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Und wieder ein „Meldepflichtiges Ereignis“ bei Eckert & Ziegler: Radioaktive Abluft im Mai zu hoch!

Eckert & Ziegler musste dem Umweltministerium mitteilen, dass der maximal zulässige radioaktive Abluftwert für das Nuklid C-14 im Mai „möglicherweise überschritten wird“… (siehe Meldepflichtiges Ereignis bei Braunschweiger Unternehmen).

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Ministerium haben wir bereits den 10. Juni 2022 und im Mai „wird“ der Grenzwert für die Abluft „voraussichtlich“ überschritten?
Wieder erfahren die Anwohner ein solches Ereignis Wochen später über die Presse.
Und natürlich bestand und besteht keinerlei Gefährdung, natürlich ohne die Werte auch nur ansatzweise nennen zu können.
Äußerst glaubwürdig.

Dies ist übrigens nicht das erste Ereignis mit C-14 dieser Art an diesem Standort:
Meldepflichtiges Ereignis bei Eckert & Ziegler: Radioaktive Abluft im Dezember zu hoch!
Im Unterschied zum Ereignis im Dezember 2020, wo bereits im Dezember die Messwerte verfügbar und öffentlich waren, hält man es hier offensichtlich Wochen später nicht mal für nötig, zeitnah die Messwerte zu den Überschreitungen zu liefern.

Dies lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu:
Entweder die Anwohner werden hier seitens des Ministeriums und Eckert und Ziegler bewusst im Unklaren gelassen oder
es bestehen hier erhebliche Mängel bei der Überwachung der Abluft.
(oder Beides)…

„Gerade jetzt – in Braunschweigs Norden“: Infovideo

Das neue Infovideo der BISS informiert unter anderem über den aktuellen Stand der Klage – die sich in der entscheidenden Phase befindet! – und über mögliche Gründe für das unsägliche behördliche Zögern bezüglich der Schaffung ausreichender Sicherheit für Anwohnerschaft und Region.