Keine Klage auf Herausgabe der Inventarlisten: Offener Brief

Es war eine unendliche Geschichte – scheibchenweise mussten wir EZN bzw. dem Gewerbeaufsichtsamt „Inventarlisten“ entlocken, die letztlich nicht mehr sind als Hinweise auf das, was auf dem Gelände der Firma lagern könnte. Selbst der letzte Bescheid, der immerhin „lediglich“ 7 Nuklide nicht auswies, erklärte nur 25% der Gesamtaktivität. Hinzu kommt, dass wir durch Kombination anderweitiger Informationen wissen, dass sich unter diesen 7 Nukliden auch Americium-241, Strontium-90 und Cäsium-137 befinden müssen, also Stoffe, die für uns ganz selbstverständlich zu denjenigen gehören, deren Vorhandensein bzw. Menge / Aktivität im Interesse der Öffentlichkeit bekannt sein sollte.

Die BISS weicht aus hinlänglich bekannten Gründen nicht von ihrer Forderung ab, das gesamte Inventar der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wird jedoch diesbezüglich keine Klage anstrengen, weil die von uns angestrebte Störfallanalyse automatisch voraussetzen würde, dass die Daten offengelegt werden. Wir setzen auf diesen Weg und haben uns in einem Offenen Brief u.a. an die Braunschweiger Politiker gewandt.