Pressemitteilung zum Rechtsgutachten: Stadt muss Nuklearnutzung berücksichtigen

Pressemitteilung    04.09.2013

Bürgerinitiative Strahlenschutz:
Stadt Braunschweig muss Nutzung radioaktiver Materialien im Wohngebiet zum Schutz der Bürger ausschließen

Die Nuklearfirma Eckert&Ziegler will ihren Betrieb zur Bearbeitung und Konditionierung von Atommüll im Braunschweiger Ortsteil Thune zwischen Wohnhäusern, Schulen und Kitas ausweiten und hat ihre Absichten im  AKW-Rückbau mit dem Kauf der englischen Firma „Energy Solutions“ deutlich bekräftigt. Die Stadt Braunschweig hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, sie könne darauf keinen Einfluss nehmen, denn es handle sich um eine atomrechtliche Genehmigung, die Sache des Landes sei.
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz hat die renommierte Verwaltungsrechtskanzlei Baumann um eine Stellungnahme gebeten, und die besagt eindeutig:

Die Stadt kann handeln, und sie muss es sogar!

„Eine Gemeinde kann, darf und – wenn sich dies wie im vorliegenden Fall nach Lage der Dinge aufdrängt – muss eine Gemeinde auch die Emissionen und Immissionen aus radioaktiven gewerblichen Quellen in den Blick nehmen“, heißt es in dem Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die Gemengelage in Thune basiere auf einer Fehlplanung der Vergangenheit, die die Stadt jetzt korrigieren müsse.

„Damit ist offensichtlich, dass der Rat der Stadt Braunschweig bei der Standortabwägung im Rahmen eines Bebauungsplanes das Recht und die Pflicht hat, die Nutzung radioaktiver Materialien zu bewerten und gegebenenfalls zum Schutz der Bürger auszuschließen“, stellt der 2. Vorsitzende der BI Strahlenschutz, Peter Meyer, fest.

Die Stadt Braunschweig hat die Pflicht,

  • rechtswidrige Genehmigungszustände oder Fehlplanungen zu korrigieren,
  • Gefährdungssituationen (radioaktive Nutzungen, Gefahrguttransporte, Terroranschläge, Flugzeugabstürze) auszuschließen oder das Risiko zu minimieren,
  • Nutzungen festzulegen oder auszuschließen, um Konflikte zu vermeiden, sowie
  • Verschlechterungen auszuschließen und das Trennungsgebot einzuhalten.

“ Hier muss regelmäßig über konsequente Nachkontrolle behördlicher Zulassungsentscheidungen eine Beobachtung der Situation sichergestellt sein, was sich zumeist gemeindlicher Einwirkungsmöglichkeiten entzieht. Umso wichtiger ist es, dass Gemeinden von den ihnen exklusiv zur Verfügung stehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten Gebrauch machen. „

„Die Atomanlage in Braunschweig-Thune strahlt am Zaun stärker als jedes Atomkraftwerk in Deutschland und kann nur durch nicht ganz legale Tricks ihre Strahlengenehmigungen aufrechterhalten. Die Stadt Braunschweig muss diesen Weg nicht mitgehen und kann stattdessen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Radioaktivität einstehen“, resümiert Meyer. „Wir wollen 25.000 Unterschriften sammeln, um genau dies einzufordern. Und wenn jeder, der keine Atomanlagen neben Wohnhäusern und Schulen will, am 14. September vor dem Gelände steht, sollte der Rat das sehr ernst nehmen.“

Rückfragen:
Peter Meyer  0151-27169868

www.biss-braunschweig.de   /  www.atomalarm2013.de [EDIT 24.07.2018: Link ungültig geworden]

Rechtsgutachten: Abwägungsrelevanz des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und deren Lagerung bei der Bauleitplanung

  1. Pressemitteilung
  2. Bericht der Entsorgungskommission ESK des BMU
  3. Bericht der BRD zum Verantwortlichen Umgang mit „radioaktivem Abfall“
  4. Zusammenfassung aus Nr.3