Archiv der Kategorie: Presse/TV

Verfüllgenehmigung durch Minister Wenzel zu Asse II nicht nachvollziehbar

– Pressemeldung des Asse II-Koordinationskreises –

Verfüllgenehmigung durch Minister Wenzel zu Asse II nicht nachvollziehbar

Am Mittwoch, den 18.01.2017, steht das ehemalige Salzbergwerk Asse II im Mittelpunkt
eines Öffentlichen Fachgespräches des Bundestags-Umweltausschusses von 11-13 Uhr.

Hintergrund:
In die Asse wurden von 1967 bis 1978 ca. 50.000 Kubikmeter Atommüll
eingelagert, verpackt in ca. 125.000 Transportbehälter. Verantwortlich
dafür war und ist die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer der
Schachtanlage Asse II. Ständig dringen ca. 12 m³ Lauge pro Tag in das
Bergwerk ein. Diese Lauge muss abgepumpt werden und macht eine trockene
Verfüllung des Schachtes unmöglich.

Verfüllgenehmigung durch Minister Wenzel zu Asse II nicht nachvollziehbar weiterlesen

Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig

– Offener Brief –

BISS kritisiert OVG-Urteil: Gesprächsangebot an die Stadt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg schlug Wellen: Der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände im Braunschweiger Norden wurde ohne die Möglichkeit der Revision für ungültig erklärt. Damit stehen den Atomfirmen am Standort wieder alle Erweiterungsmöglichkeiten des alten Bebauungsplanes offen. Gesundheitliche Risiken der Bevölkerung wurden dabei als den Interessen der Firmen gegenüber irrelevant eingestuft. Stadtbaurat Leuer kündigte an zu prüfen, ob die beanstandeten Punkte im Einzelnen einer Heilung zugeführt werden und ob Rechtsmittel eingelegt werden können.

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) sieht sachliche Fehler in der Verhandlung und fordert deshalb die Stadt Braunschweig auf, alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Jetzt seien konkrete Pläne für den Stadtbezirk nötig, an der sich ein klarer Aufstellungsbeschluss und ein neuer Bebauungsplan orientieren können. Peter Meyer (BISS) stellt klar: „Wir bieten der Stadt Braunschweig nach wie vor an, sie mit dem Sachverstand unserer fachlichen und juristischen BeraterInnen zu unterstützen, um gemeinsam die Interessen der Stadt und ihrer Einwohnerschaft zu wahren – jetzt erst recht.“

Restrisiko quantifizieren / Inventar offenlegen  Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig weiterlesen

Zaunklage: Noch immer nicht alle Zeugen gehört, aber Entscheidung

– Pressemitteilung –

Konstruierter Schaden zur Einschüchterung?

Heute fand der dritte Gerichtstermin zur Zaunklage statt. Zwei Zeugen von Eckert & Ziegler sagten aus.

Das Gericht hat bisher darauf verzichtet, zwei weitere Zeugen der Beklagten zu hören. Trotzdem wurde bereits der Entscheidungstermin für den 12. Januar 2017 festgelegt.

Bei der Bemessung des vermeintlichen Schadens wurde wieder nicht auf die Illegalität des Zaunbaus eingegangen. Der Zaun war anfänglich höher als 2m und hätte einer Genehmigung bedurft, die nicht vorhanden war. Außerdem wurde ein Bereich des Geländes eingezäunt, der nicht eingezäunt werden darf. Damit wurden von Eckert & Ziegler einmal mehr Fakten geschaffen.

Die Firma investiert ein Vielfaches der eingeforderten Schadensersatzforderung von 1500,- € für ihre Anwälte in diesem Gerichtsverfahren. Da liegt der Verdacht der Einschüchterung nahe.

Eckert & Ziegler und die ortsansässigen Firmen GE Healthcare und Buchler gehen gerichtlich auch gegen die Stadt Braunschweig vor. Sie klagen gegen den neu aufgestellten Bebauungsplan, der eine Produktions- und Kapazitätserweiterung zur Verarbeitung radioaktiver Stoffe ausschließen soll.

Der erste öffentliche Gerichtstermin hierzu findet am 15. Dezember beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt.

Wir erwarten, dass die Stadt Braunschweig den neuen Bebauungsplan hartnäckig gegen die Atomfirmen verteidigt, auch wenn die BISS der Ansicht ist, dass die Stadt Braunschweig ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität darin hätte stärker einbringen müssen.

BISS e.V.

Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. unterstützt die von Eckert & Ziegler angeklagten Bürger im Zaunprozess

– Pressemitteilung –

Der nächste Schritt im Gerichtsverfahren um die Schadensersatzforderungen der Firma Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS-Demonstration wird getan: Das Amtsgericht Braunschweig beendete die schriftliche Beweisaufnahme und legte den nächsten öffentlichen Verhandlungstermin auf den 25. August fest.

Der hohe finanzielle Aufwand, den Eckert & Ziegler in diesem Verfahren trotz deutlich geringerem Streitwert betreibt, lässt vermuten, dass es sich bei der Schadensersatzforderung um einen Einschüchterungsversuch der Teilnehmer der Demonstration und um ein Ablenkungsmanöver vom offensichtlich illegalen Zaunbau-Vorhaben des Unternehmens handelt.

Den mittlerweile auf eine genehmigungsfreie Höhe gekürzten Zaun, gegen dessen vorige, offenkundig rechtswidrige Höhe die Angeklagten demonstrierten, hat Eckert & Ziegler um das Gelände für eine weitere Atommüll-Konditionierungsanlage neben Wohnhäusern und Schulen gebaut. Darum unterstützt nun auch der Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. die betroffenen Bürger in diesem Gerichtsverfahren gegen Eckert & Ziegler.

Zur Unterstützung der Angeklagten findet bereits um 9:30 Uhr eine Mahnwache vor dem Amtsgericht statt. Danach geht es in den Gerichtssaal.

Zeit: 25. August, 10 Uhr
Ort: An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Raum E06

BISS e.V.