Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen

Japanische Zeitzeugin bei der Mobilen Atomaufsicht am Schacht Konrad

Heute kam Frau Katsuragi zum Schacht Konrad, um über die aktuelle Situation in Fukushima und Japan, 6 Jahre nach der Katastrophe, zu berichten.

Über Familien mit Kindern, die gezwungen werden in ihre immer noch radioaktiv belasteten Häuser zurück zu kehren. Über Schilddrüsenkrebs bei Kindern, der nach offiziellen Aussagen nichts mit der Katastrophe von Fukushima zu tun hat. Von radioaktiv belastetem Gemüse, das in ganz Japan verteilt und nach Europa exportiert wird.

Auch über Japanische Bürgerinitiativen und mutige Bürger, die gegen Atomkraft und die Verharmlosung der Auswirkungen der Katastrophe demonstrieren. Oder einfach nur gegen die Fortführung des Atomwahnsinns.

Sie bat auch um Unterstützung bei der Petition der Klagen für ein Recht auf gesundes Leben in Fukushima. Jeder kann hier unterschreiben und ihr die Petition zusenden.

Wer das Vorgehen der Japanischen Regierung zur Vertuschung der gesundheitlichen Auswirkungen in Ruhe nachlesen möchte kann sich die Deutsche Übersetzung von „Die Schattenseiten des Gesundheitsmanagements in Fukushima“ besorgen.

Offener Brief: BISS fordert öffentliche Entscheidung und ehrliches Moratorium

OFFENER BRIEF

2017-03-08

An den Oberbürgermeister Ulrich Markurth und den Rat der Stadt Braunschweig

Nicht-Öffentliches Gespräch mit Eckert & Ziegler im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig, Forderung der BISS zu einem ehrlichen Moratorium

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

die kommende Sitzung des Planungs- und Umweltausschussesam 15.3.2017 plant das für Braunschweig zentrale Thema zur Nuklearfirma Eckert & Ziegler in einer Nicht-Öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Die BISS ist der Meinung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik eine große Transparenz/Öffentlichkeit notwendig ist.

Der Vorstand der BISS betont:„Zu der Erlaubnis-Diskussion einer Atommüll-Drehscheibe undeiner Legalisierung eines Atommüllzwischenlagers im Braunschweiger Stadtgebiet darfeskeine Gespräche hinterverschlossenen Türen geben.“

Genau dies ist jedoch derzeit geplant, da die direkten Gespräche mit Eckert & Ziegler ineinemNicht-Öffentlichen Teil der Sitzung stattfinden sollen. Die BISS fordert daher auf, diegesamte Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und somit auch die Gespräche mitEckert & Ziegler öffentlich stattfinden zu lassen.

Die BISS unterstützt die Forderung nach einem Moratorium, wenn es hilft neue Erkenntnisse berücksichtigen zu können – wie wiederholt gefordert, den Stresstest.

Diese Erkenntnisse für den Standort Braunschweig-Thune aus dem seit 2013 geforderten Stresstest des Beratungsgremiums der Bundesregierung (ESK) müssen geschaffen werden und die Grundlage für eine Umsiedlung oder andere Handlungsoptionen bilden.

Erst dieses Ergebnis erlaubt eine vernünftige Entscheidung über die Erlaubnis zum Bau einerAtommüll-Verarbeitungshalle neben Wohnen, Schulen und KiTas.

Mit freundlichen Grüßen

BISS e.V.
Dr. Thomas Huk, 1. Vorsitzender
Peter Meyer, 
2. Vorsitzender

BISS beim Stadtputztag in Braunschweig-Thune

Die BISS beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder am Stadtputztag für Braunschweig (25. März).

Dafür treffen wir uns ab 9 Uhr bis 12 Uhr in der Meinestraße 10 d und gehen gemeinsam sammeln und bereiten die Abholung durch die Alba vor.

Wer Ideen hat, wo gesammelt werden sollte, kann sich vorab melden ((0 53 07) 4 97 26 47 – Anrufbeantworter).

Säcke werden gestellt. Für Handschuhe und entsprechende Kleidung sollte jeder selbst vorsorgen.

Wir wünschen uns gutes Wetter …

BISS e.V.

Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

Berlin: Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Artikel auf www.bund.net