Archiv der Kategorie: Juristisches

Quittung der Halbherzigkeit

Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig

Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.

Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.

Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen

Zaunklage: Noch immer nicht alle Zeugen gehört, aber Entscheidung

– Pressemitteilung –

Konstruierter Schaden zur Einschüchterung?

Heute fand der dritte Gerichtstermin zur Zaunklage statt. Zwei Zeugen von Eckert & Ziegler sagten aus.

Das Gericht hat bisher darauf verzichtet, zwei weitere Zeugen der Beklagten zu hören. Trotzdem wurde bereits der Entscheidungstermin für den 12. Januar 2017 festgelegt.

Bei der Bemessung des vermeintlichen Schadens wurde wieder nicht auf die Illegalität des Zaunbaus eingegangen. Der Zaun war anfänglich höher als 2m und hätte einer Genehmigung bedurft, die nicht vorhanden war. Außerdem wurde ein Bereich des Geländes eingezäunt, der nicht eingezäunt werden darf. Damit wurden von Eckert & Ziegler einmal mehr Fakten geschaffen.

Die Firma investiert ein Vielfaches der eingeforderten Schadensersatzforderung von 1500,- € für ihre Anwälte in diesem Gerichtsverfahren. Da liegt der Verdacht der Einschüchterung nahe.

Eckert & Ziegler und die ortsansässigen Firmen GE Healthcare und Buchler gehen gerichtlich auch gegen die Stadt Braunschweig vor. Sie klagen gegen den neu aufgestellten Bebauungsplan, der eine Produktions- und Kapazitätserweiterung zur Verarbeitung radioaktiver Stoffe ausschließen soll.

Der erste öffentliche Gerichtstermin hierzu findet am 15. Dezember beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt.

Wir erwarten, dass die Stadt Braunschweig den neuen Bebauungsplan hartnäckig gegen die Atomfirmen verteidigt, auch wenn die BISS der Ansicht ist, dass die Stadt Braunschweig ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität darin hätte stärker einbringen müssen.

BISS e.V.

Letzte Zeugenanhörung in der Zaunklage am 1. Dezember und Mahnwache

Bei der letzten Zeugenanhörung in der Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS Demo erbrachten einige Zeugenaussagen kein genaues Bild der Situation am 17. Juni 2015 während der Demo gegen den illegalen Zaunbau.

Auch waren immer noch nicht alle Zeugen gehört worden.

Am kommenden Donnerstag, dem wahrscheinlich letzten Gerichtstermin vor dem Urteil, werden die noch ausstehenden Zeugen gehört.

Es geht um 1500,- € Schadensersatz, die Eckert & Ziegler fordert. Darum haben bereits einige Unterstützer Spenden gesammelt und der  Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. seine finanzielle Hilfe zugesagt.

Eine halbe Stunde vor dem Gerichtstermin treffen wir uns zu einer Mahnwache vor dem Amtsgericht.

Ort:  Amtsgericht Raum E06, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig

Zeit: Mahnwache um 10 Uhr, Gerichtstermin 10:30 Uhr, 1. Dezember 2016

Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. unterstützt die von Eckert & Ziegler angeklagten Bürger im Zaunprozess

– Pressemitteilung –

Der nächste Schritt im Gerichtsverfahren um die Schadensersatzforderungen der Firma Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS-Demonstration wird getan: Das Amtsgericht Braunschweig beendete die schriftliche Beweisaufnahme und legte den nächsten öffentlichen Verhandlungstermin auf den 25. August fest.

Der hohe finanzielle Aufwand, den Eckert & Ziegler in diesem Verfahren trotz deutlich geringerem Streitwert betreibt, lässt vermuten, dass es sich bei der Schadensersatzforderung um einen Einschüchterungsversuch der Teilnehmer der Demonstration und um ein Ablenkungsmanöver vom offensichtlich illegalen Zaunbau-Vorhaben des Unternehmens handelt.

Den mittlerweile auf eine genehmigungsfreie Höhe gekürzten Zaun, gegen dessen vorige, offenkundig rechtswidrige Höhe die Angeklagten demonstrierten, hat Eckert & Ziegler um das Gelände für eine weitere Atommüll-Konditionierungsanlage neben Wohnhäusern und Schulen gebaut. Darum unterstützt nun auch der Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. die betroffenen Bürger in diesem Gerichtsverfahren gegen Eckert & Ziegler.

Zur Unterstützung der Angeklagten findet bereits um 9:30 Uhr eine Mahnwache vor dem Amtsgericht statt. Danach geht es in den Gerichtssaal.

Zeit: 25. August, 10 Uhr
Ort: An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Raum E06

BISS e.V.

Keine Einigung zwischen Eckert & Ziegler und BürgerInnen

– Pressemitteilung –

Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen BürgerInnen geht in die nächste Runde

Heute fand vor dem Amtsgericht die Verhandlung statt, die Eckert & Ziegler gegen mehrere BürgerInnen angestrengt hat. Hierbei handelte es sich um eine Schadensersatzklage vor einem Zivilgericht; das ebenfalls von Eckert&Ziegler angestrebte Strafverfahren wurde inzwischen eingestellt. Keine Einigung zwischen Eckert & Ziegler und BürgerInnen weiterlesen