Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig

– Offener Brief –

BISS kritisiert OVG-Urteil: Gesprächsangebot an die Stadt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg schlug Wellen: Der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände im Braunschweiger Norden wurde ohne die Möglichkeit der Revision für ungültig erklärt. Damit stehen den Atomfirmen am Standort wieder alle Erweiterungsmöglichkeiten des alten Bebauungsplanes offen. Gesundheitliche Risiken der Bevölkerung wurden dabei als den Interessen der Firmen gegenüber irrelevant eingestuft. Stadtbaurat Leuer kündigte an zu prüfen, ob die beanstandeten Punkte im Einzelnen einer Heilung zugeführt werden und ob Rechtsmittel eingelegt werden können.

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) sieht sachliche Fehler in der Verhandlung und fordert deshalb die Stadt Braunschweig auf, alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Jetzt seien konkrete Pläne für den Stadtbezirk nötig, an der sich ein klarer Aufstellungsbeschluss und ein neuer Bebauungsplan orientieren können. Peter Meyer (BISS) stellt klar: „Wir bieten der Stadt Braunschweig nach wie vor an, sie mit dem Sachverstand unserer fachlichen und juristischen BeraterInnen zu unterstützen, um gemeinsam die Interessen der Stadt und ihrer Einwohnerschaft zu wahren – jetzt erst recht.“

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AKW-Betreiber können lachend in die Weihnachtsferien ziehen

Der Bundestag hat beschlossen,

  • die AKW-Betreiber brauchen keine Brennelemente-Steuer mehr zu bezahlen,
  • die AKW-Betreiber müssen kein weiteres Geld mehr für den Atommüll bezahlen,
  • die AKW-Betreiber können ihren finanziellen Anteil am Atommüll auf die Hälfte reduzieren und
  • die AKW-Betreiber werden ihre Zwischenlagerkosten los.

Dabei sind die AKW-Betreiber sind beim Rückbau ihrer AKWs vielleicht sogar schon pleite.

ALLE Kosten übernimmt der Steuerzahler.

Näheres siehe http://umweltfairaendern.de

Quittung der Halbherzigkeit

Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig

Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.

Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.

Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen

B-Plan kippt: Jetzt Rechtshilfefonds unterstützen!

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

mit der Nichtzulassung einer Revision wird die geplante Klage einiger AnwohnerInnen gegen die Umgangsgenehmigungen der Nuklearfirmen am Standort Braunschweig immer wichtiger. Damit die privaten KlägerInnen nicht auf dem finanziellen Risiko sitzenbleiben, haben wir einen Rechtshilfefonds gegründet.

Dem Fonds kann man beitreten, es gibt aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag zu spenden. Da hier keine Gemeinnützigkeit vorliegt, obwohl es einen gemeinnützigen Zweck gibt (Schutz vor ionisierender Strahlung), sind diese Spenden leider nicht steuerlich absetzbar.

Umso mehr freuen wir uns über jede finanzielle (oder anderweitige) Unterstützung! Der BISS e.V. darf hier finanziell nicht tätig werden.

Eine aktuell dringende Bitte: Unterstützen Sie auch die Angeklagten im Schadensersatz-Prozess (siehe auch Info-Video), den Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS-Demonstration führt.

Aktueller Stand (22.01.2017): Ein einzelner der Beklagten soll zahlen; sowohl der Betroffene als auch die anderen Beklagten tragen zusätzlich Anwaltskosten für ihren friedlichen Einsatz im Sinne der Allgemeinheit in Höhe von rund 4000,- €, die bislang nur zu kleinen Anteilen vom Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. übernommen werden.

  • Peter Meyer
    Verwendungszweck: Schadensersatzklage-Eckert & Ziegler
    Postbank Hannover
    IBAN: DE46250100300235850307
    BIC: PBNKDEFF

Danke!

Bebauungsplan kippt – Revision ausgeschlossen

Am gestrigen Donnerstag, dem 15.12.2016, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände in Braunschweigs Norden gekippt. Da der alte Bebauungsplan zuvor nicht zurückgenommen worden war, wird dieser wieder gültig.

Damit wäre wieder alles denkbar, wogegen sich der Widerstand ursprünglich gerichtet hatte. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Das Gericht hat eine Revision ausgeschlossen.