Demonstranten gegen ungenehmigten Baubeginn werden kriminalisiert

Im Juni 2015 begann die Braunschweiger Atomfirma Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH  im Rahmen ihrer geplanten Erweiterung mit der Errichtung eines Zaunes, der nicht genehmigt war. Auf einer angemeldeten friedlichen Demonstration wurden von fünf Personen die Personalien festgehalten und sowohl Strafanzeige als auch eine Schadenersatzklage gegen sie gestellt. Der Grund: Sie hätten angeblich den Zaunbau behindert.

Vor Gericht steht nun nicht die Atomfirma wegen illegalen Handelns, sondern diejenigen, die gegen solches Handeln protestieren. Eckert & Ziegler hat diese Personen zu einem Schadensersatz von etwa 1500 Euro wegen angeblich „gemeinschaftlichen und verabredeten Handelns“ verklagt.

Das Strafverfahren ist inzwischen eingestellt worden. Doch der Zivilprozess läuft weiter.

Die Verhandlung des Zivilprozess findet am 31. März 2016, 11.00 – 13.30 Uhr im Amtsgericht in Braunschweig (Raum E108), An der Magnikirche 8, in 38100 Braunschweig statt.

Die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten usw. werden sich auf ca. 10.000 Euro belaufen. Die Angeklagten freuen sich auf jeden Fall über solidarischen Beistand und finanzielle Unterstützung.

Spenden bitte auf das Konto: Peter Meyer BISS e.V.; Postbank: IBAN DE46250100300235850307 Stichwort: „Rechtstreit gegen E&Z“