Nachlese: „Jetzt reicht’s!“ – Kundgebung und Bürgerinfos

 

 

 

Ca. 70 Nachbarn, Freunde und weitere Gäste hatten sich in die Dezemberkälte gewagt, um an unserer Kundgebung teilzunehmen und zu verdeutlichen: „Jetzt reicht’s!“ – der Störfall bei GE Healthcare hatte viele aufgestört. Die BISS dankt allen, die sich mit uns die Nasen abgefroren haben!

Anschließend ging es in den voll besetzten Saal des Thuner Bürgerhauses, wo die städtische Bürgersprechstunde mit Herrn Stadtbaurat Leuer stattfand. Angesagt war die Teilnahme weiterer Mitglieder der Stadtverwaltung. Fürs Publikum überraschend waren dann auch zwei Mitarbeiter des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) anwesend. Dabei kamen einige neue Informationen zutage.

Störfall

  • Der Störfall bei GE Healthcare Buchler am 22. November geschah morgens um acht. Im Publikum reagierten nicht nur die Mütter, sondern auch eine Reihe älterer Damen mit Zwischenrufen: „Das ist doch genau die Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler unterwegs sind!“
  • Beim Störfall wurden 21 Megabecquerel Jod-131 freigesetzt. Jod-131 ist ein stark strahlender Stoff mit entsprechend kurzer Halbwertszeit (etwa eine Woche), der besonders für Kinder gefährlich ist und z.B. zu Schilddrüsenkrebs führen kann.
  • Seitens der Mitarbeiterschaft wurden sofort Notfallmaßnahmen ergriffen, nicht erst am nächsten Tag, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet hatte. ABER: Diese Maßnahmen erschöpften sich offenbar hauptsächlich im Aufwischen. Dies sei die wichtigste Maßnahme, hieß es. Die Frage nach einem Schließen der Filter bzw. des „Loches“ zur Außenwelt erzielte hingegen nur ausweichende Antworten.
    Es entstand der Eindruck, die Filter könnten entweder überhaupt nicht verschlossen werden oder man hielte dies nicht für eine sinnvolle Option. Beides ist nicht befriedigend.

Schulen

Mehrfach betonten Gäste der Veranstaltung, dass man grundsätzlich eine sofortige Benachrichtigung der anliegenden Schulen wünsche, sobald etwas geschieht, das die tägliche Routine überschreitet (es liegen schließlich sowieso sehr hohe Genehmigungen dafür vor, täglich radioaktive Stoffe in die Luft zu entlassen). Der Hinweis des Ministeriums, es seien ja keine Grenzwerte überschritten worden, überzeugte nicht – schließlich kann schon ein einziges Molekül ausreichen, um eine Krankheit zu induzieren. Deshalb gibt es ja das Minimierungsgebot: Jede vermeidbare zusätzliche Strahlung ist zu vermeiden.

Leider wurde die konkrete Frage, ob man nicht einen „stillen Alarm“ für die Schulen einrichten könne, von Herrn Leuer ans Ministerium verwiesen, das den Impuls missdeutete und rechtlich argumentierte („Es wurden ja keine Grenzwerte überschritten, nur von uns gesetzte Höchstdosen, die als Richtlinien fungieren…“). Die Frage war jedoch ausdrücklich an die kommunale Feuerwehr gerichtet gewesen, als Anregung für die Stadt Braunschweig, kreative Wege zum Umgang mit der schwierigen Lage zu finden, in die die Verwaltung sie seit Jahrzehnten immer tiefer manövriert hat (ein Gast identifizierte dann auch das Verhalten der Verwaltung als zentrales Problem im Zusammenhang mit den Thuner Firmen).

Wir meinen: Schade, dass die Frage nach dem „stillen Alarm“ sofort vom Tisch gewischt wurde: Eine solche Benachrichtigung hätte zumindest dazu führen können, in den Schulen die Fenster zu schließen und eine Regenpause auszurufen, um ggf. zu verhindern, dass Schüler Nuklide einatmen. Das scheint die Verwaltung aber nicht wahrhaben zu wollen.

Störfallanalyse

Eckert & Ziegler hat eine Störfallanalyse erstellt, die vom NMU zur Prüfung an den TÜV übergeben wurde. Bei den Berechnungen für diese Störfallanalyse wurde angenommen, dass alle Gebäude komplett zerstört werden, was zunächst wie eine angemessene, konservative Annahme wirkt. Der sogenannte „Bunker“ jedoch bleibt in diesem Szenario unbeschädigt.

Wir finden: Das klingt ein wenig wie „Die Titanic ist unsinkbar, Fukushima ist sicher und Atomkraftwerke gehen nur alle 10,000 Jahre in die Luft!“ – völlig unglaubwürdig. Wir würden gern die Begründung für die Annahme sehen, dass der „Bunker“ unzerstörbar ist!

B-Plan

Zum aktuell neuesten Bebauungsplan, der demnächst erstellt werden soll, ergab sich nichts Neues. Allerdings kam der ehemals „neue“ (vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für ungültig erklärte) Bebauungsplan einmal mehr zur Sprache. Eine Zuhörerin fragte kritisch, weshalb man denn diesmal glauben sollte, die Verwaltung würde alles rechtssicher gestalten, wenn dies doch schon beim ersten B-Plan behauptet wurde und offensichtlich nicht der Fall war.

Herr Leuer wies darauf hin, die Verwaltung habe gar nicht immer gesagt, alles würde rechtssicher gestaltet; es sei hingegen von Anfang an heikel gewesen mit der Rechtssicherheit, das könne man schon im ersten Aufstellungsbeschluss nachlesen.

Als Anwohner und BISS-Mitglieder fragten sich viele: Wenn von Anfang an klar war, dass die Rechtssicherheit ein Knackpunkt sein könnte, wieso hat die Verwaltung dann auf unseren ausdrücklichen Hinweis hin trotzdem keine tiefgehenderen Analysen vornehmen lassen als nur das Restrisiko-„Gutachten“? Genau dieser Punkt wurde dann nämlich vom Gericht als nicht ausreichend eingestuft. Mit anderen Worten: Man hätte besser schon damals einen echten Stresstest in Auftrag gegeben. Und: Man sollte den BISS-Stresstest diesmal ausführlichst prüfen.

Stresstest

Herr Leuer sagte zwar zu, den BISS-Stresstest von Verwaltungsmitarbeitern lesen zu lassen, fügte aber postwendend hinzu, man würde letztlich der zuständigen Fachbehörde (= dem Umweltministerium) die fachliche Beurteilung überlassen. Und wir wissen: Das Umweltministerium besteht auf der unveröffentlichten Störfallanalyse und pfeift offensichtlich auf unseren öffentlich nachvollziehbaren Stresstest – das kann man nicht anders ausdrücken.

Fazit

Die Diskrepanz zwischen dem Wunsch der Anwohner nach Schutz, Transparenz und sofortiger Information und dem Bedürfnis der Behörden, alles in juristischen Schemata auszudrücken, hätte nicht deutlicher sein können. In privaten Gesprächen wurde später sogar klar: Allein der Gedanke, langfristig die Firmen ein ganz kleines bisschen einzuschränken, erscheint den Aufsichtsbehörden als Verstoß gegen geltendes Recht. Da fragt man sich doch spontan: Wo bleibt das Recht der Anwohnerschaft auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit? Wie kann eine faire Abwägung aller Interessen vorgenommen werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Wünsche einer der Parteien überhaupt nicht angetastet werden dürfen?

Trotz dieser offen sichtbaren Umstände verlief die Fragerunde ruhig, auch wenn die Antworten der Verwaltung bzw. des Ministeriums teilweise sehr unbefriedigend blieben und vom Publikum entsprechend kommentiert wurden.

Unterm Strich bleibt die Frage nach einem gemeinsamen Masterplan für Braunschweig: Wohin soll es mit der Stadt gehen? Denn im Falle eines wirklich großen Störfalls wäre die ganze Stadt betroffen. Da hilft auch Herrn Leuers Versuch wenig, das Nukleargelände im Norden nach wie vor als lokales Problem darzustellen: Er sagte sinngemäß, er könne verstehen, dass wir gerne mehr gehabt hätten, aber… Nein, Herr Leuer. Es geht um ganz Braunschweig. Es ist nicht nur unser Problem, sondern auch Ihres. Und das aller Anderen.