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Radioaktives Jod in Braunschweiger Wohngebiet: Erneute Freisetzung bei Zwischenfall unvermeidbar

– Pressemitteilung –

Reaktion der BISS auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen von Bündnis90/Die Grünen zum Störfall bei GE HealthCare Buchler am 22. November 2017

EDIT 10.07.2018: Zum selben Thema gibt es auch eine Pressemitteilung von Bündnis 90 / Die Grünen.

Radioaktives Jod in Braunschweiger Wohngebiet: Erneute Freisetzung bei Zwischenfall unvermeidbar

Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/1215) lässt Fragen offen. Zwei Dinge werden hingegen deutlich: Erstens hätte der Störfall durch die Verwendung eines vorhandenen speziellen Transporttabletts verhindert werden können; dies sei jedoch unterblieben. Zweitens wäre bei einem erneuten Störfall mit radioaktivem Material, einschließlich der Möglichkeit eines auslegungsüberschreitenden Störfalls, eine weitere Freisetzung zwangsläufig.

Hintergrund: Im vergangenen November war es am Braunschweiger Atomstandort zu einem Störfall gekommen, bei dem Radioaktivität in das angrenzende Wohngebiet freigesetzt wurde. In der Produktionsabteilung war ein Atommüllbehälter, der mit hochradioaktivem Jod-131 gefüllt war, beschädigt worden.

Peter Meyer, Sprecher der Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS): „Die Landesregierung spricht davon, dass eine vollständige Rückhaltung der Radioaktivität bei Störfällen unmöglich ist. Die Auskunft klingt, als habe man nicht vor, an erkennbar mangelnden technischen Rückhaltevorrichtungen etwas zu ändern. Wieso verfügt ein Raum, in dem offenbar planmäßig mit radioaktivem Jod umgegangen wird, nur über einen Schwebstoff-Filter? Der ist für Jod-Dämpfe wenig zweckmäßig. Es ist laut Auskunft der Landesregierung auch nicht beabsichtigt, die radioaktive Abluft in den Laboren einzuschließen.“

Dass das Spezialtablett für den Transport nicht verwendet wurde, obwohl dies eine bestehende Sicherheitsvorschrift ist, erweckt kein Vertrauen. Zwar hat man nach diesem Störfall für den aktuell betroffenen Prozess unter anderem die bestehenden Vorschriften sicherheitstechnisch angepasst, aber menschliches Versagen ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, und der Weg für freigesetztes radioaktives Jod-131 durch die Abluftanlage nach außen bleibt bestehen. Meyer dazu: „Die Antwort der Landesregierung lautet also eigentlich: ‘Die genehmigten Betriebsprozesse waren fehlerhaft und wurden verbessert. Wir können aber derzeit nicht verhindern, dass nochmal Jod zu Lasten der Bevölkerung freigesetzt wird – und wir sorgen auch nicht dafür, dass sich das ändert.’“

Die Frage, ob die von den Nuklearfirmen eingereichte Störfallanalyse einen vergleichbaren Störfall berücksichtigt habe, wird lapidar damit beantwortet, dass „Ereignisse mit deutlich höherer Freisetzung“ berücksichtigt worden seien. Die Bürgerinitiative hat dafür kein Verständnis. BISS-Sprecher Meyer: „Die Antwort lässt vermuten, dass dieser simple und die Bevölkerung direkt betreffende Störfall ‚Versagen eines Abfallbehälters mit direkter Abgabe der radioaktiven Abluft über die Schornsteine‘ gar nicht berücksichtigt wurde. Das stellt die ganze Störfallanalyse der Firmen infrage!“

Die Störfallanalyse für die gemeinsam von Eckert & Ziegler und GE HealthCare Buchler genutzten Labore liegt dem Umweltministerium seit 2012 vor. In diesem Zeitraum ist es den Atomfirmen nicht gelungen, den TÜV davon zu überzeugen, dass diese Untersuchung auf zutreffenden Annahmen beruht und ausreichende Sicherheit garantieren kann. Obwohl dieser Störfall fehlerhafte Betriebsprozesse nachweist, dürfen die Nuklearfirmen weiterarbeiten. Die Bürgerinitiative hat deshalb auf Basis offizieller Berechnungsverfahren einen eigenen Stresstest erstellt und prüfen lassen. Der BISS-Stresstest ist öffentlich einsehbar und zu dem Schluss gelangt, dass bei der Freisetzung von nur einem Tausendstel des genehmigten Inventars eine Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung vom Nukleargelände erforderlich ist.

Die BISS zweifelt daran, dass die bislang geheim gehaltene Störfallanalyse der Nuklearfirmen angemessen ist. Die BISS fordert die Offenlegung der bislang geheim gehaltenen Störfallanalyse und zwingend zugleich die ernsthafte Einbeziehung des BISS-Stresstests durch das zuständige Landesumweltministerium.

Peter Meyer: „Der Störfall hat einmal mehr bewiesen: Firmen, die mit radioaktiven Stoffen hantieren, gehören nicht in ein Wohngebiet. Egal, wie viele Vorschriften es gibt: Menschliches Versagen ist nie ausgeschlossen. Gefährdet werden dadurch nicht nur die Mitarbeiter, die diese Arbeit freiwillig verrichten, sondern auch die eigentlich unbeteiligten Menschen im Umfeld. Und durch die Lage des Atomstandorts gefährdet ein Störfall immer auch die rund 1000 Kinder und Jugendlichen im benachbarten Schulzentrum. Da hat eine solche Anlage nichts zu suchen!“

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Feuerwehr auf dem Thuner Gelände

Am heutigen 18.05.2018 wurde offenbar der sogenannte stille Alarm auf dem Gelände der Atomfirmen bzw. der Firma Buchler ausgelöst. Am späten Vormittag fuhren mehrere Mannschaftswagen sowie ein Löschzug aufs Gelände; zuvor war ein Kran vom Gelände gefahren worden, der dann während des Einsatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkte.

Die Feuerwehr Braunschweig äußerte sich auf Anfrage von Bürgerseite nicht dazu, bei welcher Firma sich der Vorfall ereignete; sie gab jedoch bekannt, dass keine Radioaktivität freigesetzt worden sei. Weiterhin wies der befragte Beamte darauf hin, dass weitere Einzelheiten gegebenenfalls von der Pressestelle der Feuerwehr an die Zeitung(en) weitergegeben würden.

Kommentar: Für Anwohner ist die Auskunft, man dürfe nichts Genaueres mitteilen, bezüglich des Nukleargeländes völlig unbefriedigend. Es klingt im Grunde wie: „Bleib mal ruhig, da war vielleicht mehr, aber ich darf nichts dazu sagen – das erfährst Du ggf. früh genug aus der Zeitung…“ Wie beim Störfall im November!?

Nachlese: „Jetzt reicht’s!“ – Kundgebung und Bürgerinfos

 

 

 

Ca. 70 Nachbarn, Freunde und weitere Gäste hatten sich in die Dezemberkälte gewagt, um an unserer Kundgebung teilzunehmen und zu verdeutlichen: „Jetzt reicht’s!“ – der Störfall bei GE Healthcare hatte viele aufgestört. Die BISS dankt allen, die sich mit uns die Nasen abgefroren haben!

Anschließend ging es in den voll besetzten Saal des Thuner Bürgerhauses, wo die städtische Bürgersprechstunde mit Herrn Stadtbaurat Leuer stattfand. Angesagt war die Teilnahme weiterer Mitglieder der Stadtverwaltung. Fürs Publikum überraschend waren dann auch zwei Mitarbeiter des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) anwesend. Dabei kamen einige neue Informationen zutage.

Störfall

  • Der Störfall bei GE Healthcare Buchler am 22. November geschah morgens um acht. Im Publikum reagierten nicht nur die Mütter, sondern auch eine Reihe älterer Damen mit Zwischenrufen: „Das ist doch genau die Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler unterwegs sind!“
  • Beim Störfall wurden 21 Megabecquerel Jod-131 freigesetzt. Jod-131 ist ein stark strahlender Stoff mit entsprechend kurzer Halbwertszeit (etwa eine Woche), der besonders für Kinder gefährlich ist und z.B. zu Schilddrüsenkrebs führen kann.
  • Seitens der Mitarbeiterschaft wurden sofort Notfallmaßnahmen ergriffen, nicht erst am nächsten Tag, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet hatte. ABER: Diese Maßnahmen erschöpften sich offenbar hauptsächlich im Aufwischen. Dies sei die wichtigste Maßnahme, hieß es. Die Frage nach einem Schließen der Filter bzw. des „Loches“ zur Außenwelt erzielte hingegen nur ausweichende Antworten.
    Es entstand der Eindruck, die Filter könnten entweder überhaupt nicht verschlossen werden oder man hielte dies nicht für eine sinnvolle Option. Beides ist nicht befriedigend.

Schulen

Mehrfach betonten Gäste der Veranstaltung, dass man grundsätzlich eine sofortige Benachrichtigung der anliegenden Schulen wünsche, sobald etwas geschieht, das die tägliche Routine überschreitet (es liegen schließlich sowieso sehr hohe Genehmigungen dafür vor, täglich radioaktive Stoffe in die Luft zu entlassen). Der Hinweis des Ministeriums, es seien ja keine Grenzwerte überschritten worden, überzeugte nicht – schließlich kann schon ein einziges Molekül ausreichen, um eine Krankheit zu induzieren. Deshalb gibt es ja das Minimierungsgebot: Jede vermeidbare zusätzliche Strahlung ist zu vermeiden.

Leider wurde die konkrete Frage, ob man nicht einen „stillen Alarm“ für die Schulen einrichten könne, von Herrn Leuer ans Ministerium verwiesen, das den Impuls missdeutete und rechtlich argumentierte („Es wurden ja keine Grenzwerte überschritten, nur von uns gesetzte Höchstdosen, die als Richtlinien fungieren…“). Die Frage war jedoch ausdrücklich an die kommunale Feuerwehr gerichtet gewesen, als Anregung für die Stadt Braunschweig, kreative Wege zum Umgang mit der schwierigen Lage zu finden, in die die Verwaltung sie seit Jahrzehnten immer tiefer manövriert hat (ein Gast identifizierte dann auch das Verhalten der Verwaltung als zentrales Problem im Zusammenhang mit den Thuner Firmen).

Wir meinen: Schade, dass die Frage nach dem „stillen Alarm“ sofort vom Tisch gewischt wurde: Eine solche Benachrichtigung hätte zumindest dazu führen können, in den Schulen die Fenster zu schließen und eine Regenpause auszurufen, um ggf. zu verhindern, dass Schüler Nuklide einatmen. Das scheint die Verwaltung aber nicht wahrhaben zu wollen.

Störfallanalyse

Eckert & Ziegler hat eine Störfallanalyse erstellt, die vom NMU zur Prüfung an den TÜV übergeben wurde. Bei den Berechnungen für diese Störfallanalyse wurde angenommen, dass alle Gebäude komplett zerstört werden, was zunächst wie eine angemessene, konservative Annahme wirkt. Der sogenannte „Bunker“ jedoch bleibt in diesem Szenario unbeschädigt.

Wir finden: Das klingt ein wenig wie „Die Titanic ist unsinkbar, Fukushima ist sicher und Atomkraftwerke gehen nur alle 10,000 Jahre in die Luft!“ – völlig unglaubwürdig. Wir würden gern die Begründung für die Annahme sehen, dass der „Bunker“ unzerstörbar ist!

B-Plan

Zum aktuell neuesten Bebauungsplan, der demnächst erstellt werden soll, ergab sich nichts Neues. Allerdings kam der ehemals „neue“ (vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für ungültig erklärte) Bebauungsplan einmal mehr zur Sprache. Eine Zuhörerin fragte kritisch, weshalb man denn diesmal glauben sollte, die Verwaltung würde alles rechtssicher gestalten, wenn dies doch schon beim ersten B-Plan behauptet wurde und offensichtlich nicht der Fall war.

Herr Leuer wies darauf hin, die Verwaltung habe gar nicht immer gesagt, alles würde rechtssicher gestaltet; es sei hingegen von Anfang an heikel gewesen mit der Rechtssicherheit, das könne man schon im ersten Aufstellungsbeschluss nachlesen.

Als Anwohner und BISS-Mitglieder fragten sich viele: Wenn von Anfang an klar war, dass die Rechtssicherheit ein Knackpunkt sein könnte, wieso hat die Verwaltung dann auf unseren ausdrücklichen Hinweis hin trotzdem keine tiefgehenderen Analysen vornehmen lassen als nur das Restrisiko-„Gutachten“? Genau dieser Punkt wurde dann nämlich vom Gericht als nicht ausreichend eingestuft. Mit anderen Worten: Man hätte besser schon damals einen echten Stresstest in Auftrag gegeben. Und: Man sollte den BISS-Stresstest diesmal ausführlichst prüfen.

Stresstest

Herr Leuer sagte zwar zu, den BISS-Stresstest von Verwaltungsmitarbeitern lesen zu lassen, fügte aber postwendend hinzu, man würde letztlich der zuständigen Fachbehörde (= dem Umweltministerium) die fachliche Beurteilung überlassen. Und wir wissen: Das Umweltministerium besteht auf der unveröffentlichten Störfallanalyse und pfeift offensichtlich auf unseren öffentlich nachvollziehbaren Stresstest – das kann man nicht anders ausdrücken.

Fazit

Die Diskrepanz zwischen dem Wunsch der Anwohner nach Schutz, Transparenz und sofortiger Information und dem Bedürfnis der Behörden, alles in juristischen Schemata auszudrücken, hätte nicht deutlicher sein können. In privaten Gesprächen wurde später sogar klar: Allein der Gedanke, langfristig die Firmen ein ganz kleines bisschen einzuschränken, erscheint den Aufsichtsbehörden als Verstoß gegen geltendes Recht. Da fragt man sich doch spontan: Wo bleibt das Recht der Anwohnerschaft auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit? Wie kann eine faire Abwägung aller Interessen vorgenommen werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Wünsche einer der Parteien überhaupt nicht angetastet werden dürfen?

Trotz dieser offen sichtbaren Umstände verlief die Fragerunde ruhig, auch wenn die Antworten der Verwaltung bzw. des Ministeriums teilweise sehr unbefriedigend blieben und vom Publikum entsprechend kommentiert wurden.

Unterm Strich bleibt die Frage nach einem gemeinsamen Masterplan für Braunschweig: Wohin soll es mit der Stadt gehen? Denn im Falle eines wirklich großen Störfalls wäre die ganze Stadt betroffen. Da hilft auch Herrn Leuers Versuch wenig, das Nukleargelände im Norden nach wie vor als lokales Problem darzustellen: Er sagte sinngemäß, er könne verstehen, dass wir gerne mehr gehabt hätten, aber… Nein, Herr Leuer. Es geht um ganz Braunschweig. Es ist nicht nur unser Problem, sondern auch Ihres. Und das aller Anderen.

 

Pressemitteilung: Bevölkerungsschutz vor Eigennutz

– Pressemitteilung –

Bevölkerungsschutz vor Eigennutz: Einladung zur Kundgebung

Beim Störfall auf dem Nukleargelände in Braunschweigs Norden wurde am 22. November so viel radioaktives Jod-131 in die Umgebung freigesetzt, dass der genehmigte Höchstwert für 24 Stunden um ca. 40 % überschritten wurde. Dennoch hielten es weder die betroffene Firma GE Healthcare Buchler noch das Niedersächsische Umweltministerium für nötig, die Stadtverwaltung oder auch nur die Anwohner und die benachbarten Schulen zu benachrichtigen.

Peter Meyer von der BISS: „Bevölkerung und Verwaltung wurden hier offenbar an der Nase herumgeführt – stell Dir vor, es ist Atomunfall, und die Betroffenen erfahren es nicht. Auch der Leiter des Katastrophenschutzes zeigte sich deshalb verstimmt. Es ist schlimm genug, dass die Stadt sich in eine Position manövriert hat, in der sie gezwungen ist, auf Regelungen zum Strahlenschutz für die Nuklearfirmen in Braunschweig zu verzichten. Aber das hier setzt dem Fass die Krone auf. Für die Nuklearfirmen zählen weder die Menschen noch die Kommune – hier zählt nur der Profit.“

Unter dem Motto „Es reicht!“ ruft die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) deshalb zu einer Kundgebung auf: Am Montag, 04.12., um 16:30 Uhr vor dem DGH in Thune, Thunstraße 8a, 38110 Braunschweig. Um 17 Uhr besteht dann Gelegenheit, am gleichen Ort an der städtischen Bürgersprechstunde teilzunehmen. Deren Schwerpunkt: Die Nuklearfirmen in Thune.

BISS e.V.