Rat beschließt Veränderungssperre

Kurz nach 13:30 wurde heute im Rat der Stadt Braunschweig über die Veränderungssperre verhandelt, deren Vorbereitung auf die aufsehenerregende Ratssitzung vom 13. Dezember zurückgeht.

Im Vorfeld der Sitzung hatte die Verwaltung verdeutlicht, dass rechtliche Bedenken gegen das Verhängen einer solchen Sperre bestünden, dass diese aber nicht dermaßen groß seien, dass etwa der Oberbürgermeister hätte eingreifen müssen. Diese Botschaft traf – aus unserer Sicht glücklicherweise – offenbar nicht auf überängstliche Ohren.

SPD, Grüne, BiBS, Linke und Piraten machten sich für die Veränderungssperre stark, und selbst in den Reihen der CDU, die extra die Beantwortung der Frage ins Ermessen der einzelnen Fraktionsmitglieder stellte, gab es Befürworter. Ratsherr Peter Edelmann (CDU) leitete seine Haltung gegen eine Erweiterung bei EZN aus seinen Erfahrungen als Polizist ab, die er unter anderem während der Castor-Transporte gewann. Eindrücklich schilderte er, wie erst nach und nach ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit dessen, dem man dabei ausgesetzt war, entstand.

Am Ende der Aussprache wurde der Antrag von einer Mehrheit der Ratsmitglieder angenommen. Das bedeutet: Wir haben ein weiteres sehr wichtiges Teilziel erreicht! Um nun die rechtlichen Bedenken weiter zu minimieren, ist es unbedingt vonnöten, dass die Verwaltung so schnell wie möglich die Reform des Bebauungsplanes in die Wege leitet. Bislang ist in dieser Richtung offenbar noch nichts geschehen; notfalls müssten die Bürger wohl einen eigenen Vorschlag für das betreffende Gebiet erstellen und einreichen.

Aber bevor das geschieht, feiern wir erstmal. Die Veränderungssperre ist da – und wird hoffentlich nicht so schnell wieder beiseite gefegt wie im vorletzten Jahr. Wir veröffentlichen auf jeden Fall weiter, was uns an Informationen zu Eckert & Ziegler zugeht, damit alle Bescheid wissen und sich selbst ein Bild von der Sachlage machen können. Und dazu gehört auch: §4 der Satzung über die neue Veränderungssperre erlaubt es, dass der Rat der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, „wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen“. Die Sperre ist also kein absolutes Verhinderungswerkzeug, das die Unternehmen des Geländes in Sippenhaft nimmt. Vielmehr schützt sie uns Bürger.