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Umweltminister Lies nimmt den gutachterlich bestätigten Stresstest der BISS e.V. zusammen mit Offenem Brief entgegen

– Pressemitteilung –

Umweltminister Lies nimmt den gutachterlich bestätigten Stresstest der BISS e.V. zusammen mit Offenem Brief entgegen

BISS Stresstest an Minister Olaf Lies

Am 26.10. nahm der Niedersächsische Umweltminister Lies den gutachterlich bestätigten Stresstest der Bürgerinitiative Strahlenschutz persönlich entgegen (siehe Foto).

Dieser Stresstest zeigt: Bereits die Freisetzung eines Tausendstels des genehmigten Inventars kann dramatische Konsequenzen haben. Damit zeigt der BISS-Stresstest, dass die Gefährdung durch die Nuklearfirma in Braunschweig-Thune real und aktuell ist. Das NMU muss nun auf diese „Gefahr im Verzug“ mit einer sofortigen Rücknahme der Umgangsgenehmigung für Eckert & Ziegler reagieren.

Die BISS fordert daher das Land Niedersachsen, den Niedersächsischen Landtag und insbesondere das Niedersächsische Umweltministerium nachdrücklich auf:

  • Sorgen Sie dafür, dass das Ergebnis des Stresstests bei der Überprüfung der Umgangsgenehmigungen der Nuklearfirmen durch das Umweltministerium berücksichtigt wird und die Nuklearfirmen bis zur endgültigen Klärung der Gültigkeit der Genehmigungen stillgelegt werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Stadt Braunschweig und die potentiell betroffenen umliegenden Kommunen noch vor der endgültigen Klärung der Gültigkeit der Genehmigungen einen Katastrophenschutzplan für die Bevölkerung erstellen, um die bestehende Gefährdung zu minimieren.

Außerdem übergab die Bürgerinitiative dem Umweltminister einen Offenen Brief, in dem sie vor allem zwei Punkte kritisiert:

  1. Das Umweltministerium hält an der Störfallanalyse der Firmen fest, obwohl diese 99,8 % der auf dem Gelände vorhandenen Radioaktivität unberücksichtigt lässt. 
  2. Das Umweltministerium hält an der Störfallanalyse der Firmen fest, obwohl der TV-Beitrag von Panorama eindeutig zeigt, dass die bislang geheim gehaltene Störfallanalyse die Radioaktivität erheblich unterschätzt:1. Unter den Störfall-Szenarien war das Störfall-Szenario des Präparateabsturzes am ehesten mit dem Störfall im November 2017 vergleichbar. Im November 2017 war jedoch eine knapp 70x höheren Aktivität von radioaktivem Jod-131 betroffen als in dem Szenario des Präparateabsturzes.

    2. Diese Unterschätzung ist aus folgendem Grund für die Störfallanyse von besonderer Bedeutung, denn: Das Störfallanalysen-Szenario des Präparateabsturzes ist das Szenario, bei dem die Gutachter die präzisesten Angaben über das betroffene Inventar machen können. Alle anderen Szenarien in der Störfallanalyse beruhen auf wesentlich mehr Annahmen und weisen somit wesentlich höhere Unsicherheiten auf.

Fazit: Wenn also schon das Störfall-Szenario mit den prinzipiell besten Prognosemöglichkeiten zu falschen Schlüssen kommt, so muss hinterfragt werden, ob die anderen Szenarien der Störfallanalyse valide Annahmen treffen.

BISS e.V.

BISS übergibt Stresstest an die Stadt

– Pressemitteilung –

Übergabe des gutachterlich bestätigten Stresstests der Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. zu den Nuklearfirmen GE Healthcare Buchler und Eckert & Ziegler an die Stadt Braunschweig

Am Tag des offenen Rathauses hat die BISS ihren gutachterlich bestätigten Stresstest an Herrn Warnecke von der Stadt Braunschweig übergeben (siehe Foto im Anhang).
Mit dem Ergebnis dieses Stresstests ist nun erwiesen, dass durch die enorm hohe Strahlengenehmigung der Nuklearfirmen in Braunschweig eine unzulässige Gefährdung für das gesamte Braunschweiger Land besteht.

Die BISS fordert daher die Stadt Braunschweig nachdrücklich auf:

  • drängen sie darauf, dass das Landesumweltministerium das Ergebnis des Stresstests bei der Überprüfung der Umgangsgenehmigungen der Nuklearfirmen berücksichtigt und die Nuklearfirmen bis zur endgültigen Klärung der Gültigkeit der Genehmigungen stilllegt.
  • erstellen Sie bis zur endgültigen Klärung der Gültigkeit der Genehmigungen einen Katastrophenschutzplan für die Bevölkerung, um eine Gefährdung ausschließen zu können.

BISS e.V.

Fünffach höhere Strahlung erlaubt – das führt zu fünffach höherem Krebsrisiko / Umweltverbände: Bundesrat muss Entwurf zum Strahlenschutzrecht nachbessern

Am heutigen Freitag soll im Bundesrat eine Änderung des Strahlenschutzrechts beschlossen werden. Die Umweltverbände der Weltatomerbe-Region Braunschweiger Land fordern eine Nachbesserung, da mit der 1760-Stunden-Regelung die Bevölkerung in der Nähe von Atomanlagen einer 5x höheren radioaktiven Belastung ausgesetzt werden soll.

Zu den Unterzeichnern der Pressemitteilung gehören die AG Schacht Konrad, der Asse-II-Koordinationskreis, aufpASSEn, die BUND-Regionalgruppe Ostniedersachsen mit seinen Kreisgruppen sowie der BUND-Regionalverband Westharz, die BISS und die WAAG.

Die nachfolgende Pressemitteilung wurde zusätzlich an die Umweltminister*innen der Bundesländer versendet.

PRESSEMITTEILUNG
FÜNFFACH HÖHERE STRAHLUNG ERLAUBT – DAS FÜHRT ZU FÜNFFACH HÖHEREM KREBSRISIKO
UMWELTVERBÄNDE: BUNDESRAT MUSS ENTWURF ZUM STRAHLENSCHUTZRECHT NACHBESSERN
Am 19. Oktober wird im Bundesrat voraussichtlich über die „Artikelverordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ entschieden. Diese Verordnung wurde als Verbesserung des Strahlenschutzes angekündigt. Sie enthält jedoch neben weiteren kritischen Punkten eine Regelung, mit der die tatsächliche Strahlenbelastung durch radioaktive Strahlung auf das Fünffache erhöht werden darf.

Die neue Regelung nimmt keinen Daueraufenthalt von Personen an belasteten Orten mehr an, wie es bisher üblich war. Stattdessen geht sie davon aus, dass sich Personen von den 8760 Stunden eines Jahres höchstens 1760 Stunden an gefährdeten Orten, also z.B. dem Zaun einer Atomanlage, aufhalten. Das entspricht ungefähr zweieinhalb Monaten. In dieser Zeit darf zukünftig dieselbe Strahlung abgegeben werden wie bislang in einem ganzen Jahr.

Die angekündigte Verbesserung im Strahlenschutz wird also de facto eine Verschlechterung. Bislang wurde nur in seltenen Ausnahmefällen von einer sogenannten 2000-Stunden-Regelung Gebrauch gemacht, um höhere Strahlenwerte zuzulassen. Dies betraf zum Beispiel das Gelände von Eckert & Ziegler und GE Healthcare am Rande eines Braunschweiger Wohngebiets. In Braunschweig trifft die
2000-Stunden-Regelung deshalb seit Jahren auf scharfe Kritik, weil hierdurch am Zaun der Anlage neben dem öffentlichen Fußweg schon im Vergleich zu Atomkraftwerken oder anderen Atomanlagen das Vierfache an Strahlung abgegeben werden darf.

Die 2000-Stunden-Regelung ist nur zulässig, wenn Daueraufenthalt sicher ausgeschlossen werden kann. Das ist in Braunschweig jedoch nicht der Fall. Die entsprechend scharfe Kritik verhallte jedoch offensichtlich auf Bundesebene ungehört. Mit der 1760-Stunden-Regelung wird nun stattdessen an allen deutschen Atomstandorten eine noch höhere Strahlenbelastung zugelassen.

Die Umweltverbände kritisieren: „Mit jedem Millisievert erhöht sich das Krebsrisiko. Der im Strahlenschutz übliche Wert liegt bei einem Millisievert im Jahr, aber die neue Regelung erlaubt 5 Millisievert jährlich. Diese Gefährdung wird hier willentlich in Kauf genommen. So etwas ist der Bevölkerung nicht zuzumuten, dafür gibt es keinen gesellschaftlicher Konsens. Menschen in der Umgebung von Atomanlagen werden dadurch in noch höherem Maß radioaktiver Belastung ausgesetzt. Und das, obwohl wissenschaftliche Studien wie z.B. die KIKK-Studie (zu Kinderkrebs um Kernkraftwerken) schon jetzt die geltenden Grenzwerte erheblich in Frage stellen.“

Für die Umweltverbände liegt die Schlussfolgerung auf der Hand: „Der Bundesrat darf den vorliegenden Entwurf am 19. Oktober auf keinen Fall absegnen! Es muss mindestens eine Nachbesserung erfolgen, wenn nicht sogar eine völlige Neufassung. Das gebietet allein schon die Verantwortung für die Daseinsfürsorge, es ergibt sich aber auch daraus, dass „der bestehende hohe Schutzstandard“ weiter verbessert werden soll – momentan ist das Gegenteil der Fall.“

Die Verordnung soll EU-Forderungen nach Verbesserungen im Strahlenschutz umsetzen. Betrachtet man die Gefahren radioaktiver Strahlung, ist es zwingend erforderlich, dass die 1760-Stunden-Regelung zurückgenommen und eine tatsächliche, transparente und nachweisbare Verbesserung im Strahlenschutz festgeschrieben wird.

Strahlenschutz verschlechtert sich: Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

– Pressemitteilung –
Strahlenschutz verschlechtert sich
Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

Am 19. Oktober soll der Bundesrat eine „Artikelverordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ beschließen. Der Entwurf dazu wurde unter anderem vom BUND kritisiert. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) schließt sich der Einschätzung des BUND an und benennt insbesondere die „1760-Stunden-Regelung“ als Gefahr für das Wohngebiet neben den Braunschweiger Atomfirmen.

Diese Regelung geht davon aus, dass sich Personen nicht das ganze Jahr über, sondern höchstens 1760 Stunden jährlich an gefährdeten Orten, also z.B. dem Zaun einer Atomanlage, aufhalten. Ein Jahr hat aber eigentlich 8760 Stunden. Man rechnet also herunter: Die Strahlung, die eigentlich für ein ganzes Jahr zulässig wäre, darf nun in knapp zweieinhalb Monaten erreicht werden.

Bislang war grundsätzlich Daueraufenthalt anzunehmen. An Röntgenpraxen und am Braunschweiger Atomstandort neben Wohnhäusern war allerdings mit einer Sonderregelung, der sogenannten 2000-Stunden-Regelung, schon das Herunterrechnen auf ein Vierteljahr erlaubt – jetzt wird der Zeitraum noch geringer.

BISS-Sprecher Peter Meyer: „Wir kritisieren diese 2000-Stunden-Regelung für die Atomanlage im Braunschweiger Wohngebiet seit Jahren. Noch im Sommer 2017 hieß es in einem Kompromiss zwischen Stadt und Eckert & Ziegler dass diese Sonderregelung abgeschafft werden solle – und nun soll sogar noch mehr Strahlung zulässig sein! Wo bleibt da die versprochene Verbesserung im Strahlenschutz?“

Bereiche neben den Atomfirmen dürften zukünftig legal 5x mehr belastet werden als bislang an öffentlichen Orten: Die alte Sonderregelung galt ansonsten hauptsächlich für Röntgenpraxen; nicht einmal an Atomkraftwerken wird sie angewandt. Die NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ betonte 2014, dass für das Atommülllager Gorleben deutlich strengere Regelungen gälten als in Braunschweig. Gorleben liegt im Wald, rechnet die Werte aber nicht herunter – im Wohngebiet ist dies erlaubt.

Experten sind der Meinung, dass Annahmen über Aufenthaltszeiten nur dort zulässig sind, wo Aufenthalte sicher ausgeschlossen werden, etwa in radiologischen Arztpraxen, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten abgeschlossen sind. Im Falle von Eckert & Ziegler geht es um Punkte auf öffentlichem Gebiet, zum Beispiel den Fußweg am Zaun. Hier ist ein Daueraufenthalt unwahrscheinlich, aber möglich. Wenn sich aber am Zaun die Direktstrahlung verfünffacht, verfünffacht sich auch der Anteil der Direktstrahlung seitens der Firmen im angrenzenden Wohngebiet. Bislang ist kein anderer Fall als der
hier vorliegende bekannt, in dem die alte Sonderregelung in dieser umstrittenen Weise Anwendung findet. Mit der neuen Verordnung wird dieser Zustand noch verschärft.

Wenn nur 1760 Stunden betrachtet werden, bedeutet dies, dass statt 1 Millisievert pro Jahr ab 2019 sogar 5 Millisievert Ortsdosisleistung pro Jahr zulässig werden. Das heißt nichts anderes, als dass das Krebsrisiko der Bevölkerung aufgrund der Direktstrahlung auf das Fünffache steigen darf.

In der Begründung zur neuen Verordnung heißt es hingegen: „Die Artikelverordnung wird […] den bestehenden hohen Schutzstandard weiter verbessern.“ Für die Bürgerinitiative Strahlenschutz und viele andere Umweltverbände und –gruppen ist dies reiner Hohn.

BISS e.V.

Hintergrund:
Im Braunschweiger Norden arbeiten mehrere Fabriken mit radioaktiven Stoffen. Unter anderem werden dort Strahlenquellen für Industrie und Medizin hergestellt und Atommüll im großen Stil verarbeitet. Der Atomstandort liegt in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung samt Schulen und Kindergärten. Eine der dort ansässigen Atomfirmen ist Eckert & Ziegler.