Pressemitteilung 09-11-2014: Erweiterung trotz Risiko

Die Stadt Braunschweig hatte für das umstrittene Thuner Industriegebiet, auf dem mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, ein Restrisikogutachten beauftragt, um dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan einfließen zu lassen, der im Oktober offengelegt werden soll. In einer Pressemitteilung vom 26. August 2014 gab die Stadt bekannt: Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann.

Thomas Huk, 1. Vorsitzender des Vereins, konkretisiert: „Im Gutachten heißt es auf Seite 8 wörtlich, dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks. Auch die Gefahr durch den Flughafen wird vom Gutachten bestätigt. Wir halten es für untragbar, einem solchen Standort die Erweiterung zu ermöglichen.“

Genau dies habe die Stadt aber vor, so Huk. Zwar suggeriere die Pressemitteilung vom 26. August einen Erweiterungsstopp, es gäbe aber begründete Zweifel daran. „Die Genehmigungen werden nicht geändert. Vorhandene Anlagen können erneuert werden, wenn damit keine Kapazitäts- oder Produktionserhöhung einhergeht. Bedeutet „Kapazität“ hier dasselbe wie „Umgangsgenehmigung“, kann auch mit dem neuen Bebauungsplan das Mehrhundertfache des Asse-Inventars auf dem Gelände bearbeitet werden.“

Die Stadt schließe lediglich zukünftig Betriebe aus, die der Strahlenschutz­verordnung unterliegen, die alten Firmen dürften aber bleiben: „Die neue Halle könnte als „Modernisierungsbau“ genehmigt werden, auch wenn stark anzunehmen ist, dass sie das Herzstück der nationalen Atommüll­drehscheibe sein soll.“

Huk erläutert, dass die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens nicht auf die bestehenden Firmen anwende. „Es bleibt eine Erweiterungsfläche in der Größe zweier Fußballfelder. Und warum auf dem Bestandsgelände die Bebauungsdichte plötzlich auch noch erhöht werden darf (Erhöhung der sog. Grund­flächen­zahl), ist angesichts der vom Gutachten bestätigten Gefährdung nicht einsichtig.“

Thomas Huk stellt der Äußerung von Stadtbaurat Leuer die Formulierung aus dem Gutachten-Entwurf des Ökoinstituts entgegen, in dem es heißt: Die Betriebe am Standort Braunschweig-Thune sind daher als Betriebe anzusehen, die ein zusätzliches Risiko für Anwohner darstellen, das nicht als irrelevant abgetan werden kann [Hervorhebung BISS]. „Das ist im Gegensatz zur Aussage der Stadt eine absolute Aussage, die bedeutet, dass die im Gutachten genannten Aspekte in jedem Fall berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Gutachten die tatsächliche Höhe der Genehmigungen nicht betrachtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Ausschöpfung der Genehmigung das vom Standort ausgehende Restrisiko als inakzeptabel gelten muss. Dann wäre der Standort zu schließen.“