Archiv der Kategorie: Keine Atomindustrie im Wohngebiet!

Zaunklage: Noch immer nicht alle Zeugen gehört, aber Entscheidung

– Pressemitteilung –

Konstruierter Schaden zur Einschüchterung?

Heute fand der dritte Gerichtstermin zur Zaunklage statt. Zwei Zeugen von Eckert & Ziegler sagten aus.

Das Gericht hat bisher darauf verzichtet, zwei weitere Zeugen der Beklagten zu hören. Trotzdem wurde bereits der Entscheidungstermin für den 12. Januar 2017 festgelegt.

Bei der Bemessung des vermeintlichen Schadens wurde wieder nicht auf die Illegalität des Zaunbaus eingegangen. Der Zaun war anfänglich höher als 2m und hätte einer Genehmigung bedurft, die nicht vorhanden war. Außerdem wurde ein Bereich des Geländes eingezäunt, der nicht eingezäunt werden darf. Damit wurden von Eckert & Ziegler einmal mehr Fakten geschaffen.

Die Firma investiert ein Vielfaches der eingeforderten Schadensersatzforderung von 1500,- € für ihre Anwälte in diesem Gerichtsverfahren. Da liegt der Verdacht der Einschüchterung nahe.

Eckert & Ziegler und die ortsansässigen Firmen GE Healthcare und Buchler gehen gerichtlich auch gegen die Stadt Braunschweig vor. Sie klagen gegen den neu aufgestellten Bebauungsplan, der eine Produktions- und Kapazitätserweiterung zur Verarbeitung radioaktiver Stoffe ausschließen soll.

Der erste öffentliche Gerichtstermin hierzu findet am 15. Dezember beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt.

Wir erwarten, dass die Stadt Braunschweig den neuen Bebauungsplan hartnäckig gegen die Atomfirmen verteidigt, auch wenn die BISS der Ansicht ist, dass die Stadt Braunschweig ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität darin hätte stärker einbringen müssen.

BISS e.V.

Atomfirmen und Buchler klagen gegen den neuen Bebauungsplan

Am 15. Dezember findet in Lüneburg die mündliche Verhandlung zur Normenkontrollklage gegen den neuen Bebauungsplan statt. Der Bebauungsplan verbietet die Ausweitung von Industrieanlagen, die radioaktive Stoffe verarbeiten. Darum klagen die Atomfirmen Eckert & Ziegler, GE Healthcare Buchler GmbH & CO KG und auch die Chemiefirma Buchler gegen diese Einschränkung.

Die Bundesregierung hat 2015 im Nationalen Entsorgungsprogramm den Standort Braunschweig als einen von nur fünf Standorten in Deutschland genannt, an denen Atommüll verarbeitet wird, und dass diese Verarbeitung ausgeweitet werden soll.

Da kann jeder verstehen, dass die Firmen ihr Geschäftsmodell nicht aufgeben werden.

Die BISS sagt, „Der Nuklearstandort Braunschweig ist nicht geeignet. Neben Wohngebieten, Schulen, Kindergarten und Jugendzentrum darf ein nuklearer Industriestandort nicht erhalten bleiben und schon gar nicht ausgeweitet werden.“

BISS e.V.

Letzte Zeugenanhörung in der Zaunklage am 1. Dezember und Mahnwache

Bei der letzten Zeugenanhörung in der Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS Demo erbrachten einige Zeugenaussagen kein genaues Bild der Situation am 17. Juni 2015 während der Demo gegen den illegalen Zaunbau.

Auch waren immer noch nicht alle Zeugen gehört worden.

Am kommenden Donnerstag, dem wahrscheinlich letzten Gerichtstermin vor dem Urteil, werden die noch ausstehenden Zeugen gehört.

Es geht um 1500,- € Schadensersatz, die Eckert & Ziegler fordert. Darum haben bereits einige Unterstützer Spenden gesammelt und der  Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. seine finanzielle Hilfe zugesagt.

Eine halbe Stunde vor dem Gerichtstermin treffen wir uns zu einer Mahnwache vor dem Amtsgericht.

Ort:  Amtsgericht Raum E06, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig

Zeit: Mahnwache um 10 Uhr, Gerichtstermin 10:30 Uhr, 1. Dezember 2016

Eckert & Ziegler klagt gegen Braunschweig und will endlich bauen

Wie die Stadt Braunschweig bereits am 11. November mitteilte, findet die Klage von Eckert & Ziegler gegen den neuen Bebauungsplan am 15.Dezember in Lüneburg statt.

Eckert & Ziegler möchte den Bebauungsplan an der Stelle ändern, an der er die Erweiterung im Bereich der Verarbeitung radioaktiver Stoffe verbietet.

Aber auch eine nicht näher benannte Firma, die auch auf dem Gelände ansässig ist, hat nun eine Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht.

Verlautbarung der Stadt Braunschweig

Bekommen wir nun doch den Nuklearstandort wie ihn die Bundesregierung in ihrem Plan zum Umgang mit Radioaktivität im August 2015 an die EU gemeldet hat (NaPro)?

Auch hat EZ vier Bauanträge gestellt, die zur Bewertung beim Landsumweltminsterium liegen, weil es sich um Anträge zu Änderungen im Nuklearbereich handelt.

Ob nun Atommülldrehscheibe oder Nuklearindustrie, all das hat nichts in einem Wohngebiet, neben zwei Schulen, Kindergarten und Jugendzentrum zu suchen.

Dies muss und darf die Stadt gegenüber dem OVG Lüneburg energisch vertreten.

BISS e.V.