GE Healthcare verlangt eine Ausnahme-Baugenehmigung von der Veränderungssperre

GE Healthcare stellt einen Antrag auf eine Ausnahme-Baugenehmigung.
Betreff: Drucksache 15219/12

Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Planbereich TH 22 Bauvorhaben der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG

Die BISS betrachtet einen Antrag zu einer Ausnahme-Baugenehmigung von der Veränderungssperre für den Planbereich TH22 am Gieselweg naturgemäß kritisch.

Wir haben für eine Veränderungssperre gekämpft, damit die Stadt Braunschweig die Möglichkeit hat, sich Gedanken über die Entwicklung dieses Braunschweiger Stadtgebietes zu machen. Wir sind in keinster Weise damit einverstanden, dass weitere, höchst gefährliche INDUSTRIE (Atommüllverarbeitung) direkt neben Schulen und Wohngebieten angesiedelt wird.

Im vorliegenden Fall hat die Stadtverwaltung es leider versäumt, bei der Entscheidungsfindung zu diesem sensiblen Thema den Bezirksrat, geschweige denn die engagierten Bürger zu informieren.

Nichts desto trotz möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung bei der Beurteilung eines jeglichen Antrages für das Gelände dieser durch die Veränderungssperre betroffenen Planungsbereiche achtsam agieren muss.

Das Ziel der Veränderungssperre und des neuen Bebauungsplanes (Neuordnung des Bereiches ohne mit dem direkt benachbarten Wohnen nicht zu vereinbarende Emittenten wie die Abfallwirtschaft) darf nicht bereits im Vorfeld hintergangen werden, in dem zum Beispiel neue Bürogebäude durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt werden und damit mehr Platz und mehr Umsatzvolumen für die Abfallwirtschaft im Altbestand dieses Geländes erzeugt wird.

Die Verträglichkeit von Erweiterungen aller Betriebe am Standort mit den vorhandenen Gegebenheiten muss dabei grundsätzlich kritisch hinterfragt werden.

Besorgt sind wir schon heute über die Belastungen der Menschen durch die Emissionen der Betriebe, im besonderen über die Strahlenbelastung, aber auch über die heute schon massenhafte Freigabe von knapp unter den Grenzwerten strahlenden Materialien in die Braunschweiger Wirtschaftskreisläufe.

Auch hat zu unserem Erstaunen Eckert & Ziegler in seinem Geschäftsbericht 2011, in dem zum wiederholten Mal europaweit Dekontamination u. Rückbau kerntechnischer Anlagen in Braunschweig angeboten wird, auch einen in 2011 akquirierten Auftrag erwähnt, der in diesem Jahr für steigende Umsätze sorgen soll. Aber wo im Bestand wird dafür Platz geschaffen?

Herr Dr. Eckert wird doch nicht müde, zu erklären, wie beengt es schon heute zugeht.

In der Vorlage zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird von dem Fehlen öffentlichen Interesses gegen eine Baugenehmigung geschrieben. Aus unserer Sicht sollte aber erstmal ein Bebauungsplan auf den Tisch, dann kann der Bauantrag geprüft werden.

Die Bauverwaltung sollte zudem unbedingt sicherstellen, dass es zu keiner schleichenden Erhöhung des Abfallvolumens am Standort Braunschweig-Thune kommt.
Hierzu sind aus unserer Sicht eine Bestandsaufnahme und fortlaufende Kontrollen erforderlich.

Wir sind der Meinung, dass eine aktuell gültige Veränderungssperre einen gerade gedeihenden Bebauungsplan in keinster Weise durch Ausnahmen belasten darf.