „nach der Bearbeitung eine Resonanz“ zukommen lassen. Wir erwarten, dass diese „Resonanz“ in klaren und zu überprüfenden Handlungsanweisungen für die beteiligte(n) Firme(n) besteht.

AnwohnerInnen wissen, dass man kaum einen Spaziergang machen oder in die Stadt fahren kann, ohne einem (Medizin-)Transporter zu begegnen, fahren sie doch oft mehrfach täglich, auch samstags, zu für uns nicht sicher voraussehbaren Zeiten durchs Wohngebiet.

Im Sinne des Minimierungsgebots der Strahlenschutzverordnung und des Atomgesetzes halten wir es für unverantwortlich, dass Fahrzeuge mit radioaktivem Inhalt sich unnötig an Orten des allgemeinen Lebens aufhalten.

Wie es auf unserem Protestwagen am Gieselweg aktuell unter der Abbildung eines weißen (Medizin-)Transporters zu lesen ist:

Bitte Abstand halten! … denn diese Transporter dürfen strahlen wie Castor-Transporte.

Das ist Rechtslage. Deshalb muss in besonders belasteten Gebieten, wo Transporte sich häufen, unbedingt größtmögliche Minimierung angewendet werden!

Studie zu Geburten in Thune veröffentlicht / BISS fordert weitere Untersuchungen

– Pressemitteilung –

Der unabhängige Informationsdienst „Strahlentelex“ veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe (Juni 2015) den Aufsatz „Verschiebung des Geschlechterverhältnisses in der Nähe der Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler“ von Dr. Thomas Huk. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz nimmt dies zum Anlass, erneut eine Prüfung gesundheitlicher Auswirkungen zu fordern.

„In Gegenden, die durch ionisierende Strahlung, also Radioaktivität, belastet sind, findet man den Effekt, dass das Geschlechterverhältnis Neugeborener anders aussieht als in vergleichbaren Gebieten ohne diese Belastung: Es werden weniger Mädchen geboren, als man im Verhältnis zur Anzahl der Jungengeburten erwarten könnte. Die Wissenschaft diskutiert diesen Umstand kontrovers. Dr. Hagen Scherb und Dr. Kristina Voigt gehen davon aus, dass die Strahlung zum Absterben weiblicher Embryonen führt“, so BISS-Vorsitzender Huk.

Ein derartiger Effekt sei durch die vorliegende Studie für die Braunschweiger Ortsteile Thune und Harxbüttel statistisch abgesichert nachweisbar. Das Gesundheitsamt habe einen unvollständigen Datensatz geliefert, der für Thune ein verschobenes, aber nicht ganz so aussagekräftiges Verhältnis ergäbe. Die genauere Untersuchung der BISS habe hingegen nur Geburten gezählt, bei denen die Mütter schon während der Frühschwangerschaft im Bezirk ansässig gewesen seien. Für Wenden sei diese Art der Untersuchung wegen der hohen Fluktuation nicht möglich gewesen.

Laut Studie geht bereits der UNSCEAR-Report von 1958 davon aus, dass die Verschiebung des sekundären Geschlechterverhältnisses auf letale, durch ionisierende Strahlung induzierte Mutationen hinweist. Ionisierende Strahlung verursacht Krebs. Auch andere schwere Krankheitsbilder wie Diabetes oder Herzkrankheiten werden – so z.B. die internationale Ärzteorganisation IPPNW – durch ionisierende Niedrigstrahlung verursacht.

„Die Betroffenen können nicht nachweisen, wer den Schaden verursacht hat. Wir fordern daher die zuständigen Behörden dringend auf, im Sinne der Daseinsvorsorge das Geschlechterverhältnis als Indiz für einen Anfangsverdacht ernst zu nehmen. Der Norden Braunschweigs braucht ein kleinräumiges Krebsregister und eine Untersuchung weiterer Krankheitsbilder, die potentiell durch Strahlung hervorgerufen werden. Seit vielen Jahren brodeln Gerüchte über eine hohe Krebsrate im Bezirk, aber die Daten des Gesundheitsamtes sind unvollständig und gelten als unauffällig, obwohl gemeint ist, dass sie überhaupt keine belastbare Aussage hergeben.“

Ziel einer solchen Untersuchung müsse es sein, den Anfangsverdacht gefährlicher Auswirkungen entweder sicher auszuräumen oder öffentlich zu bestätigen: „Wir benötigen Klarheit durch unabhängige, für jeden Interessierten einsehbare Zahlen und Fakten. Es hat keinen Sinn, auf mangelnder Datenbasis ein möglicherweise trügerisches Gefühl von Sicherheit aufrecht zu erhalten.“

Die Studie findet man unter www.strahlentelex.de oder auf www.biss-braunschweig.de verlinkt.

BISS e.V.