Pressemitteilung: Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

– Pressemitteilung –

Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

Am heutigen 12. Januar 2017 wurde das Urteil im „Zaunprozess“ (Eckert & Ziegler gegen DemonstrantInnen) verkündet.

Die angebliche Verletzung des Eigentumsrechts Eckert & Zieglers durch TeilnehmerInnen einer gewaltfreien BISS-Kundgebung im Juni 2015 soll zu einem Schaden von knapp unter 1500,- € geführt haben, den nun sogar einer der Demonstranten allein tragen soll, weil den anderen Angeklagten der Aufenthalt auf dem Gelände nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Im Gegenzug muss Eckert & Ziegler einen Großteil der Verfahrenskosten tragen, weil sie augenscheinlich zu viele Demonstranten angeklagt hatten. 

Damit hat das Gericht indirekt bestätigt: Das Unternehmen ist weit über jedes vernünftige Ziel hinausgeschossen. Die BISS hatte schon im Vorfeld vermutet, dass der enorme zeitliche und finanzielle Aufwand, einschließlich zweier Verhandlungstage und einer Vielzahl von Aktenseiten, nur dazu dienen sollte, kritische BürgerInnen einzuschüchtern. Friedliche Demonstrationen, im vorliegenden Fall gegen einen Zaun, dessen Höhe eigentlich durch die Stadt Braunschweig hätte beanstandet werden müssen, sind der Firma ein Dorn im Auge – will sie doch ihre Genehmigung zu 100 % ausschöpfen, also 300x so viel Aktivität auf dem Gelände lagern und bearbeiten, wie in der ASSE vorhanden ist.

Die Demonstration führte lediglich dazu, dass der illegal errichtete Zaun auf eine nicht genehmigungspflichtige Höhe gekürzt wurde. Ein vollständiger Rückbau hätte Eckert & Ziegler sicher weit über 10.000,- € gekostet. Dieses Geld hat die Firma offensichtlich stattdessen in die Klage gesteckt.

Mit dem Zaunbau hat Eckert & Ziegler ein Faktum geschaffen, das – anders kann man das gesamte Verhalten und die selektiven Äußerungen des Unternehmens nicht deuten – als weiterer Baustein zur Atommüllkonditionierungsdrehscheibe führen soll. Der Zaun um die geplante Anlage steht und die Klage gegen den neuen Bebauungsplan hatte Erfolg. Die einzigen, die sich im Sinne der Stadt deutlich warnend dagegen stellen, sind bislang kritische Bürgerinnen und Bürger, die damit eine große, auch finanzielle Last auf sich nehmen.

Nun muss Braunschweig mit Oberbürgermeister und Rat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich Stellung beziehen. Beobachter des Prozesses in Lüneburg erkannten: Die Stadt Braunschweig hatte offenbar unvollständige Akten eingebracht, ließ zumindest eklatante Fehlaussagen unwidersprochen stehen. Risiken für die Bevölkerung wurden nicht deutlich genug zur Sprache gebracht, nicht hartnäckig genug betont. Damit stand das Urteil im Vorhinein fest. Wurde hier dem Willen des Bundes entsprochen, den Konditionierungsstandort Braunschweig auszubauen?

Bereits jetzt wird die vorhandene Atommüllkonditionierungsanlage als nur eine von 5 in Deutschland im Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung bzw. in den offiziellen Berichten der Bundesrepublik zur Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle beschrieben. Aus Sicht der BISS darf diese Tätigkeit nicht im Stadtgebiet Braunschweig betrieben werden. Braunschweig muss sich entscheiden, ob die Loyalität der Stadt den Menschen, die hier leben, gehört oder externen Interessen. Tut sie es nicht bald, deutlich und endlich wirksam, könnte man dank des „Präzedenzfalls Braunschweig“ solch eine gefährliche Anlage auch in jedem anderen Wohngebiet betreiben.

BISS e.V.

Ihr könnt durch Spenden für die Angeklagten die Kosten für den Anwalt und den zu leistenden Schadensersatz lindern.