Koalitionsvertrag: Aus für den Nuklearstandort Braunschweig?

EDIT 26.11.2017: Dieses Schreiben ging auch in Form eines Offenen Briefes an die Niedersächsische Große Koalition sowie an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stefan Weil.

Koalitionsvertrag: Chance für Braunschweig

Im Abschnitt „Umwelt“ des Koalitionsvertrages für den neuen Niedersächsischen Landtag haben SPD und CDU unter Punkt 10 Folgendes beschlossen: Die Funktionsfähigkeit der Behälter, Gebäude und technischen Anlagen für zwischengelagerten atomaren Müll aller Klassen in Niedersachsen soll zyklisch überprüft, und Mängel sollen unverzüglich beseitigt werden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Braunschweig begrüßt diese Bekräftigung des eigentlich Selbstverständlichen und erwartet eine schnelle und konsequente Umsetzung.

In Braunschweig-Thune gibt es ein Nukleargelände, das offensichtlich unter Punkt 10 des Koalitionsvertrages fällt: Dort wird über längere Zeit atomarer Müll gelagert und in diesem faktischen Zwischenlager liegen gravierende Mängel vor.

  1. 1. Im Fall auslegungsüberschreitender Vorfälle ist eine rechtzeitige Evakuierung praktisch unmöglich.
    Die Anlage grenzt an Wohnbebauung (40 m) und liegt gegenüber einem Schulzentrum. Die Evakuierungszone ist aufgrund der Höhe der Umgangsgenehmigung so groß, dass eine erfolgreiche und rechtzeitige Evakuierung undurchführbar erscheint, zumal nicht einmal spezifische Planungen existieren. Berechnungen, die dem offiziellen Stresstest der Bundesregierung folgen, machen deutlich, dass die Freisetzung von einem Tausendstel der Genehmigung zu Strahlendosen führen kann, die eine Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung möglich machen (siehe BISS-Stresstest).


  2. Eine Genehmigung für die Konditionierung für Dritte existiert offenbar nicht. Eine abenteuerliche „Herleitung einer Befugnis“ aus einer Genehmigung einer Vorgängerfirma zur Rücknahme eigener Produkte trägt nicht. Wie viele Jahre will das NMU noch nach einer Genehmigung suchen und solange so tun, als ob es eine gäbe?
  3. Es liegt eine nicht rechtskonform erteilte Umgangsgenehmigung in unglaublicher Höhe vor,
    die ohne die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt wurde. Dadurch würde bei einem Terroranschlag oder einem sonstigen auslegungsüberschreitenden Vorfall eine Evakuierung eines Großteils der Stadt Braunschweig notwendig. Da diese in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre, drohen extreme Gesundheitsfolgen für große Teile der Bevölkerung.

  4. Die Abluftgenehmigung entspricht nicht dem Minimierungsgebot.
    Die erlaubte Abgabe an bestimmten radioaktiven Nukliden ist extrem hoch, übersteigt die tabellarischen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung um ein Vielfaches und berücksichtigt die Summenformel nicht; vgl. https://www.biss-braunschweig.de/?p=11932.

Die Konsequenz aus dieser Gemengelage kann nur lauten:

  1. Evakuierungsplanung auf Grundlage eines echten Stresstests
    Auf Basis eines Stresstests, der diesen Namen auch verdient, müssen die Risiken und Folgen grenzüberschreitender Szenarien (insbesondere eines Absturzes eines vollgetankten Großflugzeuges) endlich auch offiziell festgestellt, umgehend Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen und die Evakuierung geplant werden. Die BISS hat der Stadt Braunschweig und dem Umweltminister einen Stresstest vorgelegt, der in zwei Szenarien die Folgen der Freisetzung von 1% bzw. 0,1% der Umgangsgenehmigung betrachtet. Diese Stresstest-Berechnungen sollten zwingend geprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

     

  2. Die weitere Konditionierung für Dritte muss umgehend unterbunden werden,
    sofern nicht unverzüglich eine gültige Genehmigung hierfür vorgelegt wird. Verantwortlichkeiten für eine jahrelang erfolgte Duldung sind zu klären.
     
  3. Die Umgangsgenehmigung ist zu widerrufen
    und auf den rechtskonform erteilten Bruchteil von 1 % der derzeitigen Genehmigungshöhe zu begrenzen.
     
  4. Die Abluftgenehmigung ist auf die Maximalwerte der Strahlenschutzverordnung zu verringern,
    und zwar unter Beachtung der Summenformel und des Minimierungsgebotes.

Die Koalition wird sich an ihrem selbst formulierten Anspruch messen lassen müssen.

Angesichts der Sachlage schlagen wir vor, statt einer zyklischen Überprüfung für den Standort Braunschweig-Thune einmalig festzustellen, dass dieser Standort vollständig ungeeignet ist und verlagert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
BISS e.V.