Das ist jetzt wirklich ein bisschen surreal… Aber von vorne. Praktisch erwartungsgemäß hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) nun nach dreimaligem Nachfragen „endlich“ von Eckert & Ziegler eine Begründung erhalten, die – zumindest in ihren Augen – stichhaltig genug ist, um eine Geheimhaltung der Inventarliste zu rechtfertigen. Wir berichteten bereits mehrfach über den Vorgang und darüber, wie wichtig eine Offenlegung für eine umfassende Gefahrenabschätzung seitens der BISS-Experten gewesen wäre (Stichwort Neutronenstrahlung, vgl. NLWKN-Berichte).
Vor einigen Tagen nun hat das GAA die BISS über den neuen Sachstand informiert – die Nachricht erreichte uns gestern. Wir sind fassungslos: Aus unserer Sicht liegt eine Herausgabe der Liste eindeutig im öffentlichen Interesse. Die Firma GE Healthcare, Eckert & Ziegler benachbart und eng mit ihnen vernetzt, sieht das offenbar ebenso und hat ihr Inventar offengelegt. Das GAA behauptet aber, die Geheimhaltung bei EZN sei für die öffentliche Sicherheit ein Muss. Geheimhaltung der Inventarliste im öffentlichen Interesse? weiterlesen