Atomtransporte im Urlaub

Wie der NDR gestern berichtete, werden auf Urlaubsfähren der Stena Line neben Schwedenreisenden auch radioaktive Frachtstücke transportiert. Der Film zeigt, dass bei einem unangemeldeten Dreh vor einem Jahr das Reporterteam ungehindert bis zu den Behältern gelangen konnte; Gefahrstoffkennzeichnung war damals der Gefahrzettel 7c, drei Striche (III).

Dazu muss man wissen: Die Gefahrgutklasse 7 umfasst radioaktive Stoffe und ist prinzipiell in 4 Gruppen aufgeteilt, (I), (II), (III) und spaltbar. Die Gruppe 7c (mit den drei Strichen) darf – je nach Transportkennzahl – zwischen 0,5 mSv/h (Millisievert pro Stunde) und 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde) als Höchstwert an der Außenseite strahlen. Um ein Gefühl für die Größenordnung zu bekommen: Der Grenzwert für zusätzliche Strahlung liegt bei Personen der normalen Bevölkerung bei 1mSv/a, also 1 Millisievert pro Jahr.

Diese Transporte wurden genehmigt, es gibt aber genügend Gründe, die dennoch dagegen sprechen. Abgesehen von der Strahlung, die mit zunehmender Entfernung abnimmt, ist dies u.a. die Brandgefahr. Dabei zeigt der NDR-Beitrag sehr deutlich, dass die Liste der Parameter, die bei der Prüfung im Vorfeld einer Genehmigung vorrangig Berücksichtigung finden, verlängert oder ausdifferenziert werden müsste.

Der NDR-Beitrag zeigt offenbar Wirkung: Wie in der Abmoderation gesagt wird, sollen nach diesem Bericht die Transporte auf den Fähren der Stena Line offenbar ab 2015 so nicht mehr stattfinden. Das ist begrüßenswert! Bei uns in Braunschweig fahren aber weiterhin Transporte herum, teils ebenfalls mit der Gefahrstoffkennzeichnung 7c (III). Für diese Transporte gelten dieselben Grenzwerte wie für Castoren. (Ja, das ist korrekt; diese Behauptung war nicht der Grund, warum Eckert & Ziegler gegen die Sendung „Markt“ vorging). Diese Transporte führen regelmäßig durch Wohngebiete – Thune (ständig betroffen), Harxbüttel, Lagesbüttel, Walle… Warum?