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Stefan Wenzel (Nds. Umweltminister) erklärt seine Haltung zum Zwischenlager Leese

Heute abend will Stefan Wenzel in Leese erklären, wie die Situation zum Zwischenlager von Eckert & Ziegler in Leese zu „optimieren“ wäre.

Mal schaun, was herauskommt.

Interesssant ist, dass nur ein klitzekleiner Artikel, einen Tag vor der Veranstaltung, auf diese Veranstaltung hinwies, obwohl uns bei einem Treffen mit dem Nds. Umweltminister Stefan Wenzel versprochen wurde, dass wir über den Termin im Vorfeld informiert werden.

Artikel in der Zeitung vom 15.12.2013

Schließlich geht es um die Zukunft der Atommülllagerung von Eckert & Ziegler in Leese.

Die Presse einschüchtern …

Eckert & Ziegler hat den NDR verklagt wegen des Beitrags Angst vor Strahlung: Anwohner in Sorge im „Markt“ vom 28.10.2013.

Warum? Nicht weil der Inhalt falsch war, sondern weil einige Details nicht exakt wieder gegeben wurden.

  • zwei der gezeigten Fahrzeuge, die Radioaktive Transporte durch Wenden durchführen, waren nicht von Eckert & Ziegler
  • es wurde nur Eckert & Ziegler namentlich als Standort neben Wohngebieten und Schulen genannt und nicht die Firmen Buchler und GE Healthcare Buchler

Wir danken der Firma Eckert & Ziegler für die Richtigstellung und die Bestätigung, dass die restlichen Inhalte und damit die Kernaussage „radioaktive Medizin- und Atommüll-Transporte in Wenden/Thune strahlen wie Castoren“ als korrekt bestätigt worden sind.

Sehen Sie selbst…

Illegale Videoüberwachung: Datenschutz leitet Verfahren ein

Dome-Kamera auf dem Gelände (oberhalb des Scheinwerfers)

Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.

Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.

Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.

[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:

„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung  den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“

 

Verwaltung gibt zu: Containerlager illegal

Das stand (noch) nicht in der Zeitung: Während der Ratssitzung am 12.11. wurde durch Einwohnerfragen bekannt, dass das Containerlager, das bei Eckert & Ziegler maßgeblich zur Strahlung am Zaun beiträgt, in der jetzigen Nutzung illegal ist. Dieser Umstand muss der Verwaltung irgendwann zwischen Juni 2012 (Beginn der Bestandsaufnahme) und der 45. Kalenderwoche 2013 (die mit dem 10. November endete) bekannt geworden sein. Dennoch lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung keine Information darüber vor; erst die Bürgerfragen brachten es ans Licht. Auch in der Presse stand davon bis dato nichts.

Die BISS hat einen offenen Brief an die Ratsmitglieder geschrieben. Für illegale Nutzungen kann es keinen Bestandsschutz geben, und schon gar kein Recht auf Erweiterung! Es wäre schön, wenn der sympathische Braunschweiger Löwe endlich mal wach werden würde.

Aktualisierung 17.11.: Aus der Antwort auf die Bürgerfrage geht sogar hervor, dass die Verwaltung bereits zum Zeitpunkt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht BS über die Illegalität des Containerlagers informiert war, d.h. bereits am 11.09.2013, ziemlich genau zwei Monate vor der Ratssitzung. Aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses hätte die Verwaltung diesen wesentlichen neuen Sachstand eigentlich dem Rat zeitnah weiterleiten müssen.