Strahlenschutz verschlechtert sich: Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

– Pressemitteilung –
Strahlenschutz verschlechtert sich
Mehr Strahlung zulässig am Zaun von Eckert & Ziegler

Am 19. Oktober soll der Bundesrat eine „Artikelverordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ beschließen. Der Entwurf dazu wurde unter anderem vom BUND kritisiert. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) schließt sich der Einschätzung des BUND an und benennt insbesondere die „1760-Stunden-Regelung“ als Gefahr für das Wohngebiet neben den Braunschweiger Atomfirmen.

Diese Regelung geht davon aus, dass sich Personen nicht das ganze Jahr über, sondern höchstens 1760 Stunden jährlich an gefährdeten Orten, also z.B. dem Zaun einer Atomanlage, aufhalten. Ein Jahr hat aber eigentlich 8760 Stunden. Man rechnet also herunter: Die Strahlung, die eigentlich für ein ganzes Jahr zulässig wäre, darf nun in knapp zweieinhalb Monaten erreicht werden.

Bislang war grundsätzlich Daueraufenthalt anzunehmen. An Röntgenpraxen und am Braunschweiger Atomstandort neben Wohnhäusern war allerdings mit einer Sonderregelung, der sogenannten 2000-Stunden-Regelung, schon das Herunterrechnen auf ein Vierteljahr erlaubt – jetzt wird der Zeitraum noch geringer.

BISS-Sprecher Peter Meyer: „Wir kritisieren diese 2000-Stunden-Regelung für die Atomanlage im Braunschweiger Wohngebiet seit Jahren. Noch im Sommer 2017 hieß es in einem Kompromiss zwischen Stadt und Eckert & Ziegler dass diese Sonderregelung abgeschafft werden solle – und nun soll sogar noch mehr Strahlung zulässig sein! Wo bleibt da die versprochene Verbesserung im Strahlenschutz?“

Bereiche neben den Atomfirmen dürften zukünftig legal 5x mehr belastet werden als bislang an öffentlichen Orten: Die alte Sonderregelung galt ansonsten hauptsächlich für Röntgenpraxen; nicht einmal an Atomkraftwerken wird sie angewandt. Die NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ betonte 2014, dass für das Atommülllager Gorleben deutlich strengere Regelungen gälten als in Braunschweig. Gorleben liegt im Wald, rechnet die Werte aber nicht herunter – im Wohngebiet ist dies erlaubt.

Experten sind der Meinung, dass Annahmen über Aufenthaltszeiten nur dort zulässig sind, wo Aufenthalte sicher ausgeschlossen werden, etwa in radiologischen Arztpraxen, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten abgeschlossen sind. Im Falle von Eckert & Ziegler geht es um Punkte auf öffentlichem Gebiet, zum Beispiel den Fußweg am Zaun. Hier ist ein Daueraufenthalt unwahrscheinlich, aber möglich. Wenn sich aber am Zaun die Direktstrahlung verfünffacht, verfünffacht sich auch der Anteil der Direktstrahlung seitens der Firmen im angrenzenden Wohngebiet. Bislang ist kein anderer Fall als der
hier vorliegende bekannt, in dem die alte Sonderregelung in dieser umstrittenen Weise Anwendung findet. Mit der neuen Verordnung wird dieser Zustand noch verschärft.

Wenn nur 1760 Stunden betrachtet werden, bedeutet dies, dass statt 1 Millisievert pro Jahr ab 2019 sogar 5 Millisievert Ortsdosisleistung pro Jahr zulässig werden. Das heißt nichts anderes, als dass das Krebsrisiko der Bevölkerung aufgrund der Direktstrahlung auf das Fünffache steigen darf.

In der Begründung zur neuen Verordnung heißt es hingegen: „Die Artikelverordnung wird […] den bestehenden hohen Schutzstandard weiter verbessern.“ Für die Bürgerinitiative Strahlenschutz und viele andere Umweltverbände und –gruppen ist dies reiner Hohn.

BISS e.V.

Hintergrund:
Im Braunschweiger Norden arbeiten mehrere Fabriken mit radioaktiven Stoffen. Unter anderem werden dort Strahlenquellen für Industrie und Medizin hergestellt und Atommüll im großen Stil verarbeitet. Der Atomstandort liegt in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung samt Schulen und Kindergärten. Eine der dort ansässigen Atomfirmen ist Eckert & Ziegler.