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Genehmigung herunterschrauben: In welchem Maße?

In der Braunschweiger Zeitung war heute die Rede davon, dass Eckert & Ziegler freiwillig einen Teil seiner Genehmigungen für den Nuklearstandort neben Wohnhäusern und Schulen zurückschrauben wolle. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.
 
Denn selbst bei einer Rücknahme der Genehmigungen um 50 % entspräche die genehmigte Aktivität noch immer 150 x dem ASSE-Inventar. Das wäre also trotzdem eine massive Erweiterung! Und die 2000-Stunden-Regelung ist nach Auffassung der BISS ohnehin illegal. Darauf zu verzichten, wäre kein großes Verdienst.
 

Eckert & Ziegler hat sich offenbar bislang weder schriftlich oder notariell beglaubigt noch überhaupt konkret zur Höhe der angeblich angebotenen Rücknahme geäußert. Es klingt also einmal mehr nach dem Versuch, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, ohne sich ernsthaft zu etwas zu verpflichten.

EZAG-Angebot: Blendgranate

Kommentar

Wie die Braunschweiger Zeitung meldet, hat Eckert & Ziegler der Stadt Braunschweig ein dreimonatiges Moratorium angeboten, in dem „gemeinsam“ über die Größe der geplanten neuen Halle und was darin geschehen solle gesprochen werden könne. Erneut wurde offenbar darauf hingewiesen, dass in Braunschweig „keine „Atommüll-Drehscheibe“ geplant sei, keine Ausweitung der Aktivitäten, sondern die sicherere Unterbringung der radioaktiven Abfälle, mit denen man auch bisher umgehe.“

Das erscheint wenig glaubwürdig angesichts der Tatsache, dass die Atommüllsparte („Umweltdienste“) seit 2015 Muttergesellschaft der Medizinsparte („Nuclitec“) ist. Zudem ist das Wort „Atommüll-Drehscheibe“ nicht definiert. Und nicht zuletzt: „Aktivitäten“ ist ein unklarer Begriff, der zudem eine Kapazitätserweiterung durchaus zulassen könnte.

Wenn die Firma bisher von „keine Erweiterung der Aktivitäten“ oder Ähnlichem gesprochen hat, war immer gemeint, man wolle keine Erweiterung der vorliegenden Genehmigungen erwirken. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass für die Genehmigungen auch schwerlich Erhöhungsbedarf bestehen kann: Sie sind ohnehin hoch genug für die 300fache Menge des ASSE-Inventars.

Wenn Eckert & Ziegler ihre Behauptung glaubwürdig erscheinen lassen will, sollte sie schriftlich und unter genauer Definition der Begriffe ihren Verzicht auf den Atommüll-„Kuchen“ festlegen und zudem auf einen Großteil der Genehmigungen verzichten, die sie ohnehin an keinem anderen vergleichbaren Ort mehr bekämen, weil sie für einen Standort neben Wohnhäusern und Schulen unverantwortlich hoch sind.

Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit bereits geweigert, solche schriftlichen Zusagen zu geben. Das wird sich jetzt nicht ändern. Was also soll diese offensichtliche „Blendgranate“ bewirken? Soll Einfluss auf diejenigen genommen werden, die am Dienstag für die Beibehaltung der Festlegungen zum Strahlenschutz im Bebauungsplan streiten wollen, sich aber bislang nicht genug in die Materie eingearbeitet haben?

Pressemitteilung: Grüne zum Thema Eckert & Ziegler: „Neuen Vorstoß machen!“

Stellungnahme zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bebauungsplan TH 22 „Gieselweg / Harxbütteler Straße“ (siehe Anlage 1)

„Die Rechtsanwälte der Stadt müssen die Urteilsbegründung zur Aufhebung des Bebauungsplans in Thune jetzt analysieren und uns einen Vorschlag machen, wie wir das gemeinsame Ziel, die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren radioaktiver Strahlung besser zu schützen, erreichen können. Wir sehen anhand der Urteilsbegründung durchaus Chancen für einen neuen Bebauungsplan, der die bemängelten Passagen rechtssicher korrigiert“, erklärt die Grüne Ratsfrau Beate Gries (siehe Anlage 2).

Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klinge in einzelnen Auszügen für die Grünen allerdings erschreckend. So begründeten die Richter die Aufhebung des Bebauungsplans u. a. mit den Worten: „Die Antragsgegnerin (Stadt Braunschweig) misst dem Schutz der Anwohner ein das Interesse der Antragstellerinnen (Eckert & Ziegler) weit überragendes Gewicht zu…“ (siehe Urteilsbegründung Seite 21 / 22).

„Ein Rat, dessen Mitglieder durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz explizit verpflichtet sind, ihre Tätigkeit „nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“ auszuüben, kann doch gar nicht anders entscheiden!“, sagt Beate Gries. „Die Gesundheit von Menschen muss für uns absoluten Vorrang haben!“ Wenn ein Gericht umgekehrt die wirtschaftlichen Interessen eines Industriebetriebes höher gewichte als den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, werde dieser Grundsatz auf den Kopf gestellt.

In dem aufgehobenen Bebauungsplan seien die Interessen der Firma Eckert & Ziegler sehr wohl sorgfältig erfasst, bewertet und abgewogen worden. „Angesichts der einhelligen Einschätzung, dass der Standort für diesen Betrieb wegen der Nähe zu Wohngebieten sowie der Lage unter der Einflugschneise des Flughafens ungeeignet und im Unglücksfall gefährlich ist, kommt eine Ausweitung allerdings nicht in Betracht. Dies sicherzustellen bleibt das Ziel unserer Politik und wir werden auf allen Ebenen beharrlich weiter daran arbeiten“, so Beate Gries.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Schulze
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: barbara.schulze@braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de

Fachgespräch des Umweltausschusses zu Asse II live im Parlamentsfernsehen

Das öffentliche Fachgespräch (siehe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-pa-umwelt/485610)  wird heute, am 18.Januar, von 11 – ca. 13 Uhr live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen. Dazu müsst Ihr/Sie auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ im Menue zur Mediathek/Parlamentsfernsehen gehen und „Kanal 2“ anklicken (bitte die Programmvorschau über, und den Zeitregler unter dem Kanal 2 nutzen).

Die WAAG hat den Umweltausschuss angeschrieben, dass wir davon ausgehen, dass die Aufnahme auch in die Mediathek des Bundestages gestellt wird. Nicht jede/r hat morgens Zeit, sich das anzusehen. Die Mediathek finden Sie auf https://www.bundestag.de/mediathek

Auf der Webseite des Bundestages zur Verfügung gestellte Dokumente:

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