24-Stunden-3-Schicht-Betrieb und Produktionserweiterung bei Buchler

Der Erörterungstermin am letzten Donnerstag, dem 17. März, im Gewerbeaufsichtsamt zeigte eines ganz deutlich: Nicht jede Begründung für eine Erweiterung der Chemiefirma auf dem Gelände der Braunschweiger Nuklearfirmen ist nachvollziehbar, bzw. auch Experten können nicht immer alle Entscheidungen oder Begründungen in vollem Umfang nachvollziehbar darstellen. So blieben denn auch ein paar Fragen unbeantwortet, und einige Antworten lassen Interpretationsspielraum.

Nur eines war eindeutig nachvollziehbar. Die Stadt Braunschweig hat mit dem neuen Bebauungsplan TH22 einen großen Spielraum für Erweiterungen am Standort Braunschweig-Thune ermöglicht, statt, wie im Ziel für den neuen B-Plan schriftlich festgehalten, „die Verträglichkeit zwischen Industrie und Wohnen zu verbessern“.

Dieses Ziel wird weder durch den TH22, noch durch die zusätzliche Genehmigung zum „Rund um die Uhr“-24-Stunden-3-Schicht-Betrieb von Montag früh um 6 Uhr bis Samstagabend um 22 Uhr in irgendeiner Weise unterstützt.

Das heißt, die AnwohnerInnen werden eben nicht geschützt, sondern einem Zustand dauerhafter Erweiterungsmöglichkeiten (Lärm, Geruch, Transporte, Mitarbeiterverkehr, Gefährdungen) im Rahmen dieser Zugeständnisse der Stadt Braunschweig ausgesetzt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner können also nur hoffen, dass die Firma Buchler von sich aus noch Zugeständnisse macht, oder die Betroffenen müssten gegen einige Zustände tatsächlich klagen. Das beträfe auch das Thema Haftung und Störfälle.