Neue Atommüll-Konditionierungsanlage bei Eckert & Ziegler?

Die Stadt Braunschweig hat einen neuen Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet in Braunschweig-Thune verabschiedet. Obwohl mit dieser Neuordnung erhebliche Einschränkungen einhergehen, wird der Neubau der Atommüll-Konditionierungshalle von Eckert & Ziegler nicht verhindert. Stattdessen kann diese zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit zu einer Erhöhung des schon jetzt nicht mehr akzeptablen Gefährdungspotentials an diesem Standort und zu einer Atommülldrehscheibe führen.

Ein Bebauungsplan muss sich nach dem Flächennutzungsplan richten. Das Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL) Braunschweig verweigert aber der Stadt Braunschweig mit unpassenden Argumenten die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geländes der Nuklearfirmen in Braunschweig-Thune und verlangt eine größere Erweiterungsmöglichkeit für die Nuklearfirmen.

Wenn aber

  • der Flächennutzungsplan nicht genehmigt wird (gilt als Vorlage für den Bebauungsplan),
  • der Bebauungsplan nicht in Kraft tritt (kann durch nicht genehmigten FNP ungültig werden) und
  • die Veränderungssperre spätestens zum Jahresende ausläuft,

wird der alte Bebauungsplan wieder gültig und erlaubt Eckert & Ziegler, GE Healthcare Buchler und der Firma Buchler unbeschränkte Erweiterungsmöglichkeiten, direkt in einem Wohngebiet, neben Schulen, Kindergärten und einem Jugendzentrum.

Die Stadt Braunschweig muss hier entgegen wirken.

Denn der Standort ist, wie bereits durch Behörden, Stadtverwaltung und Politiker ausgesagt wurde, völlig ungeeignet und nicht mehr (neu-) genehmigungsfähig. Jegliche Erweiterungsmöglichkeit auf der Basis von Bestandsschutz beschwört ein weiteres Ritterhude herauf.

Standorte zur Verarbeitung von radioaktiven Materialien im industriellen Maßstab wie in Braunschweig liegen in der Verantwortung von Land und Bund.
Darum sind die zuständigen Ministerien für die Auswahl geeigneter Standorte verantwortlich. Der Standort Braunschweig ist definitiv ungeeignet.

BISS e.V.
BISS e.V.