Bebauungsplan kippt – Revision ausgeschlossen

Am gestrigen Donnerstag, dem 15.12.2016, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände in Braunschweigs Norden gekippt. Da der alte Bebauungsplan zuvor nicht zurückgenommen worden war, wird dieser wieder gültig.

Damit wäre wieder alles denkbar, wogegen sich der Widerstand ursprünglich gerichtet hatte. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Das Gericht hat eine Revision ausgeschlossen.

Braunschweiger Atomnarren sagen Danke

Viele Kuchenbäcker haben sich nach unserem Aufruf zur Unterstützung der Braunschweiger Atomnarren mit Kuchenspenden an dem Vorhaben beteiligt.

Zwei Tage lang konnten wir mit den Kuchen und Plätzchen 5 Theaterveranstaltungen und deren Besucher versorgen. Besonders die Kinder waren von den tollen Kuchenüberraschungen begeistert.

Damit wurde den Braunschweiger Atomnarren ein großer Stein vom Herzen genommen. Weil wir mit den eingenommenen Spenden nun den Karnevalsumzug beim Schoduvel 2017 auf dem ASSE-Schiff starten können.

Wer Lust hat mitzulaufen, oder gar auf dem ASSE-Schiff Kamelle werfen möchte, sollte sich Beizeiten bei den Braunschweiger Atomnarren melden.

Braunschweig Helau

Braunschweiger Atomnarren

Eckert & Ziegler gegen Braunschweig beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Am kommenden Donnerstag findet die erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den  neuen Bebauungsplan durch die Atomfirmen in Braunschweig-Thune statt.

Der neue Bebauungsplan schränkt die Erweiterungsmöglichkeiten der Atomfirmen ein, was diese nicht hinnehmen wollen und deswegen dagegen klagen.

Alle drei ansässigen Firmen beklagen den Bebauungsplan und wünschen sich Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich der industriellen radioaktiven Nutzung mitten in einem Wohngebiet, neben zwei Schulen, einem Kindergarten und einer KiTa, sowie einem Jugendzentrum.

Hoffentlich ist die Stadt Braunschweig dieses Mal besser vorbereitet als die anderen Male vor Gericht und nutzt ihre Möglichkeiten, damit die Gefährdungen durch die Nuklearbetriebe reduziert werden und die Planungen zur Atommüll-Drehscheibe nicht Wirklichkeit werden.

Die BISS wird berichten.

Verfüllung und Rückholung: SSK will beides betrachtet wissen

In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission Kapitel „Zusammenfassung“ schreibt dieses Beratungsgremium entgegen der offiziellen Verlautbarung des Bundesumweltministeriums, dass der Schutz der Bevölkerung und der Arbeiter an der ASSE nur durch die Option Vollverfüllung, neben der Rückholung, gewährleistet werden kann.

Das Bundesamtamt für Strahlenschutz kommentiert diese Empfehlung mit etwas Zurückhaltung und verweist auf die gesetzliche Entscheidung, die definitiv die Rückholung festschreibt.

Was die SSK im Moment zu einer öffentlichen Aussage treibt, die bereits über zwei Jahre alt ist und inhaltlich nicht nachvollziehbar, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Kein Atomstrom bei BS-Energy?

Auf der Internetseite von BS-Energy https://www.bs-energy.de/braunschweig/  steht:

Bewahren Sie unsere wunderbare Welt der Natur. Entscheiden Sie sich für unseren Naturstrom und fördern Sie die Investition in regenerative Energiequellen.

Übrigens: Unser Strom enthält keinen Atomstrom.

Diese Aussage ist irreführend. Im Zuge einer Bürgeranfrage von Peter Rosenbaum (BIBS) in der Ratssitzung am 6.12.2016 bestätigte die Verwaltung u.a., dass BS-Energy in größerem Umfang Atomstrom einkauft.

Siehe Pressemitteilung.