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Brandschau bei Eckert & Ziegler

Wie u.a. die Braunschweiger Zeitung berichtete, prüfte die Stadt Braunschweig Ende des Jahres 2013 den Brandschutz bei Eckert & Ziegler aus aktuellem Anlass (Container nahe der Feuerwehrzufahrt). Ergebnis: Die Container behindern die Arbeit der Feuerwehr nicht.

Auch Nachfragen der BiBS-Fraktion zum Thema wurden ähnlich beantwortet; von wenigen Ausnahmen abgesehen, seien alle bei der letzten Brandschau im Januar 2012 entdeckten Mängel mittlerweile abgestellt worden. Fragen und Antworten sind hier nachzulesen.

Beunruhigend wirkt dabei allerdings der letzte Absatz. Frage der BiBS-Fraktion: „Ist auch die Feuerwehr (wie angeblich das GAA) über die Inhalte der illegalen Container („Reststoffgebinde“) umfassend informiert? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Um welche Art von Stoffen oder Material handelt es sich?“

(Metallbehälter?)

Die Antwort der Verwaltung:“Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach der Feuerwehr Inhalte von Lagercontainern auf Betriebsgelände bekannt gemacht werden müssen. Nach Auskunft der unter Ziff. 1.1 und 1.2 genannten Firmen beinhalten die Container in der Regel Metallbehälter, von denen keine besondere Brandgefahr ausgeht. Dies wurde bei der Nachschau am 21. Jan. 2014 von den Firmenvertretern nochmals bestätigt.“

Wäre es nicht schlicht und einfach sinnvoll, wenn die Feuerwehr eine Ahnung davon hätte, was genau sich in den Containern befindet? Beim Brand in unmittelbarer Nähe von Uranhexafluorid im Hamburger Hafen hätte diese Information, wenn es zum Äußersten gekommen wäre, viele Leben retten können, denn dann hätte man ein ausreichendes Maß an spezifischem Löschmaterial (CO2) vorrätig gehabt.

Thune macht Schule…?

In Duisburg und in Braunschweig wehren sich die Anwohner gegen Atommüll direkt neben Wohnhäusern und Schulen. Bis dato liegt diese Konstellation bundesweit (hoffentlich) nur an diesen beiden Orten vor. Offenbar will man aber diese absurde Gemengelage nun auch bei der Suche nach dem Standort für ein mögliches Zwischenlager an der ASSE nicht ausschließen.

Der Grenzwert für die Strahlung wird rechtlich natürlich berücksichtigt, nicht aber der Abstand zu Wohnhäusern; es gilt tatsächlich das normale Baurecht, d.h. im Zweifelsfall betrüge der Mindestabstand lediglich die halbe Höhe der Lagerhalle. Als gäbe es nicht schon genügend Hinweise auf die Gefährdung durch Niedrigstrahlung (vgl. IPPNW u.a.) oder auf einen Zusammenhang zwischen Abstand und Erkrankungswahrscheinlichkeit (vgl. KiKK-Studie)!

Bleibt im Sinne der Menschen an der ASSE zu hoffen, dass bei der Standortsuche für ein mögliches Zwischenlager der größtmögliche Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird und man die Fehler aus dem Zuständigkeitsgeschacher in Thune dort nicht wiederholt. Alles andere wäre eine Schande für Niedersachsen. Eine gesetzliche Regelung, die Radioaktivität in Sichtweite von Wohnhäusern verbietet, ist längst überfällig.

Container bleiben stehen

Mit dem erwarteten Widerspruch der Firma Eckert & Ziegler gegen eine entsprechende Anweisung der Braunschweiger Verwaltung rückt die Entfernung diverser widerrechtlich auf dem Thuner Gelände befindlicher Container zumindest vorläufig in weite Ferne. Die Verwaltung prüft derzeit die Begründung des Widerspruchs; dessen aufschiebende Wirkung liegt im üblichen Rahmen.

Sollte die Verwaltung die Gründe für den Widerspruch anerkennen und auf ihren Anspruch verzichten, die baugenehmigungslosen Container wegschaffen zu lassen, bleibt der schale Beigeschmack, dass der wahre Grund darin liegen könnte, dass

a) Eckert und Ziegler die Container vermutlich nirgendwo anders hinbringen können, weil das Leeser Zwischenlager voll ist, und dass

b) die Container möglicherweise trotz ihres offenbar radioaktiven Inhalts tatsächlich zur Abschirmung im Freien stehen und man entweder nicht fähig oder nicht willens ist, die Strahlenwerte auf dem Gelände so weit herunterzufahren, dass auf diese Abschirmung verzichtet werden kann.

Unangenehmer Gedanke.

Ministerium: Bessere Umgebungsüberwachung angeordnet

Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurden „die Programme zur Strahlenüberwachung der Umgebung am Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Leese (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH) sowie an den Produktions- und Abfallkonditionierungsanlagen in Braunschweig-Thune (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG)“ verschärft.

Zusätzliche Messpunkte wurden eingerichtet, die Abstände zwischen den Messungen wurden verkürzt. Orientierungsrahmen hierbei ist interessanter Weise die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“. In Braunschweig werden jetzt zudem sowohl die Gamma- als auch die Neutronendosen doppelt überwacht, nämlich außer durch die Betreiber zusätzlich durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Damit ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Überwachung getan. Bleibt zu hoffen, dass ähnlich positive Anordnungen demnächst auch für die Abluft getroffen werden, denn dort wurde bekanntermaßen für bestimmte Nuklide das Mehrhundertfache dessen genehmigt, was die Strahlenschutzverordnung eigentlich als Höchstwert vorsieht. Berechnungen für die Verteilung der Nuklide in der Umwelt, wie sie einer Genehmigung eigentlich zugrunde liegen müssten, konnte das Gewerbeaufsichtsamt seinerzeit der BISS nicht zugänglich machen. Diese Verteilung muss nun dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Und natürlich nützt die beste Überwachung wenig, wenn weiterhin die genehmigten Grenzwerte zu hoch liegen; auch die muss man überarbeiten.