NMU hat Brandschutzauflagen vom TÜV „abgearbeitet“!?

In einem Gespräch am 16. August 2022 hat das Umweltministerium Niedersachsen, vertreten durch Minister Olaf Lies, bestätigt, dass der Wortlaut

„alle 18 Empfehlungen [Anmerkung der BISS: Auflagen] des TÜV SÜD zu der Störfallanalyse von Eckert & Ziegler aus dem Jahr 2012 sind vollständig abgearbeitet“

etwas missverständlich ist. Gemeint ist, dass alle 18 Empfehlungen betrachtet, bewertet und mit Eckert & Ziegler abgestimmt sind. Das heißt nicht, dass sie auch tatsächlich umgesetzt bzw. realisiert sind.

Im Besonderen betrifft dies 6 Empfehlungen/Auflagen, die sich mit der Umsetzung des Brandschutzes beschäftigen, wie zum Beispiel mit dem Fenster-Oberlicht über der heißen Zelle, das nun „endlich“ dem Mindestmaß von 30 Minuten 800C° heißem Feuer widerstehen soll.

Oberbürgermeister Dr.Kornblum fragte in diesem Termin dann das NMU nach dem Zeitraum, der für die Umsetzung der offenen Brandschutzanforderungen angestrebt wird. Die Antwort lautete, „so schnell wie möglich“. Eine Einschätzung der Antwort ist schwer möglich, weil bereits die „Abarbeitung“ (nicht Umsetzung) durch das NMU bereits fast 10 Jahre in Anspruch genommen hat.

Das NMU scheint zu glauben, dass die „Abarbeitung“ eine juristische Absicherung darstelle, sollte tatsächlich mal etwas Schlimmes bei Eckert & Ziegler passieren – was ja auch immer wieder passierte und dann „keine Gefahr für die Bevölkerung darstellte“, wie das NMU dann mehrfach erst danach feststellte.

Die BISS ist der Meinung, dass ein Risiko ausgeschlossen werden muss und nicht erst nach dem Unfall „gesund gemessen“ werden darf. Das Schwein wird nicht schwerer, indem man es wiegt!

BISS e.V.