Die Presse einschüchtern …

Eckert & Ziegler hat den NDR verklagt wegen des Beitrags Angst vor Strahlung: Anwohner in Sorge im „Markt“ vom 28.10.2013.

Warum? Nicht weil der Inhalt falsch war, sondern weil einige Details nicht exakt wieder gegeben wurden.

  • zwei der gezeigten Fahrzeuge, die Radioaktive Transporte durch Wenden durchführen, waren nicht von Eckert & Ziegler
  • es wurde nur Eckert & Ziegler namentlich als Standort neben Wohngebieten und Schulen genannt und nicht die Firmen Buchler und GE Healthcare Buchler

Wir danken der Firma Eckert & Ziegler für die Richtigstellung und die Bestätigung, dass die restlichen Inhalte und damit die Kernaussage „radioaktive Medizin- und Atommüll-Transporte in Wenden/Thune strahlen wie Castoren“ als korrekt bestätigt worden sind.

Sehen Sie selbst…

Mit Trippelschritten Mut tanken …

Der Fachausschuss des Rates der Stadt Braunschweig, der Planungs- und Umweltausschuss, beschloss heute, dass die Firma Buchler keinen 24-Stunden- Schichtbetrieb mitten in einem Wohngebiet während der gültigen Veränderungssperrre genehmigt bekommt.

Eine Chinin-Fabrik, die laut dem Besitzer Herrn Buchler nur noch durch die zusätzliche Miete von Eckert & Ziegler überleben kann, sollte nun im 24 Schichtbetrieb arbeiten.

Der eigentliche Grund für den Antrag von Herrn Buchler ist, dass er Angst hat, sein Industriegebiet mitten im Wohngebiet eingeschränkt zu bekommen, falls der Rat der Stadt sich endlich entschließt, für die Zukunft das Wohnen in Wenden/Thune zu bevorzugen.

Also, schnell noch mal den alten Bestand im Wert steigern und Tatsachen schaffen …

Das ist gerade nochmal gut gegangen. Danke.

VW-Werker gegen Eckert & Ziegler

Auf der VW Betriebsversammlung übergaben VW-Mitarbeiter eine Petition gegen Atommüll in Braunschweig an den Ministerpräsidenten Weil.

Die Braunschweiger Zeitung schreibt …

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/vw-werker-gegen-eckert-ziegler-id1250719.html

Auch die Neue Braunschweiger vom Mittwoch berichtete,

http://www.unser38.de/braunschweig-innenstadt/menschen/500-millionen-fuer-das-werk-d5590.html

Illegale Videoüberwachung: Datenschutz leitet Verfahren ein

Dome-Kamera auf dem Gelände (oberhalb des Scheinwerfers)

Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.

Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.

Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.

[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:

„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung  den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“