Herr Eckert und die Naturgesetze

Abstandsgesetz.
Quelle: Wikipedia, Urheber: Borb.

In einem BZ-Artikel vom 12. Dezember wird Herr Dr. Eckert wie folgt zitiert:

In Luft halbiert sich etwa Gammastrahlung alle drei Meter. Wenn wir den Zaun […] 50 Meter verlegen, reduzieren sich die Werte sofort auf ein Fünfundsechzigtausendstel.

Er behauptet also, die Strahlungsintensität hängt vom Abstand r mit dem Faktor \frac{1}{2^{\frac{r}{3 m}}} ab. Leider liegt er da nicht ganz richtig.

Dafür dass die Strahlungsintensität mit zunehmender Entfernung abnimmt, fallen mir zwei physikalische Gesetzmäßigkeiten ein: Absorption und das sog. Abstandsgesetz. Lediglich die Absorption führt zu einer Halbierung je Länge. Diese Länge, die sog. Halbwertsdicke, beträgt für Gammastrahlen in Luft (bei typischen Annahmen von Energieniveau, Temperatur und Dichte) allerdings nicht 3 Meter sondern rund 100 Meter.

Die Abnahme aufgrund des Abstandsgesetzes ist hingegen durch einen Faktor \frac{1}{r^2} bestimmt, also nicht 2^{xr} sondern r^2 im Nenner obiger Formel. Ein kleiner aber entscheidender Unterschied. Nur ein Versehen?

Für genauere Berechnungen sind mindestens exakte Kenntnisse über Arten und Orte der Strahlungsquellen erforderlich. Aber auch hier spielt Eckert & Ziegler bekanntlich mit verdeckten Karten. Außerdem sollten sich Fachleute mit dem Thema befassen. Ich erreiche mit diesen Überlegungen die Grenzen meiner derzeitigen Fähigkeiten. Herr Eckert offensichtlich ebenfalls.